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EQS-News: Einladung zur Gläubigerversammlung (deutsch)

Einladung zur Gläubigerversammlung

EQS-News: Rickmers Holding AG i.I. / Schlagwort(e): Anleihe

Einladung zur Gläubigerversammlung

21.12.2023 / 18:20 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

RlCKMERS- HOLDING

Rickmers Holding AG

(vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) Hamburg

EUR 275 Mio. 8,875% Schuldverschreibungen 2013/18

ISIN: DE000A1TNA39 /WKN: A1TNA3

Einladung zur Gläubigerversammlung

betreffend die

EUR 275 Mio. 8,875% Schuldverschreibungen 2013/18

ISIN: DE000A1TNA39 /WKN: A1TNA3

(die "Rickmers-Anleihe"),

eingeteilt in 275.000 auf den Inhaber lautende, untereinander

gleichberechtigte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR

1.000,00 (die "Schuldverschreibungen") der Rickmers Holding AG, einer

Aktiengesellschaft deutschen Rechts, über deren Vermögen das

Insolvenzverfahren eröffnet ist, mit Sitz in Hamburg, Bundesrepublik

Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter

HRB 136889 (die "Emittentin").

Herr Rainer und Frau Jutta Manthey (die "Einberufenden") entsprechend

ermächtigt durch Beschluss des AG Hamburg vom 27. Oktober 2023 laden die

Inhaber der Schuldverschreibungen (jeweils ein "Anleihegläubiger" und

zusammen die "Anleihegläubiger") hiermit zu der am

Mittwoch, den 10. Januar 2024, um 14:00 Uhr (MEZ)

im Literaturhaus Hamburg, Schwanenwik 38, 22087 Hamburg, Deutschland,

stattfindenden Gläubigerversammlung (die "Gläubigerversammlung") ein.

Einlass ist ab 13:30 Uhr (MEZ).

Englische Übersetzung / English Translation

Auf der Internetseite der Emittentin (www.rh-ag.com) ist im Bereich

"Dokumente" unter der Rubrik "EN - Noteholders 2023" eine unverbindliche

Übersetzung dieser Einladung zur Gläubigerversammlung ("Einladung") und der

zugehörigen Anlagen in die englische Sprache abrufbar.

A non-binding convenience translation of this invitation to the noteholders'

meeting into the English language is available on the issuer's website

(www.rh-ag.com) in the "Dokumente" area under the section EN - Noteholders

2023".

Wichtige Hinweise

Anleihegläubiger sollten die nachfolgenden Hinweise beachten.

Die Veröffentlichung dieser Einladung stellt kein Angebot, insbesondere kein

öffentliches Angebot zum Verkauf oder zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung

von Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar.

Die nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung und die Erläuterungen der

Beschlussvorschläge wurden von den Einberufenden erstellt, um den

Anleihegläubigern die Hintergründe der Notwendigkeit der Wahl eines

gemeinsamen Vertreters, und die Beschlussvorschläge dazu zu erläutern. Die

Einberufenden sichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin

enthaltenen Informationen ausdrücklich nicht zu. Die Ausführungen sind nicht

als abschließende Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung der

Anleihegläubiger zu verstehen. Die Einberufenden übernehmen keine Gewähr

dafür, dass diese Ausführungen alle Informationen enthalten, die für eine

Entscheidung über die Beschlussgegenstände erforderlich oder zweckmäßig

sind.

Die Erläuterungen in dieser Einladung ersetzen nicht eine eigenständige

Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände sowie der rechtlichen,

wirtschaftlichen, finanziellen und· sonstigen Verhältnisse der Emittentin

durch die Anleihegläubiger. Jeder Anleihegläubiger sollte seine Entscheidung

über die Beschlussgegenstände unter Heranziehung aller verfügbaren

Informationen und nach Rücksprache mit seinen eigenen Rechts-, Steuer- und

Finanzberatern treffen.

Diese Einladung ist seit dem 21. Dezember 2023 im Bundesanzeiger und auf der

Internetseite der Emittentin (www.rh-ag.com) im Bereich "Dokumente" unter

der Rubrik "DE - Anleihegläubiger 2023" veröffentlicht. Die hierin

enthaltenen Informationen sind nach Kenntnis des Einberufenden, soweit

nichts anderes angegeben ist, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell,

können jedoch nach dem Veröffentlichungsdatum unrichtig werden. Der

Einberufende übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der

Informationen in dieser Einladung oder zur ergänzenden Information über

Umstände nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Einladung.

