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windeln.de SE: Insolvenzplan
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windeln.de SE: Insolvenzplan
27.11.2023 / 19:30 CET/CEST
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Corporate News
windeln.de SE: Insolvenzplan
München, 27. November 2023. Im Insolvenzverfahren der windeln.de SE
(nachfolgend Schuldnerin) hat Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA
Rechtsanwalts GmbH einen Insolvenzplan beim Amtsgericht München eingereicht.
Der Insolvenzverwalter macht von seinem Vorlagerecht gemäß § 218 Abs. 1 Satz
1 InsO Gebrauch und legt als Planverfasser einen Insolvenzplan vor, der die
Gläubiger der Schuldnerin besserstellt, als diese ohne einen Insolvenzplan
stünden.
Im Vorfeld der Einreichung dieses Insolvenzplans wurden intensiv
verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung der Schuldnerin sowie zur Übernahme
der Aktien durch einen Investor mit mehreren Interessenten im Rahmen eines
strukturierten Investorenprozesses geprüft. Trotz zunächst aussichtsreicher
Verhandlungen mit verschiedenen Kaufinteressenten wurde bis zum Stichtag der
Insolvenzeröffnung allerdings kein verbindliches Angebot für eine Erhaltung
des Geschäftsbetriebs abgegeben, sodass der Geschäftsbetrieb nach einer
kurzen Auslaufproduktion Ende April 2023 eingestellt werden musste. Allen
Mitarbeitern wurde mit Insolvenzeröffnung gekündigt und alle wesentlichen
Vermögensgegenstände der Schuldnerin - darunter das Warenlager - wurden im
Rahmen der Betriebsfortführung bereits verwertet.
In dieser Situation haben die Investoren MERIDIANA Capital Group GmbH,
MERIDIANA Blockchain Ventures SE, SEASIDE Capital Markets GmbH, NEKO
Securities Ltd. und Anlagenwert Hamburg GmbH (nachfolgend Investoren) ein
verbindliches Angebot zur Übernahme der Aktien der Schuldnerin abgegeben, um
die Schuldnerin langfristig fortzuführen und künftig weiter an der Börse
notiert zu halten. Die Schuldnerin soll dabei unter neuer Firmierung mit dem
Markenportfolio (DIMBO, Max & Lily, NAKIKI, DARLY) und dem bisherigen
Markenkern "Alles für Dein Baby" fortgeführt werden. Allerdings wird sich
das Produktportfolio "Alles für Dein Baby" zukünftig wesentlich an
asiatische Kunden richten, wobei die Investoren auf eigene, bereits
vorhandene Vertriebsstrukturen aufbauen. Darüber hinaus wird die Schuldnerin
weitere E-Commerce-Geschäftsmodelle in einer buy-and-build-Strategie
umsetzen. Die Investoren haben sich bereit erklärt, einen Betrag in Höhe von
350.000,00 EUR an die Insolvenzmasse zu zahlen. Diese Summe erhöht den zur
Zahlung einer Insolvenzquote verfügbaren Betrag.
Wird diesem Insolvenzplan zugestimmt, so erhalten die nicht nachrangigen
Insolvenzgläubiger der Schuldnerin eine Insolvenzquote von voraussichtlich
43,946 %.
Wird dieser Insolvenzplan abgelehnt, wird der vorstehend genannte
Investorenbeitrag nicht an die Insolvenzmasse gezahlt und würde die
Schuldnerin nach der vollständigen Abwicklung und der Beendigung des
Regelinsolvenzverfahrens gelöscht werden. Die Befriedigung der Gläubiger
würde in diesem Fall mit einer geringeren Quote, voraussichtlich 39,515 %,
zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der Insolvenzplan sieht die Bildung der folgenden drei Gruppen vor:
Gruppe 1: In diese Gruppe fallen alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger mit
ihren nicht nachrangigen Forderungen.
Gruppe 2: Zu dieser Gruppe gehören alle sonstigen Insolvenzgläubiger mit
ihren nicht nachrangigen Forderungen.
Gruppe 3: In diese Gruppe fallen die Aktionäre der Schuldnerin.
Die Gläubiger der Gruppe 1 und 2 erhalten auf ihre festgestellten
Forderungen eine Insolvenzquote. Die Höhe der Quote bestimmt sich nach dem
Verhältnis der Höhe der festgestellten oder noch feststellungsfähigen
Forderungen zur Summe des Verteilungsguthabens und beläuft sich nach
gegenwärtigem Stand der Prüfung auf voraussichtlich 43,946 %.
Die Insolvenzquote wird in zwei Tranchen gezahlt. Die Auszahlung der ersten
Tranche i.H.v. 1.000.000,00 EUR erfolgt innerhalb von vier Monaten nach
rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans. Die Auszahlung des noch
nicht mit der ersten Tranche ausgeschütteten Verteilungsguthabens erfolgt 15
Monate nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans.
Die Beteiligten der Gruppe 3 erhalten keine Zahlung oder sonstige Leistung
aus der Insolvenzmasse. Nur für den (hypothetischen) Fall, dass nach der
vollständigen Befriedigung der Forderungen aller quotenberechtigten
Gläubiger gegen die Schuldnerin noch Mittel zur Verfügung stehen
("Überschuss"), wird der Planüberwacher den Überschuss an die Alt-Aktionäre
im Verhältnis ihrer im Zeitpunkt der Ausbuchung der Alt-Aktien vorhandenen
Beteiligung am Grundkapital der Schuldnerin auskehren.
Für die Forderungen der nachrangigen Gläubiger verbleibt es bei der
gesetzlichen Regelung des § 225 InsO, so dass diese mit rechtskräftiger
Bestätigung dieses Insolvenzplans erlöschen.
Das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hat eine Gläubigerversammlung
für die Abstimmung über den Insolvenzplan einberufen, die am Montag,
11.12.2023, 09.30 Uhr, Sitzungssaal 202, 2. Stock. Infanteriestraße 5, 80797
München stattfindet.
Kontakt:
Insolvenzverwalter Ivo-Meinert Willrodt
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
muenchen@pluta.net
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