Bundesgericht erklärt Corona-Impfstoffpatent von Curevac für nichtig
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes
Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac
für nichtig erklärt. Mit diesem Urteil gab das
Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech
gegen Curevac statt. Das Europäische Patentamt hatte
das Patent im Jahr 2010 an Curevac erteilt. Curevac will gegen das
Urteil Berufung einlegen. Die Curevac-Aktien sackten nach dem Urteil
kräftig ab.
Das Münchner Verfahren ist ein Teil der Auseinandersetzungen
zwischen den beiden Unternehmen - allerdings ein ganz
entscheidender. Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer
im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen
angeblicher Verletzung seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Im
Gegenzug klagte Biontech vor dem Bundespatentgericht in München und
verlangte, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Das Produkt
beruhe nicht auf einer Erfindung./rol/DP/jha