Vorbemerkungen

Gemäߧ 13(f) der Anleihebedingungen der Rickmers-Anleihe (die

"Anleihebedingungen")

können die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer

Rechte nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einen

gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellen und diesen über

die ihm durch Gesetz eingeräumten Aufgaben und Befugnisse hinaus zur

Geltendmachung bestimmter Rechte der Anleihegläubiger ermächtigen,

einschließlich einer Zustimmung zu Änderungen der Anleihebedingungen.

Erläuterungen der Beschlussvorlage

Warum wird 6 Jahre nach Insolvenzeröffnung eine weitere Gläubigerversammlung

für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters anberaumt?

Es gibt hierfür zwei Gründe, die in der Natur und im Verhalten der

Gesellschaft liegen, die sich am 1. Juni 2017 um das Amt des gemeinsamen

Vertreters beworben hatte. Dabei handelte es sich um die One Square Advisory

Services GmbH. Diese Gesellschaft wird nachstehend ,OSAS' genannt.

Grund #1

Die OSAS wurde am 1. Juni 2017 mit Stimmen zum gemeinsamen Vertreter

gewählt, die gar nicht stimmberechtigt waren, weil sie von dem damaligen

Alleingesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzenden Bertram Rickmers

kontrolliert wurden. Bertram Rickmers hatte sich und die Rickmers Holding AG

von der One Square Advisors GmbH, einer mit der One Square Advisory Services

GmbH im Konzern verbundenen Gesellschaft beraten lassen. Die One Square

Advisors GmbH hatte mit der Rickmers Holding AG folgende Vergütung ab dem

13. April 2017 vereinbart: Sie bekam eine monatliche Pauschalvergütung in

Höhe von EUR 120.000,00. Darüber hinaus wurden erfolgsabhängige Vergütungen

für den Fall vereinbart, dass es mit ihrer Hilfe gelingen würde, die Anleihe

in der von Herrn Rickmers angestrebten Weise zu restrukturieren, also die

Anleihegläubiger zu einem weitgehenden Anspruchsverzicht zu bewegen. In

einem solchen Fall sollte One Square Advisors GmbH ein pauschales

Transaktionshonorar von EUR 1 Mio. erhalten und darüber hinaus 0,45% der

Summe, auf die die Anleihegläubiger verzichten würden. Vor dem Hintergrund

dieser Geschäftsbeziehung erschien es Herrn Rickmers offenbar derart

wünschenswert, die OSAS als Vertreterin der Interessen der Gläubiger zu

sehen, dass er nominal rund 30 Millionen Anleihen erwarb und über Treuhänder

für die Wahl der OSAS einsetzte. Ohne diese Stimmen wäre die OSAS nicht

gewählt worden. Angesichts dieser Tatsache stellt sich die Frage, ob ein

solcher Vertreter tatsächlich die Interessen der Gläubiger vertritt. Die

Antwort auf diese Frage fällt umso leichter, wenn man das Verhalten der OSAS

nach der Wahl betrachtet:

Zu den wichtigsten Pflichten des gemeinsamen Vertreters gehört die

Information der Gläubiger. Diese Pflicht hat OSAS seit 2019 weder betreffend

die Berichte des Insolvenzverwalters, noch betreffend die eigenen Maßnahmen

erfüllt.

Bekanntlich hat der Insolvenzverwalter den früheren Alleingesellschafter und

Aufsichtsratsvorsitzenden Bertram Rickmers wegen erheblicher

Gesellschafterentnahmen und weiterer Sachverhalte verklagt. Die Prozesse

befinden sich noch in erster Instanz. Bezüglich des früheren

Immobilienbereiches hat das OLG Hamburg eine einstweilige Verfügung zur

Sicherung der Ansprüche aus der Insolvenzanfechtung erlassen. Bertram

Rickmers wiederum machte die HSH-Nordbank für den Niedergang der Rickmers

Holding AG verantwortlich und verklagte die Bank dementsprechend. Auch

dieser Prozess befindet sich noch in erster Instanz. OSAS hat mit den

Geldern der Gläubiger ein Partei-Gutachten bei einem pensionierten

BGH-Richter bestellt und bezahlt. Allerdings hat OSAS dem Gutachter einen in

Teilen unzutreffenden Sachverhalt unterbreitet. Dieses Partei-Gutachten

kommt wenig überraschend dazu, dass die geschädigte Hauptgläubigerin des

Insolvenzverfahrens, die HSH Nordbank die Insolvenz der Rickmers Holding AG

verschuldet haben soll und dafür auf Schadenersatz haften dürfte. Ferner

könne ein Schadenersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter bestehen, weil

