ROUNDUP: UEFA verliert vor EuGH im Super-League-Streit
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um die Gründung einer Super League im Fußball hat die UEFA vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Die großen Fußballverbände FIFA und UEFA dürfen andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereinen und Spielern nicht verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das bedeute allerdings nicht zwangsläufig, dass die Super League genehmigt werden müsse, so die Richter.
Es gebe keinen Rahmen für die Regeln der Verbände, der gewährleiste, dass die Vorgaben transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig seien. Auch die Regeln, die FIFA und UEFA die ausschließliche Kontrolle über die kommerzielle Rechteverwertung der Wettbewerbe einräumen, würden den Wettbewerb in der EU einschränken, hieß es im Urteil. Die FIFA und UEFA würden ihre dominante Marktposition missbrauchen.
Die Initiatoren der Super League feierten das Urteil umgehend als großen Sieg. "Das UEFA-Monopol ist vorbei", sagte der frühere RTL-Manager Bernd Reichart, der das Projekt für die Agentur A22 vertritt. Die UEFA äußerte sich zunächst nicht.
Vorausgegangen war ein zweieinhalbjähriger Streit. 2021 hatten zwölf europäische Topclubs schon einmal die große Revolution geprobt. Die Vereine um Real Madrid, den FC Barcelona und Juventus Turin verkündeten, eine Super League als Konkurrenz für die etablierte Champions League zu gründen. Der Aufschrei bei Ligen, Fans und der Politik fiel heftig aus - da Projekt scheiterte krachend. Die UEFA drohte mit Ausschluss von allen Wettbewerben, beteiligte Spieler sollten nicht mehr bei Welt- und Europameisterschaften teilnehmen dürfen. Unter anderem die englischen Teams zogen schnell zurück, die Super League war vom Tisch - vorerst. Doch vor allen Real und Barcelona ließen nicht locker.
Die European Superleague Company klagte daraufhin vor einem Madrider Gericht: Sie warf UEFA und FIFA vor, als Kartell zu handeln, weil sie sich der Gründung der Super League widersetzten. Die Fußballverbände missbrauchen demnach ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Fußballwettbewerbe. Dem folgte der EuGH nun größtenteils./rew/DP/tih
ISIN DE0005493092 IT0000336518 KYG5784H1065
AXC0095 2023-12-21/10:29
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