EQS-News: Einladung zur Gläubigerversammlung (deutsch)
Einladung zur Gläubigerversammlung
EQS-News: Rickmers Holding AG i.I. / Schlagwort(e): Anleihe
Einladung zur Gläubigerversammlung
21.12.2023 / 18:20 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
RlCKMERS- HOLDING
Rickmers Holding AG
(vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) Hamburg
EUR 275 Mio. 8,875% Schuldverschreibungen 2013/18
ISIN: DE000A1TNA39 /WKN: A1TNA3
Einladung zur Gläubigerversammlung
betreffend die
EUR 275 Mio. 8,875% Schuldverschreibungen 2013/18
ISIN: DE000A1TNA39 /WKN: A1TNA3
(die "Rickmers-Anleihe"),
eingeteilt in 275.000 auf den Inhaber lautende, untereinander
gleichberechtigte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR
1.000,00 (die "Schuldverschreibungen") der Rickmers Holding AG, einer
Aktiengesellschaft deutschen Rechts, über deren Vermögen das
Insolvenzverfahren eröffnet ist, mit Sitz in Hamburg, Bundesrepublik
Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter
HRB 136889 (die "Emittentin").
Herr Rainer und Frau Jutta Manthey (die "Einberufenden") entsprechend
ermächtigt durch Beschluss des AG Hamburg vom 27. Oktober 2023 laden die
Inhaber der Schuldverschreibungen (jeweils ein "Anleihegläubiger" und
zusammen die "Anleihegläubiger") hiermit zu der am
Mittwoch, den 10. Januar 2024, um 14:00 Uhr (MEZ)
im Literaturhaus Hamburg, Schwanenwik 38, 22087 Hamburg, Deutschland,
stattfindenden Gläubigerversammlung (die "Gläubigerversammlung") ein.
Einlass ist ab 13:30 Uhr (MEZ).
Englische Übersetzung / English Translation
Auf der Internetseite der Emittentin (www.rh-ag.com) ist im Bereich
"Dokumente" unter der Rubrik "EN - Noteholders 2023" eine unverbindliche
Übersetzung dieser Einladung zur Gläubigerversammlung ("Einladung") und der
zugehörigen Anlagen in die englische Sprache abrufbar.
A non-binding convenience translation of this invitation to the noteholders'
meeting into the English language is available on the issuer's website
(www.rh-ag.com) in the "Dokumente" area under the section EN - Noteholders
2023".
Wichtige Hinweise
Anleihegläubiger sollten die nachfolgenden Hinweise beachten.
Die Veröffentlichung dieser Einladung stellt kein Angebot, insbesondere kein
öffentliches Angebot zum Verkauf oder zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung
von Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar.
Die nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung und die Erläuterungen der
Beschlussvorschläge wurden von den Einberufenden erstellt, um den
Anleihegläubigern die Hintergründe der Notwendigkeit der Wahl eines
gemeinsamen Vertreters, und die Beschlussvorschläge dazu zu erläutern. Die
Einberufenden sichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin
enthaltenen Informationen ausdrücklich nicht zu. Die Ausführungen sind nicht
als abschließende Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung der
Anleihegläubiger zu verstehen. Die Einberufenden übernehmen keine Gewähr
dafür, dass diese Ausführungen alle Informationen enthalten, die für eine
Entscheidung über die Beschlussgegenstände erforderlich oder zweckmäßig
sind.
Die Erläuterungen in dieser Einladung ersetzen nicht eine eigenständige
Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände sowie der rechtlichen,
wirtschaftlichen, finanziellen und· sonstigen Verhältnisse der Emittentin
durch die Anleihegläubiger. Jeder Anleihegläubiger sollte seine Entscheidung
über die Beschlussgegenstände unter Heranziehung aller verfügbaren
Informationen und nach Rücksprache mit seinen eigenen Rechts-, Steuer- und
Finanzberatern treffen.
Diese Einladung ist seit dem 21. Dezember 2023 im Bundesanzeiger und auf der
Internetseite der Emittentin (www.rh-ag.com) im Bereich "Dokumente" unter
der Rubrik "DE - Anleihegläubiger 2023" veröffentlicht. Die hierin
enthaltenen Informationen sind nach Kenntnis des Einberufenden, soweit
nichts anderes angegeben ist, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell,
können jedoch nach dem Veröffentlichungsdatum unrichtig werden. Der
Einberufende übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der
Informationen in dieser Einladung oder zur ergänzenden Information über
Umstände nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Einladung.
