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EQS-Adhoc: Uniper SE: Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund (deutsch)

Uniper SE: Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund

EQS-Ad-hoc: Uniper SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung

Uniper SE: Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen

Hauptversammlung zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt

Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund

18.10.2023 / 13:41 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014

Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt

Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund

Düsseldorf, 18. Oktober 2023. Vorstand und Aufsichtsrat der Uniper SE

("Gesellschaft"; ISIN DE000UNSE018 / DE000UNSE1N3) haben heute entschieden,

am 8. Dezember 2023 eine außerordentliche (virtuelle) Hauptversammlung der

Gesellschaft einzuberufen und der Hauptversammlung vorzuschlagen, eine

Herabsetzung des Grundkapitals von derzeit EUR 14.160.161.306,70 um EUR

13.743.685.974,70 auf künftig EUR 416.475.332,00 in mehreren Schritten zu

beschließen. Die Kapitalherabsetzung dient zusammen mit einem etwaigen

Jahresüberschuss 2023 sowie - soweit notwendig - der vollen oder teilweisen

Auflösung der bestehenden Kapitalrücklagen der Beseitigung des

handelsrechtlichen Bilanzverlustes der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr

2022 und damit der Wiederherstellung der bilanztechnischen

Ausschüttungsfähigkeit.

Die Kapitalherabsetzung soll nach den Vorschriften des Gesetzes zur

Sicherung der Energieversorgung ("EnSiG") erfolgen. Die Kapitalherabsetzung

würde insbesondere durch (1) Herabsetzung der Grundkapitalziffer der

Gesellschaft erfolgen, sodass sich der anteilige Betrag am Grundkapital je

Stückaktie von EUR 1,70 um EUR 0,70 auf EUR 1,00 reduziert, sowie (2) durch

Zusammenlegung von je zwanzig Stückaktien der Gesellschaft zu einer

Stückaktie ("EnSiG-Kapitalherabsetzung").

In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der Gesellschaft heute mit

Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit dem Bund, vertreten durch

das Bundesministerium der Finanzen, in Ergänzung zum Rahmenvertrag über

Stabilisierungsmaßnahmen nach dem EnSiG vom 19. Dezember 2022

("Rahmenvertrag") eine Vereinbarung betreffend die Durchführung der

EnSiG-Kapitalherabsetzung abgeschlossen ("Ergänzungsvereinbarung").

Die Gesellschaft ist aufgrund dieser Ergänzungsvereinbarung verpflichtet,

der Hauptversammlung die oben beschriebene EnSiG-Kapitalherabsetzung zum

Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage nach

§ 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnSiG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG vorzuschlagen. Die

Gesellschaft ist verpflichtet, diese Kapitalrücklage (zusammen mit einem

etwaigen Jahresüberschuss 2023 und - soweit notwendig - Entnahmen aus

bestehenden Kapitalrücklagen) zur Beseitigung des vorgetragenen

Bilanzverlustes aus dem Geschäftsjahr 2022 zu nutzen. Hierdurch würde die

bilanztechnische Ausschüttungsfähigkeit der Gesellschaft wieder hergestellt.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zu den

Stabilisierungsmaßnahmen vom 20. Dezember 2022 ging die Zusage des Bundes

einher, dass der Bund seine Beteiligung an der Gesellschaft bis Ende des

Jahres 2028 unter Einhaltung bestimmter weiterer Bedingungen auf höchstens

25 % plus eine Aktie verringert und auf diese Weise die gewährte

Stabilisierungsmaßnahme entsprechend im Sinne des § 29 Abs. 1a Satz 8 EnSiG

zurückführt ("Exit-Zusage"). Die Wiederherstellung der bilanztechnischen

Ausschüttungsfähigkeit dient der Vorbereitung und Erleichterung der

Erfüllung der Exit-Zusage. Die angestrebte EnSiG-Kapitalherabsetzung

präjudiziert in keiner Weise Zeitpunkt und Form der Erfüllung der

Exit-Zusage.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 8. Dezember 2023

einschließlich der vollständigen Tagesordnung und den entsprechenden

Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich am 30. Oktober 2023

im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Kontakt:

Mitteilende Person:

Marc Merrill

General Counsel and Chief Compliance Officer

Legal & Compliance

Uniper SE

Holzstraße 6

40221 Düsseldorf

Kontakt für Investoren und Analysten:

Sebastian Veit

Senior Vice President

Investor Relations

Uniper SE

Holzstraße 6

40221 Düsseldorf

Telefon +49 151 55049337

E-Mail ir@uniper.energy

Pressekontakt:

Georg Oppermann

Senior Vice President

External Communication & Sustainability Communication

Uniper SE

Holzstraße 6

40221 Düsseldorf

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Mobil +49 178 4394847

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Unternehmen: Uniper SE

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Fax: +49 211 4579 2022

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AXC0174 2023-10-18/13:42

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