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ABO Wind AG: 87 Prozent befürworten Formwechsel in ABO Energy KGaA

EQS-News: ABO Wind AG / Schlagwort(e): Rechtssache

ABO Wind AG: 87 Prozent befürworten Formwechsel in ABO Energy KGaA

30.10.2023 / 16:19 CET/CEST

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Als erfreulichen Vertrauensbeweis bewertet der Vorstand der ABO Wind AG das

klare Votum der Hauptversammlung für einen Formwechsel in eine

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Bei einer außerordentlichen

Hauptversammlung, die am Freitag, 27. Oktober, bis in den späten Abend

währte, votierten 87,17 Prozent der vertretenen Aktien für den Formwechsel.

Dieser beinhaltet neben einer Änderung der Rechtsform auch eine Umfirmierung

in ABO Energy. Der neue Name des Unternehmens spiegelt den seit der Gründung

im Jahr 1996 deutlich gewachsenen technologischen Horizont wider.

"Wir freuen uns, dass viele Aktionäre die Chancen erkannt haben, die sich

mit einem Wechsel der Rechtsform und der Firmierung für die Gesellschaft

ergeben", sagte Vorstand Alexander Reinicke. Unter anderem die Vertreter der

Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) hatten sich vor und während der

Hauptversammlung vehement gegen den Formwechsel ausgesprochen und Stimmen

dagegen gesammelt.

Eine große Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre folgte gleichwohl dem

Vorschlag. 7.064.373 gültige Stimmen wurden zu dem Tagesordnungspunkt

abgegeben. Darunter waren 906.033 Nein-Stimmen (12,83 Prozent). Da Aktionäre

bei der Hauptversammlung Widerspruch erklärten, kann der Formwechsel

allerdings derzeit noch nicht zur Eintragung beim Handelsregister

eingereicht werden.

Auch in der Presse (Artikel der WirtschaftsWoche vom 28. Oktober 2023)

wurden die Hauptversammlung und ihre Ergebnisse bereits besprochen.

Neben dem Formwechsel stand auch eine Vergrößerung des Aufsichtsrats auf der

Tagesordnung. Wegen der gewachsenen Größe der Gesellschaft mit mittlerweile

regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen in Deutschland unterfällt die

Gesellschaft nunmehr dem Drittelbeteiligungsgesetz. Das bedeutet, ein

Drittel des Aufsichtsrats ist durch Vertreter*innen der Mitarbeitenden zu

besetzen. Im Zuge dessen besteht der Aufsichtsrat künftig aus sechs statt

bislang fünf Mitgliedern, die die Geschäftsführung überwachen. Auch dieser

Tagesordnungspunkt wurde mit großer Mehrheit beschlossen, ebenso wie die

Wahl der vier Aktionärsvertreter*innen Eveline Lemke, Maike Schmidt, Dr.

Alexander Thomas und Martin Giehl in den Aufsichtsrat. Alle

Abstimmungsergebnisse sind auf der Internetseite (

www.abo-wind.de/hauptversammlung) abrufbar.

Sobald der Formwechsel in eine KGaA im Handelsregister eingetragen ist,

bestimmen die beiden Unternehmensgründer, Dr. Jochen Ahn und Matthias

Bockholt, als Gesellschafter der Komplementärin über die Geschäftsführung

der ABO Energy KGaA. Die bisherigen Vorstände werden in der Rolle als

Geschäftsführer der Komplementärin das Unternehmen weiterhin führen. Damit

behalten die beiden Gründer Einfluss. Das gilt auch für den Fall, dass

künftige Kapitalerhöhungen die derzeitige Mehrheit der Gründerfamilien von

aktuell ca. 52 Prozent verwässern sollten.

"Diese Kontinuität und Verlässlichkeit für unsere Geschäftspartner und

Mitarbeitenden zu sichern, waren für Vorstand und Aufsichtsrat ein wichtiges

Motiv für den Formwechsel", sagt Vorstand Reinicke. "In der künftigen

Struktur können wir perspektivisch auf der Eigenkapitalseite weiter wachsen

und zugleich den Wettbewerbsvorteil als von den Gründerfamilien geprägtes

Unternehmen bewahren."

Ziel des Vorstands ist es zudem, in den nächsten Monaten und Jahren mit

einer guten Entwicklung des Unternehmens auch jene Aktionäre, die gegen den

Formwechsel votiert haben, von dessen Sinnhaftigkeit zu überzeugen.

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