Vorbemerkungen
Gemäߧ 13(f) der Anleihebedingungen der Rickmers-Anleihe (die
"Anleihebedingungen")
können die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer
Rechte nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einen
gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellen und diesen über
die ihm durch Gesetz eingeräumten Aufgaben und Befugnisse hinaus zur
Geltendmachung bestimmter Rechte der Anleihegläubiger ermächtigen,
einschließlich einer Zustimmung zu Änderungen der Anleihebedingungen.
Erläuterungen der Beschlussvorlage
Warum wird 6 Jahre nach Insolvenzeröffnung eine weitere Gläubigerversammlung
für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters anberaumt?
Es gibt hierfür zwei Gründe, die in der Natur und im Verhalten der
Gesellschaft liegen, die sich am 1. Juni 2017 um das Amt des gemeinsamen
Vertreters beworben hatte. Dabei handelte es sich um die One Square Advisory
Services GmbH. Diese Gesellschaft wird nachstehend ,OSAS' genannt.
Grund #1
Die OSAS wurde am 1. Juni 2017 mit Stimmen zum gemeinsamen Vertreter
gewählt, die gar nicht stimmberechtigt waren, weil sie von dem damaligen
Alleingesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzenden Bertram Rickmers
kontrolliert wurden. Bertram Rickmers hatte sich und die Rickmers Holding AG
von der One Square Advisors GmbH, einer mit der One Square Advisory Services
GmbH im Konzern verbundenen Gesellschaft beraten lassen. Die One Square
Advisors GmbH hatte mit der Rickmers Holding AG folgende Vergütung ab dem
13. April 2017 vereinbart: Sie bekam eine monatliche Pauschalvergütung in
Höhe von EUR 120.000,00. Darüber hinaus wurden erfolgsabhängige Vergütungen
für den Fall vereinbart, dass es mit ihrer Hilfe gelingen würde, die Anleihe
in der von Herrn Rickmers angestrebten Weise zu restrukturieren, also die
Anleihegläubiger zu einem weitgehenden Anspruchsverzicht zu bewegen. In
einem solchen Fall sollte One Square Advisors GmbH ein pauschales
Transaktionshonorar von EUR 1 Mio. erhalten und darüber hinaus 0,45% der
Summe, auf die die Anleihegläubiger verzichten würden. Vor dem Hintergrund
dieser Geschäftsbeziehung erschien es Herrn Rickmers offenbar derart
wünschenswert, die OSAS als Vertreterin der Interessen der Gläubiger zu
sehen, dass er nominal rund 30 Millionen Anleihen erwarb und über Treuhänder
für die Wahl der OSAS einsetzte. Ohne diese Stimmen wäre die OSAS nicht
gewählt worden. Angesichts dieser Tatsache stellt sich die Frage, ob ein
solcher Vertreter tatsächlich die Interessen der Gläubiger vertritt. Die
Antwort auf diese Frage fällt umso leichter, wenn man das Verhalten der OSAS
nach der Wahl betrachtet:
Zu den wichtigsten Pflichten des gemeinsamen Vertreters gehört die
Information der Gläubiger. Diese Pflicht hat OSAS seit 2019 weder betreffend
die Berichte des Insolvenzverwalters, noch betreffend die eigenen Maßnahmen
erfüllt.
