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Synthes erhält Schadenersatz im ProDisc-L Patentprozess gegen Medtronic

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West Chester (PA), USA, 9. Dezember 2008


Synthes, Inc. (SWX: SYST.VX) hat heute einen Erfolg im Rechtsstreit
gegen Medtronic Sofamor Danek, Inc. (Medtronic) vor dem U.S. District
Court in Memphis, Tennessee bekanntgegeben.

Synthes ersuchte das Gericht um Rechtsschutz für eines seiner
Patente, das den künstlichen Bandscheibenersatz "ProDisc-L" mit
seinem einzigartigen Einzelkiel-Design betrifft.

Am 5. Dezember 2008 bestätigte das Gericht die Rechtsbeständigkeit
des Patentes von Synthes und stellte fest, dass Medtronic im Rahmen
der Herstellung der "Maverick" Produkte für den Bandscheibenersatz
das Synthes-Patent vorsätzlich verletzt hatte. Die Geschworenen
sprachen der Synthes entgangene Gewinne im Umfang von rund der Hälfte
des Verkaufserlöses aus den patentverletzenden Produkten sowie eine
Lizenzgebühr von 18% auf dem übrigen Umsatz zu. Der Umsatz von
Maverick-Produkten wurde ausserhalb der USA erzielt, weil das Produkt
in den USA nicht für den handelsüblichen Verkauf zugelassen ist. Der
gesamte zu erstattende Schaden wird in einem weiteren Verfahren
ermittelt.

"Wir freuen uns über diesen Urteilsspruch," sagte Michel Orsinger,
CEO von Synthes. "Die Ausführungen des Gerichts zeigen die Stärke des
Wirbelsäulen-Patentportfolios von Synthes. Sie zeigen auch, dass
Immaterialgüterrechte mit Erfolg geschützt und verteidigt werden
können."

ProDisc-L ist ein vollständiger Bandscheibenersatz zur Verwendung in
der Lendenwirbelsäule. Seit der Zulassung in den USA im August 2006
hat das Produkt sehr gute klinische Resultate gezeigt.



Synthes: Ein führendes Unternehmen im Bereich der orthopädischen
Traumatologie
Synthes ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Medizintechnik.
Wir entwickeln, produzieren und vermarkten Instrumente, Implantate
und Biomaterialien für die chirurgische Behandlung von
Knochenfrakturen und für Korrekturen und Rekonstruktionen des
menschlichen Skeletts und seiner Weichteile.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
Gilgian Eisner, Investor Relations, Synthes, Inc.
Telefon +41 32 720 47 45, Fax +41 32 720 48 11
E-Mail: ir.info@synthes.com
http://www.synthes.com
Beschränkungen gemäss den Rechtsvorschriften für Wertpapiere der
Vereinigten Staaten
Nach Ansicht der Geschäftsleitung von Synthes, Inc. könnten bestimmte
Erklärungen in dieser Medienmitteilung Prognosen («Forward-Looking
Statements») im Sinne des «Private Securities Litigation Reform Act»
von 1995 darstellen. Dazu zählen unter anderem Erklärungen zu den
Möglichkeiten von Synthes, neue Produkte anzubieten und bestehende zu
vermarkten, sowie der erwartete Umsatz und das erwartete
Umsatzwachstum von Synthes. Diese Erklärungen beruhen auf den
Einschätzungen und Annahmen, welche die Geschäftsleitung zum
Zeitpunkt dieser Erklärungen in Bezug auf künftige Ereignisse und
Geschäftsergebnisse vorgenommen hat. Die tatsächlichen Ergebnisse
können erheblich von den ausdrücklich genannten oder angedeuteten
Resultaten abweichen. Diese Abweichungen können auf verschiedene
Faktoren zurückzuführen sein: auf die Fähigkeit von Synthes,
erfolgreich neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und
einzuführen und bestehende Produkte und Dienstleistungen in einem von
Wettbewerb geprägten Markt abzusetzen, sowie auf Veränderungen der
wirtschaftlichen Bedingungen, die sich auf das Betriebsergebnis von
Synthes auswirken können. Auch Veränderungen der
Wettbewerbsbedingungen und Entwicklungen der Rechtsvorschriften
können das künftige Geschäftsergebnis beeinflussen, und veränderte
Marktbedingungen können sich auf die Bewertung der Wertpapiere von
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Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass aus früheren Finanz- und
Betriebsergebnissen des Unternehmens nicht zwangsläufig auf künftige
Finanz- und Betriebsergebnisse geschlossen werden kann. Synthes ist
nicht verpflichtet, Prognosen bei Vorliegen von neuen Informationen,
bei künftigen Ereignissen oder aus anderen Gründen zu aktualisieren.
Die Wertpapiere von Synthes wurden ausserhalb der Vereinigten Staaten
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revidierten «Securities Act» der Vereinigten Staaten von 1933
(nachfolgend «Wertpapiergesetz») registriert. Diese Wertpapiere
dürfen in den Vereinigten Staaten oder an «U.S. Persons» (gemäss der
geltenden Definition im Wertpapiergesetz) weder angeboten noch
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einer nach dem Wertpapiergesetz anwendbaren Ausnahme.
Absicherungsgeschäfte mit diesen Wertpapieren dürfen nur in
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--- Ende der Mitteilung ---

Synthes Inc.
Glutz-Blotzheim-Strasse 3 Solothurn

ISIN:
US87162M4096; Index: SBIOM, SLCI, SLIFE, SMI, SMIEXP, SPI;
Notiert: Main Market in SWX Swiss Exchange;

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