EQS-News: Silver Lake kündigt Delisting-Angebot für Software AG zu 32,00 Euro je Aktie an; Aktionäre haben 4 Wochen Zeit, ihre Aktien anzudienen, bevor die Börsennotierung der Software AG endet (deutsch)
Silver Lake kündigt Delisting-Angebot für Software AG zu 32,00 Euro je Aktie an; Aktionäre haben 4 Wochen Zeit, ihre Aktien anzudienen, bevor die Börsennotierung der Software AG endet
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Silver Lake kündigt Delisting-Angebot für Software AG zu 32,00 Euro je Aktie
an; Aktionäre haben 4 Wochen Zeit, ihre Aktien anzudienen, bevor die
Börsennotierung der Software AG endet
18.12.2023 / 08:40 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE)
IN, NACH ODER VON EINER JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE,
VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE
DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.
Silver Lake kündigt Delisting-Angebot für Software AG zu 32,00 Euro je Aktie
an; Aktionäre haben 4 Wochen Zeit, ihre Aktien anzudienen, bevor die
Börsennotierung der Software AG endet
* Silver Lake hält derzeit 93,3 Prozent der Aktien der Software AG
* Angebotspreis von 32,00 Euro je Aktie
* Die vierwöchige Annahmefrist für Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien
wird voraussichtlich in Kürze beginnen, sobald die BaFin die
Angebotsunterlage genehmigt hat
* Nach dem Delisting werden die Aktionäre der Software AG ihre Aktien
nicht mehr an regulierten Börsen handeln können
18. Dezember 2023 - Silver Lake, ein global führendes
Technologie-Investmentunternehmen, hat heute gemeinsam mit der Mosel Bidco
SE, einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von
Silver Lake verwaltet oder beraten werden ("Silver Lake"), die Entscheidung
bekanntgegeben, ein Delisting-Angebot für alle ausstehenden Aktien der
Software AG zu einem Preis von 32,00 Euro je Aktie ("Delisting-Angebot") zu
unterbreiten. Das Delisting folgt auf das vorhergehende Übernahmeangebot,
das am 28. September 2023 abgeschlossen wurde. Silver Lake besitzt derzeit
93,3 Prozent der Aktien der Software AG.
Die Aktionäre haben vier Wochen Zeit, ihre Aktien während der Annahmefrist
anzudienen. Das Delisting-Angebot ist an keinerlei Bedingungen geknüpft und
wird nach Ablauf der Annahmefrist abgeschlossen, die voraussichtlich in
Kürze nach der Genehmigung der Angebotsunterlage durch die BaFin beginnt.
Eine weitere Annahmefrist wird es nicht geben. Nach der Einstellung der
Börsennotierung können die Aktionäre ihre Aktien nicht mehr an regulierten
Börsen handeln und erhalten keine Finanzberichterstattung mehr. Auch der
Schutz unter Börsen- oder Übernahmerecht, den Aktionäre derzeit genießen,
fällt weg.
Christian Lucas, Managing Partner bei Silver Lake, sagte: "Unser
Delisting-Angebot soll allen Aktionären, die die Gelegenheit verpasst haben,
von unserem im Laufe des Jahres abgeschlossenen Übernahmeangebot zu
profitieren, die Möglichkeit geben, ihre Aktien noch zu verkaufen, bevor die
Software AG ihren Weg außerhalb der Börse fortsetzt."
Das Delisting-Angebot wird auf der Grundlage einer von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zu genehmigenden Angebotsunterlage
erfolgen. Diese Angebotsunterlage wird nach Erhalt der Bewilligung durch die
BaFin veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die öffentliche
Annahmefrist. Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer
unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum
öffentlichen Delisting-Angebot werden auf der folgenden Internetseite
veröffentlicht: www.offer-2023.com.
Über Silver Lake
Silver Lake ist ein globales Technologie-Investmentunternehmen mit einem
verwalteten Vermögen von insgesamt rund 101 Milliarden US-Dollar und einem
Team von Fachleuten in Nordamerika, Europa und Asien. Die
Portfoliounternehmen von Silver Lake erwirtschaften zusammen einen
Jahresumsatz von ca. 266 Milliarden US-Dollar und beschäftigen weltweit rund
540.000 Mitarbeiter.
Medienkontakt für Silver Lake
Jeffrey Vögeli, FGS Global
E-Mail: Jeffrey.Voegeli@fgsglobal.com
Telefon: +41 79 511 1763
Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Software AG Aktien
dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das
Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage
mitgeteilt, nach dem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält
sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier
dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Anlegern und Inhabern von Software AG Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot
zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind,
da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für
das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen
englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen
Angaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet
unter www.offer-2023.com veröffentlicht.
Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG),
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über
grenzüberschreitende Delisting- oder Übernahmeangebote durchgeführt. Das
Delisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen
Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland
oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt
werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw.
der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht,
veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Software AG Aktien können
sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen
Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der
in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den
jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein
Delisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen
unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale
Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in
einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in
der das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht
untersagt wäre.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
weitere Software AG-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder
indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass
solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten
von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften,
insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, eingehalten werden und der
Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer
außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern
diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden,
werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der
erworbenen oder zu erwerbenden Software AG-Aktien und der gezahlten oder
vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit
dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten
von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Das mit dieser Mitteilung bekannt gegebene Delisting-Angebot bezieht sich
auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den
Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und
Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu
entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage,
enthaltenen, sich auf Silver Lake und die Software AG beziehenden
Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in
den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten
Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit
Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen
oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten
von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im
Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und im Übrigen in
Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt
werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf
hingewiesen, dass die Software AG nicht an einer US-amerikanischen
Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des
US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der
US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit
Silver Lake geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen
als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
da Silver Lake und die Software AG sich außerhalb der Vereinigten Staaten
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,
und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in
der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu
verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen
oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine
Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,
Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen von Silver Lake und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Planungen, Schätzungen und Prognosen von Silver Lake und der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren
zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die
außerhalb des Einflussbereichs von Silver Lake oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken
und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in
der Regel außerhalb der Kontrolle von Silver Lake oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Silver Lake und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder
in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und
Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der
Angebotsunterlage ändern werden.
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