Bekanntlich hat der Insolvenzverwalter den früheren Alleingesellschafter und
Aufsichtsratsvorsitzenden Bertram Rickmers wegen erheblicher
Gesellschafterentnahmen und weiterer Sachverhalte verklagt. Die Prozesse
befinden sich noch in erster Instanz. Bezüglich des früheren
Immobilienbereiches hat das OLG Hamburg eine einstweilige Verfügung zur
Sicherung der Ansprüche aus der Insolvenzanfechtung erlassen. Bertram
Rickmers wiederum machte die HSH-Nordbank für den Niedergang der Rickmers
Holding AG verantwortlich und verklagte die Bank dementsprechend. Auch
dieser Prozess befindet sich noch in erster Instanz. OSAS hat mit den
Geldern der Gläubiger ein Partei-Gutachten bei einem pensionierten
BGH-Richter bestellt und bezahlt. Allerdings hat OSAS dem Gutachter einen in
Teilen unzutreffenden Sachverhalt unterbreitet. Dieses Partei-Gutachten
kommt wenig überraschend dazu, dass die geschädigte Hauptgläubigerin des
Insolvenzverfahrens, die HSH Nordbank die Insolvenz der Rickmers Holding AG
verschuldet haben soll und dafür auf Schadenersatz haften dürfte. Ferner
könne ein Schadenersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter bestehen, weil
dieser den vermeintlichen Schadenersatzanspruch gegen die HSH Nordbank habe
verjähren lassen. Das Gutachten ist mittlerweile von einem der führenden
deutschen Insolvenzrechtler quasi in der Luft zerrissen worden. Bertram
Rickmers oder seine Erben mögen solche Gutachten für ihre prozessualen
Zwecke bestellen, OSAS hat damit gegen ihre Pflichten verstoßen.
Diese Feststellungen genügen, um Fragen nach der Zielrichtung der Tätigkeit
der OSAS zu beantworten.
Grund #2
Unabhängig davon existiert die OSAS seit 2020 gar nicht mehr. Mit
juristischen Schritten, die hier nicht weiter vertieft werden müssen, hat
die OSAS bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihr gesamtes Vermögen auf
eine Gesellschaft Schweizer Rechts mit Sitz im französischsprachigen Kanton
Genève übertragen. Dabei handelt es sich um die One Square Advisory Services
s.à.r.l, nachstehend OSAS-Schweiz genannt. In diesem Prozess ist die OSAS
erloschen. Anders als die Vermögensgegenstände - insbesondere die noch nicht
für Partei-Gutachten verbrauchten Gelder aus der Abschlagszahlung des
Insolvenzverwalters - gehen Ämter, wie die Position als gemeinsamer
Vertreter, aber nicht über. Damit ist unbestreitbar, und so vom AG Hamburg
mit Beschluss vom 27. Oktober 2023 festgestellt, dass es keinen gemeinsamen
Vertreter mehr gibt. Die OSAS-Schweiz ist zwar in den letzten Jahren mit der
Behauptung aufgetreten, sie sei der gemeinsame Vertreter der Gläubiger,
sozusagen als Rechtsnachfolger der OSAS. Diese Behauptung kann sie nach dem
Beschluss des AG Hamburg vom 27. Oktober 2023 nicht mehr aufrechterhalten.
Man wird sich also kaum noch damit befassen müssen, ob die OSAS-Schweiz
fachlich geeignet ist. Schließlich ermittelt die Staatsanwaltschaft nach
Pressemitteilungen gegen hochrangige Berater der OSAS wegen der
Umstrukturierung der Mittelstandsanleihe bei der bayrischen Textilfirma
Sympatex.
Warum ist die Wahl eines gemeinsamen Vertreters erforderlich
Insbesondere mit Blick auf das laufende Insolvenzverfahren ist ein
gemeinsamer Vertreter erforderlich und sinnvoll für die Verfolgung der
Interessen der Anleihegläubiger. Im vorliegenden Insolvenzverfahren ist eine
Forderung von EUR 269 Mio. zugunsten der Anleihegläubiger zur Insolvenztabelle
festgestellt und für künftige Ausschüttungen wird ein empfangsberechtigter
Vertreter benötigt. Auch sonst ist nur ein gemeinsamer Vertreter berechtigt
und in der Lage, gebündelt für die ausstehenden Anleihen und deren Inhaber
zu sprechen. Er kann eine Gläubigerversammlung einberufen, auch wenn das
Quorum von 5% der ausstehenden Anleihen gemäß § 9 (1) SchVG nicht erreicht
wird. Nur ein gemeinsamer Vertreter kann das Gewicht der Anleihegläubiger
als Gesamtgruppe gegen andere Gläubiger in die Waagschale werfen. Ein
gemeinsamer Vertreter, der über die entsprechende juristische Expertise
verfügt, kann den Insolvenzverwalter - ausschließlich den
Gläubigerinteressen verpflichtet - unterstützen und kontrollieren.
