ROUNDUP: DUH fordert höhere Parkgebühren für 'Monster-SUV'
BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ruft alle deutschen Städte dazu auf, höhere Parkgebühren für immer größer werdende SUV festzulegen. Die Städte sollten sich dabei etwa an Paris orientieren, teilte die DUH am Montag mit. Dort stimmen die Bürger Anfang Februar in einem Referendum über eine Verdreifachung der Parkgebühren für besonders große SUV in der Innenstadt ab.
Mit Blick auf die Größe der Fahrzeuge verwies die DUH auf eine am Montag veröffentlichte Studie der Nichtregierungsorganisation Transport & Environment. Sie zeige, dass in Europa neu zugelassene Autos in den vergangenen 20 Jahren im Schnitt zehn Zentimeter breiter geworden seien. Deutschland sei in dieser Entwicklung "trauriger Spitzenreiter". SUV ist die Abkürzung für "sport utility vehicle" und bedeutet so viel wie sportlicher Geländewagen.
"Diese Monster-SUV blockieren zunehmend Gehwege und Grünflächen und gefährden Menschen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind. Dem Größenwahn bei SUV muss Einhalt geboten werden", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Zusätzlich zu den Parkgebühren müsse es verbindliche Größen- und Gewichtsvorgaben für Autos geben. Die Deutsche Umwelthilfe forderte bereits im Juni 2023 flächendeckend hohe Parkgebühren in allen Städten und Gemeinden.
Der Allgemeine Deutschen Automobiclubs (ADAC) kritisiert die DUH für
die Skandalisierung des Themas, wie eine Sprecherin des ADAC am
Montag sagte. Begriffe wie "Monster-SUV" und "Gefährdung" seien
unangemessen. "Höhere Parkgebühren mit einem Gewicht über 1,6 Tonnen
können jedoch keine Lösung sein. (...) So würde nach dieser
Definition auch der Besitzer eines VW
Nach dem Vorschlag der Pariser Stadtverwaltung soll der höhere Parktarif für Verbrenner- und Hybridmodelle mit einem Gewicht ab 1,6 Tonnen und für Elektromodelle ab 2 Tonnen Gewicht gelten. In der Innenstadt würden dann 18 Euro pro Stunde fällig, in den Außenbezirken 12 Euro. Den Sondertarif für SUV sollen aber ausschließlich Besucher bezahlen. Einwohner der Hauptstadt sollen ebenso ausgenommen werden wie Handwerker und Pflegedienste./lik/DP/jha
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AXC0192 2024-01-22/15:30
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