dieser den vermeintlichen Schadenersatzanspruch gegen die HSH Nordbank habe

verjähren lassen. Das Gutachten ist mittlerweile von einem der führenden

deutschen Insolvenzrechtler quasi in der Luft zerrissen worden. Bertram

Rickmers oder seine Erben mögen solche Gutachten für ihre prozessualen

Zwecke bestellen, OSAS hat damit gegen ihre Pflichten verstoßen.

Diese Feststellungen genügen, um Fragen nach der Zielrichtung der Tätigkeit

der OSAS zu beantworten.

Grund #2

Unabhängig davon existiert die OSAS seit 2020 gar nicht mehr. Mit

juristischen Schritten, die hier nicht weiter vertieft werden müssen, hat

die OSAS bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihr gesamtes Vermögen auf

eine Gesellschaft Schweizer Rechts mit Sitz im französischsprachigen Kanton

Genève übertragen. Dabei handelt es sich um die One Square Advisory Services

s.à.r.l, nachstehend OSAS-Schweiz genannt. In diesem Prozess ist die OSAS

erloschen. Anders als die Vermögensgegenstände - insbesondere die noch nicht

für Partei-Gutachten verbrauchten Gelder aus der Abschlagszahlung des

Insolvenzverwalters - gehen Ämter, wie die Position als gemeinsamer

Vertreter, aber nicht über. Damit ist unbestreitbar, und so vom AG Hamburg

mit Beschluss vom 27. Oktober 2023 festgestellt, dass es keinen gemeinsamen

Vertreter mehr gibt. Die OSAS-Schweiz ist zwar in den letzten Jahren mit der

Behauptung aufgetreten, sie sei der gemeinsame Vertreter der Gläubiger,

sozusagen als Rechtsnachfolger der OSAS. Diese Behauptung kann sie nach dem

Beschluss des AG Hamburg vom 27. Oktober 2023 nicht mehr aufrechterhalten.

Man wird sich also kaum noch damit befassen müssen, ob die OSAS-Schweiz

fachlich geeignet ist. Schließlich ermittelt die Staatsanwaltschaft nach

Pressemitteilungen gegen hochrangige Berater der OSAS wegen der

Umstrukturierung der Mittelstandsanleihe bei der bayrischen Textilfirma

Sympatex.

Warum ist die Wahl eines gemeinsamen Vertreters erforderlich

Insbesondere mit Blick auf das laufende Insolvenzverfahren ist ein

gemeinsamer Vertreter erforderlich und sinnvoll für die Verfolgung der

Interessen der Anleihegläubiger. Im vorliegenden Insolvenzverfahren ist eine

Forderung von EUR 269 Mio. zugunsten der Anleihegläubiger zur Insolvenztabelle

festgestellt und für künftige Ausschüttungen wird ein empfangsberechtigter

Vertreter benötigt. Auch sonst ist nur ein gemeinsamer Vertreter berechtigt

und in der Lage, gebündelt für die ausstehenden Anleihen und deren Inhaber

zu sprechen. Er kann eine Gläubigerversammlung einberufen, auch wenn das

Quorum von 5% der ausstehenden Anleihen gemäß § 9 (1) SchVG nicht erreicht

wird. Nur ein gemeinsamer Vertreter kann das Gewicht der Anleihegläubiger

als Gesamtgruppe gegen andere Gläubiger in die Waagschale werfen. Ein

gemeinsamer Vertreter, der über die entsprechende juristische Expertise

verfügt, kann den Insolvenzverwalter - ausschließlich den

Gläubigerinteressen verpflichtet - unterstützen und kontrollieren.

