, dpa-AFX

EQS-Adhoc: ABO Wind AG: Erhebung einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung und Aktionärsverlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung (deutsch)

ABO Wind AG: Erhebung einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung und Aktionärsverlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

EQS-Ad-hoc: ABO Wind AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung

ABO Wind AG: Erhebung einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

außerordentlichen Hauptversammlung und Aktionärsverlangen auf Einberufung

einer außerordentlichen Hauptversammlung

29.11.2023 / 15:39 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Bekanntmachung (i) der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen sämtliche auf

der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 gefassten

Beschlüsse und (ii) des Eingangs eines Aktionärsverlangens auf Einberufung

einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktGDer Vorstand

gibt bekannt, dass die Gesellschaft Kenntnis erhalten hat von einer am 23.

November 2023 durch Aktionäre der Gesellschaft erhobenen Anfechtungsklage,

die sich gegen sämtliche auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27.

Oktober 2023 gefassten Beschlüsse richtet und beim Landgericht Frankfurt

a.M. anhängig ist. Die Klage wurde der Gesellschaft noch nicht zugestellt.

Die außerordentliche Hauptversammlung hat Beschluss gefasst über

* Tagesordnungspunkt 1 (Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform

einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter Beitritt der Ahn &

Bockholt Management GmbH und Feststellung der Satzung),

* Tagesordnungspunkt 2 (Satzungsänderung über die Vergrößerung des

Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder) und

* Tagesordnungspunkt 3 (Aufsichtsratswahlen).

Die Beschlussfassungen dienen unter anderem der Umsetzung des geplanten

Rechtsformwechsels in eine KGaA. Aufgrund der erhobenen Anfechtungsklage

wird sich die bisher geplante Umsetzung jedenfalls verzögern.

Die Gesellschaft beabsichtigt, sich im Falle der Zustellung der Klage gegen

die Klage zu verteidigen und eine Hinweisbekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4

AktG im Bundesanzeiger einzustellen.

Weiterhin gibt der Vorstand bekannt, dass der Gesellschaft ein

Aktionärsverlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

nach § 122 Abs. 1 AktG zugegangen ist. Die außerordentliche Hauptversammlung

soll beschließen über

(1) die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines

Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG betreffend die Vorbereitung des von der

Gesellschaft mittels Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Juni 2023 angekündigten

Rechtsformwechsels in eine KGaA,

(2) die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands

und Aufsichtsrats nach § 147 Abs. 1 AktG aus demselben Vorgang und

(3) die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von

Ersatzansprüchen der Gesellschaft nach § 147 Abs. 2 AktG.

Das Einberufungsverlangen wird derzeit von der Gesellschaft geprüft.

Ende der Insiderinformation

29.11.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: ABO Wind AG

Unter den Eichen 7

65195 Wiesbaden

Deutschland

Telefon: +49 (0)611 26 765 0

Fax: +49 (0)611 26 765 5199

E-Mail: global@abo-wind.de

Internet: www.abo-wind.de

ISIN: DE0005760029

WKN: 576002

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,

München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1784735

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1784735 29.11.2023 CET/CEST

 ISIN  DE0005760029

AXC0202 2023-11-29/15:39

Relevante Links: ABO Wind AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.