Sie haben gute Gründe für eine Teilnahme an der Gläubigerversammlung
Ich bitte Sie nachdrücklich, an der Versammlung direkt oder indirekt
teilzunehmen. Es steht noch viel auf dem Spiel. Sofern die Zivilklage des
Insolvenzverwalters erfolgreich ist, kann eine beachtliche weitere Tilgung
der Anleiheforderungen erwartet werden.
Ein neuer gemeinsamer Vertreter kann diesen Zivilprozess kritisch begleiten
und allen Gläubigern dann jeweils Bericht erstatten.
Die Teilnahme jedes Gläubigers kann dazu beitragen, unnötige Kosten zu
vermeiden. Die Gläubigerversammlung erfordert im ersten Anlauf eine
Teilnahme von 50%. Wird dieses Quorum nicht erreicht, dann wird - mit
entsprechenden Kosten - zu einer zweiten Versammlung eingeladen werden.
Lassen Sie sich gegebenenfalls von der SdK vertreten, der Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger e.V.
Tagesordnung
1. Vorstellung des Vorsitzenden der Versammlung
Durch Beschluss des AG Hamburg vom 27. Oktober 2023 ist Herr Rainer Manthey
zum Vorsitzenden der Versammlung bestimmt worden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung
Die Gläubigerversammlung ist nur beschlussfähig, wenn die Anwesenden
mindestens 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen.
3. Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für
alle Anleihegläubiger der Rickmers-Anleihe
Die Einberufenden schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die Eschnapur Trust GmbH, mit Sitz in Hamburg, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 74816, geschäftsansässig
Neuer Jungfernstieg 17, 20354 Hamburg wird zum gemeinsamen Vertreter für
alle Anleihegläubiger (der "Gemeinsame Vertreter") bestellt.
Der Gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch
Gesetz oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt
wurden. Er hat die ihm durch Mehrheitsbeschluss erteilten Weisungen der
Anleihegläubiger zu befolgen. Soweit er zur Geltendmachung von Rechten der
Anleihegläubiger ermächtigt ist, sind die einzelnen Gläubiger zur
selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt, es sei denn, der
Ermächtigungsbeschluss sieht dies ausdrücklich vor. Über seine Tätigkeit hat
der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung.
Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist
summenmäßig auf insgesamt EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million)
begrenzt."
Zur Eschnapur Trust GmbH ist noch folgendes Kurzportrait anzufügen, aus dem
sich zugleich ergibt, weshalb die Eschnapur Trust GmbH über die
erforderliche Qualifikation verfügt.
Kurzporträt
Die Eschnapur Trust GmbH ist eine vermögensverwaltend tätige Gesellschaft
mit Sitz in Hamburg.
Dr. Wittuhn ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Eschnapur
Trust GmbH, die hier als Gemeinsamer Vertreter vorgeschlagen wird. Dr. Georg
A. Wittuhn LL.M. (McGill), ist seit 1987 Rechtsanwalt. Er ist Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner von Huth Dietrich Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Dr. Wittuhn ist Mitglied des Fachausschusses für Handels- und
Gesellschaftsrecht bei der Hamburgischen Rechtsanwaltskammer. Er ist
spezialisiert auf Mandate in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A,
grenzüberschreitende Transaktionen sowie bei der Nachlassgestaltung
bedeutender Privatvermögen.
4. Höchst vorsorgliche Abberufung der One Square Advisory Services s.à.r.l.
als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger
Angesichts der bereits referierten Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg vom
27. Oktober 2023 besteht kein ernstzunehmender Zweifel daran, dass die One
Square Advisory Services s.a.r.l., die sich seit 2020 als gemeinsamer
Vertreter der Gläubiger geriert, dieses Amt nicht inne hat. Es wird daher
nur höchst vorsorglich und um allen Eventualitäten vorzubeugen vorgeschlagen
zu beschließen:
"Sollte die One Square Advisory Services s.a.r.l. entgegen der
Rechtsauffassung des zuständigen Amtsgerichts Hamburg gemeinsamer Vertreter
der Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG sein, so wird sie hiermit
höchst vorsorglich abberufen."
5. Neue Gläubigerversammlung
Sollte das erforderliche Quorum in der Gläubigerversammlung nicht erreicht
werden, so wird der Vorsitzende Rainer Manthey eine zweite Versammlung
einberufen. Eine Beschlussfassung hierzu ist nicht vorgesehen.