Sie haben gute Gründe für eine Teilnahme an der Gläubigerversammlung

Ich bitte Sie nachdrücklich, an der Versammlung direkt oder indirekt

teilzunehmen. Es steht noch viel auf dem Spiel. Sofern die Zivilklage des

Insolvenzverwalters erfolgreich ist, kann eine beachtliche weitere Tilgung

der Anleiheforderungen erwartet werden.

Ein neuer gemeinsamer Vertreter kann diesen Zivilprozess kritisch begleiten

und allen Gläubigern dann jeweils Bericht erstatten.

Die Teilnahme jedes Gläubigers kann dazu beitragen, unnötige Kosten zu

vermeiden. Die Gläubigerversammlung erfordert im ersten Anlauf eine

Teilnahme von 50%. Wird dieses Quorum nicht erreicht, dann wird - mit

entsprechenden Kosten - zu einer zweiten Versammlung eingeladen werden.

Lassen Sie sich gegebenenfalls von der SdK vertreten, der Schutzgemeinschaft

der Kapitalanleger e.V.

Tagesordnung

1. Vorstellung des Vorsitzenden der Versammlung

Durch Beschluss des AG Hamburg vom 27. Oktober 2023 ist Herr Rainer Manthey

zum Vorsitzenden der Versammlung bestimmt worden.

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung ist nur beschlussfähig, wenn die Anwesenden

mindestens 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

3. Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für

alle Anleihegläubiger der Rickmers-Anleihe

Die Einberufenden schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Eschnapur Trust GmbH, mit Sitz in Hamburg, eingetragen im

Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 74816, geschäftsansässig

Neuer Jungfernstieg 17, 20354 Hamburg wird zum gemeinsamen Vertreter für

alle Anleihegläubiger (der "Gemeinsame Vertreter") bestellt.

Der Gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch

Gesetz oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt

wurden. Er hat die ihm durch Mehrheitsbeschluss erteilten Weisungen der

Anleihegläubiger zu befolgen. Soweit er zur Geltendmachung von Rechten der

Anleihegläubiger ermächtigt ist, sind die einzelnen Gläubiger zur

selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt, es sei denn, der

Ermächtigungsbeschluss sieht dies ausdrücklich vor. Über seine Tätigkeit hat

der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.

Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung.

Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist

summenmäßig auf insgesamt EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million)

begrenzt."

Zur Eschnapur Trust GmbH ist noch folgendes Kurzportrait anzufügen, aus dem

sich zugleich ergibt, weshalb die Eschnapur Trust GmbH über die

erforderliche Qualifikation verfügt.

Kurzporträt

Die Eschnapur Trust GmbH ist eine vermögensverwaltend tätige Gesellschaft

mit Sitz in Hamburg.

Dr. Wittuhn ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Eschnapur

Trust GmbH, die hier als Gemeinsamer Vertreter vorgeschlagen wird. Dr. Georg

A. Wittuhn LL.M. (McGill), ist seit 1987 Rechtsanwalt. Er ist Fachanwalt für

Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner von Huth Dietrich Hahn

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.

Dr. Wittuhn ist Mitglied des Fachausschusses für Handels- und

Gesellschaftsrecht bei der Hamburgischen Rechtsanwaltskammer. Er ist

spezialisiert auf Mandate in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A,

grenzüberschreitende Transaktionen sowie bei der Nachlassgestaltung

bedeutender Privatvermögen.

4. Höchst vorsorgliche Abberufung der One Square Advisory Services s.à.r.l.

als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

Angesichts der bereits referierten Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg vom

27. Oktober 2023 besteht kein ernstzunehmender Zweifel daran, dass die One

Square Advisory Services s.a.r.l., die sich seit 2020 als gemeinsamer

Vertreter der Gläubiger geriert, dieses Amt nicht inne hat. Es wird daher

nur höchst vorsorglich und um allen Eventualitäten vorzubeugen vorgeschlagen

zu beschließen:

"Sollte die One Square Advisory Services s.a.r.l. entgegen der

Rechtsauffassung des zuständigen Amtsgerichts Hamburg gemeinsamer Vertreter

der Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG sein, so wird sie hiermit

höchst vorsorglich abberufen."

5. Neue Gläubigerversammlung

Sollte das erforderliche Quorum in der Gläubigerversammlung nicht erreicht

werden, so wird der Vorsitzende Rainer Manthey eine zweite Versammlung

einberufen. Eine Beschlussfassung hierzu ist nicht vorgesehen.

