UNIQA bietet Infinus-Geschädigten außergerichtliche Lösung an / Versicherer könnte bis zu 59 Mio. Euro zahlen - Aber keine Anerkennung einer Rechtspflicht oder der behaupteten Ansprüche
Rund um den früheren Infinus-Betrugsskandal in Deutschland und den in Folge dessen eingereichten zivilrechtlichen Schadenersatzklagen gegen die UNIQA hat sich der Versicherer mit den Geschädigten auf eine mögliche außergerichtliche Lösung geeinigt. "Aus Gründen der Verfahrensökonomie" wäre das Unternehmen zu einer Zahlung von bis zu 59,32 Mio. Euro bereit, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Der Streitwert liegt laut UNIQA im niedrigen dreistelligen Millionenbereich.
Ob die Vergleiche letztlich zustande kommen, ist noch offen. Die genaue Summe sowie die Fälligkeit einer etwaigen Zahlung sei von mehreren Parametern abhängig. Am heutigen Donnerstag wurde zunächst ein "Term Sheet" unterzeichnet, in dem ein maximal zu zahlender Betrag festgelegt wurde sowie weitere Schritte, die zu Vergleichen mit den Klägern führen könnten, so der Versicherer. Die Anspruchsteller müssen dem heute unterzeichneten Term Sheet noch mit einer Quote von 90 Prozent zustimmen.
Als Schuldbekenntnis will die UNIQA den Schritt nicht verstanden sehen. Eine mögliche Zahlung erfolge "ohne Anerkennung der behaupteten Ansprüche und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", schreibt die UNIQA.
Die UNIQA ist Rechtsnachfolgerin der ehemaligen deutschen FinanceLife Lebensversicherung, die in den Infinus-Betrugsskandal verwickelt war. 2016 wurde sie mit der UNIQA Österreich verschmolzen. Anfang des vergangenen Jahrzehnts hat FinanceLife mit Gesellschaften der später insolventen Infinus-Gruppe Fondspolizzen abgeschlossen. Die behaupteten Ansprüche stammen aus dem bereits 2011 beendeten Deutschlandgeschäft der FinanceLife. Die Klage gegen die UNIQA, die von einer deutschen Zweckgesellschaft eingebracht wurde, steht in Zusammenhang mit Schuldverschreibungen der deutschen Infinus-Gruppe, über die 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war.
bel/hel
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