Erläuterungen
1. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der (i) sich vor der
Gläubigerversammlung gemäß Ziffer 3 ordnungsgemäß angemeldet hat und (ii)
seine Inhaberschaft an einer oder mehreren Schuldverschreibungen gemäß
Ziffer 4 nachgewiesen hat.
2. Stimmrecht
An der Gläubigerversammlung nimmt gemäß § 13(d) der Anleihebedingungen jeder
Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennwerts der
ausstehenden Schuldverschreibungen teil. Jede Schuldverschreibung im
Nennwert von EUR 1.000,00 gewährt eine Stimme.
3. Anmeldung zur Gläubigerversammlung
Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der
Stimmrechte ist gemäß § 13(c)(i) Sätze 5 und 6 der Anleihebedingungen eine
Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Versammlung erforderlich. Die
Anmeldung muss dem von den Einberufenden beauftragten Dienstleister, der
Better Orange IR & HV AG, spätestens am dritten Kalendertag vor der
Gläubigerversammlung und damit bis 07. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ). unter
der folgenden Adresse zugehen:
Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München
"Rickmers-Anleihe: Gläubigerversammlung"
Oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0) 89 889 690 633 oder per
E-Mail an anmeldung@better-orange.de (bitte nur 1x senden).
Anleihegläubiger, die sich nicht spätestens bis 07. Januar 2024, 24:00 Uhr
(MESZ). angemeldet haben. sind nicht teilnahme- und nicht stimmberechtigt.
Auch Bevollmächtigte können in diesen Fällen weder teilnehmen noch das
Stimmrecht ausüben.
Ein als Vordruck verwendbares Musterformular für die Anmeldung kann auf der
Internetseite der Emittentin unter www.rh-ag.com im Bereich "Dokumente"
unter der Rubrik "DE - Anleihegläubiger 2023" abgerufen werden
4. Nachweis der Inhaberschaft und Sperrvermerk
Anleihegläubiger haben gemäߧ 13(e) der Anleihebedingungen die Berechtigung
zur Teilnahme an der Abstimmung zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nachzuweisen.
Hierzu ist in Textform (§ 126b BGB) ein aktueller Nachweis des
depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen
nach Maßgabe des nachstehenden Buchstabens a) ("Besonderer Nachweis") und
ein Sperrvermerk nach Maßgabe des nachstehenden Buchstabens b)
("Sperrvermerk")
vorzulegen:
a) Besonderer Nachweis
Der erforderliche Besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank
des betreffenden Anleihegläubigers, die den vollen Namen und die volle
Anschrift des Anleihegläubigers enthält und den Gesamtnennbetrag der
Schuldverschreibungen angibt, die am Tag der Ausstellung dieser
Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des
Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.
Im Sinne der Anleihebedingungen bezeichnet "Depotbank" ein Bank- oder
sonstiges Finanzinstitut (einschließlich Clearstream, Clearstream Luxemburg
und Euroclear), das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat
und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren
lässt.
b) Sperrvermerk
Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk,
wonach die vom betreffenden Anleihegläubiger gehaltenen
Schuldverschreibungen bis zum Ende des Tages der Gläubigerversammlung am
Mittwoch, den 10. Januar 2024, beim depotführenden Institut gesperrt
gehalten werden.
Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des Besonderen
Nachweises und des Sperrvermerks mit ihrem depotführenden Institut in
Verbindung setzen.
Anleihegläubiger, die den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk nicht
spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung in Textform (§ 126b BGB)
vorlegen, sind nicht teilnahme- und nicht stimmberechtigt. Auch
Bevollmächtigte können in diesen Fällen weder teilnehmen noch das Stimmrecht
ausüben.
Ein als Vordruck verwendbares Musterformular für den Besonderen Nachweis und
den Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann,
kann auf der Internetseite der Emittentin unter www.rh-ag.com im Bereich
"Dokumente" unter der Rubrik "DE - Anleihegläubiger 2023" abgerufen werden.
Teilnehmer der Gläubigerversammlung müssen bei Einlass zur
Gläubigerversammlung ferner ihre Identität in geeigneter Weise (z.B. durch
Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen
amtlichen Lichtbildausweises) nachweisen. Das gilt auch für Vertreter eines
Anleihegläubigers.