Erläuterungen

1. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der (i) sich vor der

Gläubigerversammlung gemäß Ziffer 3 ordnungsgemäß angemeldet hat und (ii)

seine Inhaberschaft an einer oder mehreren Schuldverschreibungen gemäß

Ziffer 4 nachgewiesen hat.

2. Stimmrecht

An der Gläubigerversammlung nimmt gemäß § 13(d) der Anleihebedingungen jeder

Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennwerts der

ausstehenden Schuldverschreibungen teil. Jede Schuldverschreibung im

Nennwert von EUR 1.000,00 gewährt eine Stimme.

3. Anmeldung zur Gläubigerversammlung

Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der

Stimmrechte ist gemäß § 13(c)(i) Sätze 5 und 6 der Anleihebedingungen eine

Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Versammlung erforderlich. Die

Anmeldung muss dem von den Einberufenden beauftragten Dienstleister, der

Better Orange IR & HV AG, spätestens am dritten Kalendertag vor der

Gläubigerversammlung und damit bis 07. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ). unter

der folgenden Adresse zugehen:

Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München

"Rickmers-Anleihe: Gläubigerversammlung"

Oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0) 89 889 690 633 oder per

E-Mail an anmeldung@better-orange.de (bitte nur 1x senden).

Anleihegläubiger, die sich nicht spätestens bis 07. Januar 2024, 24:00 Uhr

(MESZ). angemeldet haben. sind nicht teilnahme- und nicht stimmberechtigt.

Auch Bevollmächtigte können in diesen Fällen weder teilnehmen noch das

Stimmrecht ausüben.

Ein als Vordruck verwendbares Musterformular für die Anmeldung kann auf der

Internetseite der Emittentin unter www.rh-ag.com im Bereich "Dokumente"

unter der Rubrik "DE - Anleihegläubiger 2023" abgerufen werden

4. Nachweis der Inhaberschaft und Sperrvermerk

Anleihegläubiger haben gemäߧ 13(e) der Anleihebedingungen die Berechtigung

zur Teilnahme an der Abstimmung zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nachzuweisen.

Hierzu ist in Textform (§ 126b BGB) ein aktueller Nachweis des

depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen

nach Maßgabe des nachstehenden Buchstabens a) ("Besonderer Nachweis") und

ein Sperrvermerk nach Maßgabe des nachstehenden Buchstabens b)

("Sperrvermerk")

vorzulegen:

a) Besonderer Nachweis

Der erforderliche Besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank

des betreffenden Anleihegläubigers, die den vollen Namen und die volle

Anschrift des Anleihegläubigers enthält und den Gesamtnennbetrag der

Schuldverschreibungen angibt, die am Tag der Ausstellung dieser

Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des

Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.

Im Sinne der Anleihebedingungen bezeichnet "Depotbank" ein Bank- oder

sonstiges Finanzinstitut (einschließlich Clearstream, Clearstream Luxemburg

und Euroclear), das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat

und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren

lässt.

b) Sperrvermerk

Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk,

wonach die vom betreffenden Anleihegläubiger gehaltenen

Schuldverschreibungen bis zum Ende des Tages der Gläubigerversammlung am

Mittwoch, den 10. Januar 2024, beim depotführenden Institut gesperrt

gehalten werden.

Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des Besonderen

Nachweises und des Sperrvermerks mit ihrem depotführenden Institut in

Verbindung setzen.

Anleihegläubiger, die den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk nicht

spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung in Textform (§ 126b BGB)

vorlegen, sind nicht teilnahme- und nicht stimmberechtigt. Auch

Bevollmächtigte können in diesen Fällen weder teilnehmen noch das Stimmrecht

ausüben.

Ein als Vordruck verwendbares Musterformular für den Besonderen Nachweis und

den Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann,

kann auf der Internetseite der Emittentin unter www.rh-ag.com im Bereich

"Dokumente" unter der Rubrik "DE - Anleihegläubiger 2023" abgerufen werden.

Teilnehmer der Gläubigerversammlung müssen bei Einlass zur

Gläubigerversammlung ferner ihre Identität in geeigneter Weise (z.B. durch

Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen

amtlichen Lichtbildausweises) nachweisen. Das gilt auch für Vertreter eines

Anleihegläubigers.

