US-Gericht: Bayer muss im Streit um belastetes Talkumpuder nicht haften
DELAWARE (dpa-AFX) - Der Bayer-Konzern muss im
US-Streit um gesundheitliche Folge bestimmter vor langer Zeit
mutmaßlich asbestbelasteter Talkumpuder nicht haften. Hintergrund:
Die Leverkusener hatten 2014 das Konsumgütergeschäft der
US-amerikanischen Merck & Co mit Marken wie Dr.
Scholl's übernommen. Der US-Arzneimittelhersteller hatte
anschließend vor Gericht durchsetzen wollen, entsprechende
Haftungsrisiken mit Blick auf die Talkumpuder nach Ablauf einer
Frist im Jahr 2021 an Bayer weiterreichen zu können - auch für die
Zeit vor der Übernahme. Ein Richter im US-Bundesstaat Delaware hatte
dies im April zurückgewiesen. Das höchste Gericht von Delaware
bestätigte die Entscheidung, gegen die Merck & Co vorgegangen war,
nun am Donnerstag (Ortszeit).
Viele Hersteller von Baby-, Fuß- und anderen Pudern sind in den USA
mit Klagen konfrontiert. Der Vorwurf lautet, früher
gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe verwendet zu haben, die Krebs
auslösen können./mis/tav/jha/