5. Vertretung durch Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter
Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen
Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG), wobei auch in
diesen Fällen eine vorherige Anmeldung zur Gläubigerversammlung spätestens
bis 7. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) erforderlich ist (zum Anmeldeerfordernis
siehe oben Ziffer 3).
Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die
Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten
bedürfen der Textform (§ 126b BGB), z.B. Brief, Fax oder E-Mail (eine
Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich). Ein Formular, das für die
Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite
der Emittentin unter www.rh-ag.com im Bereich "Dokumente" unter der Rubrik
"DE - Anleihegläubiger 2023" abgerufen werden.
Die Vollmachtserteilung ist spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung
in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist
ferner spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung ein Besonderer
Nachweis und ein Sperrvermerk des Vollmachtgebers vorzulegen. Ferner ist,
soweit einschlägig, die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers nach Maßgabe
der beiden nachfolgenden Absätze nachzuweisen.
Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder
Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH,
Unternehmergesellschaft, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft,
GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht)
sind, müssen spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung ihre
Vertretungsbefugnis nachweisen. Das kann durch Übersendung oder Vorlage
eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z.B.
Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige
Bestätigung (z.B. Certificate of lncumbency, Secretary Certificate)
geschehen.
Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind
durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen
Amtswalter (z.B. ein Insolvenzvermögen durch den für es bestellten
Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder
Amtswalter spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung seine gesetzliche
Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z.B. durch Kopie der
Personenstandsunterlagen oder der Bestallungsurkunde).
Bevollmächtigte oder Vertreter von Anleihegläubigern müssen bei Einlass zur
Gläubigerversammlung ferner ihre Identität in geeigneter Weise (z.B. durch
Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen
amtlichen Lichtbildausweises) nachweisen.
Die Einberufenden empfehlen Anleihegläubigern, die nicht wissen, wen sie
bevollmächtigen sollten, die Vollmacht der SdK zu erteilen, der
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Die SdK hält selbst Anleihen, ist
mit der Angelegenheit vertraut und kann wie folgt erreicht werden:
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Telefon: +49 / 89 / 2020846-0
Telefax: +49 / 89 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
6. Gegenanträge
Jeder Anleihegläubiger kann zu Gegenständen auf der Tagesordnung
Gegenanträge ankündigen. Gegenanträge sollten so rechtzeitig angekündigt
werden, dass diese noch vor Beginn der Gläubigerversammlung auf der
Internetseite der Emittentin veröffentlicht werden können.
Gegenanträge sind gegenüber der Emittentin oder den Einberufenden
anzukündigen und können an sie unter einer der folgenden Adressen
übermittelt werden:
Rainer und Jutta Manthey
- Einberufende -
"Rickmers-Anleihe: Gläubigerversammlung"
Tel.: +49 (0) 40 46 88 1707
Mobil: +49 (0) 172 510 40 60
E-Mail: mlkmanthey@gmail.com
Auch bei der Ankündigung eines Gegenantrags ist ein Nachweis über die
Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen durch Vorlage eines besonderen
Nachweises des depotführenden Instituts beizufügen (siehe oben Ziffer 4);
ein Sperrvermerk ist hierfür nicht erforderlich. Sollten Anleihegläubiger
Gegenanträge durch Bevollmächtigte ankündigen, ist die Vollmachtserteilung
nach Maßgabe von vorstehender Ziffer 5 nachzuweisen.
7. Unterlagen
Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Einladung bis zum Ende der
Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf
der Internetseite der Emittentin unter www.rh-ag.com im Bereich "Dokumente"
unter der Rubrik "DE - Anleihegläubiger 2023" zur Verfügung:
a) diese Einladung zur Gläubigerversammlung,
b) das Musterformular für die Anmeldung,
c) das Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk,
d) Vollmachtsformulare zur Erteilung von Vollmachten, einschließlich
Weisungen an Dritte, und
e) die Anleihebedingungen.
Hamburg, im Dezember 2023
Rainer und Jutta Manthey
21.12.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rickmers Holding AG i.I.
Große Bleichen 68
20354 Hamburg
Deutschland
E-Mail: investor@rh-ag.com
ISIN: DE000A1TNA39
WKN: A1TNA3
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1802577
Ende der Mitteilung EQS News-Service
1802577 21.12.2023 CET/CEST
ISIN DE000A1TNA39
AXC0266 2023-12-21/18:20