5. Vertretung durch Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter

Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen

Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG), wobei auch in

diesen Fällen eine vorherige Anmeldung zur Gläubigerversammlung spätestens

bis 7. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) erforderlich ist (zum Anmeldeerfordernis

siehe oben Ziffer 3).

Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die

Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten

bedürfen der Textform (§ 126b BGB), z.B. Brief, Fax oder E-Mail (eine

Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich). Ein Formular, das für die

Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite

der Emittentin unter www.rh-ag.com im Bereich "Dokumente" unter der Rubrik

"DE - Anleihegläubiger 2023" abgerufen werden.

Die Vollmachtserteilung ist spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung

in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist

ferner spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung ein Besonderer

Nachweis und ein Sperrvermerk des Vollmachtgebers vorzulegen. Ferner ist,

soweit einschlägig, die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers nach Maßgabe

der beiden nachfolgenden Absätze nachzuweisen.

Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder

Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH,

Unternehmergesellschaft, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft,

GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht)

sind, müssen spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung ihre

Vertretungsbefugnis nachweisen. Das kann durch Übersendung oder Vorlage

eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z.B.

Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige

Bestätigung (z.B. Certificate of lncumbency, Secretary Certificate)

geschehen.

Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind

durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen

Amtswalter (z.B. ein Insolvenzvermögen durch den für es bestellten

Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder

Amtswalter spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung seine gesetzliche

Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z.B. durch Kopie der

Personenstandsunterlagen oder der Bestallungsurkunde).

Bevollmächtigte oder Vertreter von Anleihegläubigern müssen bei Einlass zur

Gläubigerversammlung ferner ihre Identität in geeigneter Weise (z.B. durch

Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen

amtlichen Lichtbildausweises) nachweisen.

Die Einberufenden empfehlen Anleihegläubigern, die nicht wissen, wen sie

bevollmächtigen sollten, die Vollmacht der SdK zu erteilen, der

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Die SdK hält selbst Anleihen, ist

mit der Angelegenheit vertraut und kann wie folgt erreicht werden:

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Telefon: +49 / 89 / 2020846-0

Telefax: +49 / 89 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org

6. Gegenanträge

Jeder Anleihegläubiger kann zu Gegenständen auf der Tagesordnung

Gegenanträge ankündigen. Gegenanträge sollten so rechtzeitig angekündigt

werden, dass diese noch vor Beginn der Gläubigerversammlung auf der

Internetseite der Emittentin veröffentlicht werden können.

Gegenanträge sind gegenüber der Emittentin oder den Einberufenden

anzukündigen und können an sie unter einer der folgenden Adressen

übermittelt werden:

Rainer und Jutta Manthey

- Einberufende -

"Rickmers-Anleihe: Gläubigerversammlung"

Tel.: +49 (0) 40 46 88 1707

Mobil: +49 (0) 172 510 40 60

E-Mail: mlkmanthey@gmail.com

Auch bei der Ankündigung eines Gegenantrags ist ein Nachweis über die

Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen durch Vorlage eines besonderen

Nachweises des depotführenden Instituts beizufügen (siehe oben Ziffer 4);

ein Sperrvermerk ist hierfür nicht erforderlich. Sollten Anleihegläubiger

Gegenanträge durch Bevollmächtigte ankündigen, ist die Vollmachtserteilung

nach Maßgabe von vorstehender Ziffer 5 nachzuweisen.

7. Unterlagen

Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Einladung bis zum Ende der

Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf

der Internetseite der Emittentin unter www.rh-ag.com im Bereich "Dokumente"

unter der Rubrik "DE - Anleihegläubiger 2023" zur Verfügung:

a) diese Einladung zur Gläubigerversammlung,

b) das Musterformular für die Anmeldung,

c) das Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk,

d) Vollmachtsformulare zur Erteilung von Vollmachten, einschließlich

Weisungen an Dritte, und

e) die Anleihebedingungen.

Hamburg, im Dezember 2023

Rainer und Jutta Manthey

21.12.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Rickmers Holding AG i.I.

Große Bleichen 68

20354 Hamburg

Deutschland

E-Mail: investor@rh-ag.com

ISIN: DE000A1TNA39

WKN: A1TNA3

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1802577

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1802577 21.12.2023 CET/CEST

 ISIN  DE000A1TNA39

AXC0266 2023-12-21/18:20

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