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PAION AG in Angebotsphase - Handelsbeschränkungen

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Nach Bekanntgabe des Angebots für CeNeS Pharmaceuticals plc befindet
sich die PAION AG in einer Angebotsphase (Offer Period), die nach den
im Vereinigten Königreich geltenden Bestimmungen zusätzliche
Offenlegungspflichten in Bezug auf den Handel mit Aktien der PAION AG
mit sich bringt

Aachen, 14. April 2008 - PAION AG (Frankfurter Börse, Prime Standard:
PA8, "PAION") hat am 10. April 2008 ihre Absicht zur Übernahme des in
Cambridge (Vereinigtes Königreich) ansässigen Unternehmens CeNeS
Pharmaceuticals plc bekannt gegeben. Damit gilt PAION als in der
Angebotsphase befindlich, wie dies im City Code on Takeovers and
Mergers (der "City Code") definiert ist. Dementsprechend sind nunmehr
seitens der Aktionäre von PAION folgende zusätzlichen
Offenlegungsauflagen für jede Art von Handelstransaktionen
einzuhalten:

1) Regel 2.10 des City Code

Gemäß Regel 2.10 des City Code bestätigt das Unternehmen, dass es
16.755.552 nennwertlose Stammaktien mit einem rechnerischen Wert am
Grundkapital von je 1 ¤ unter dem ISIN-Code DE000A0B65S3 im Umlauf
hat.

2) Offenlegungsauflagen betreffend Transaktionen ("Dealings")

Wenn eine Person (direkt oder indirekt) zu 1% oder mehr an
irgendeiner Gattung relevanter Wertpapiere ("relevant securities")
der PAION AG (direkt oder indirekt) beteiligt ("interested") ist oder
sich beteiligt, müssen gemäß den Bestimmungen von Regel 8.3 des City
Code alle Transaktionen ("dealings") betreffend jeglicher relevanter
Wertpapiere dieser Gattung des Unternehmens (einschließlich einer
Option auf solche Wertpapiere oder eines darauf bezogenen Derivats)
bis spätestens 15.30 Uhr (Londoner Ortszeit) an dem Londoner
Geschäftstag, der auf das Datum der jeweiligen Transaktion folgt,
öffentlich bekannt gegeben werden. Diese Auflage besteht fort bis zu
dem Tag, an dem das Angebot uneingeschränkt angenommen wird oder für
uneingeschränkt angenommen erklärt wird, verfällt oder in anderer
Weise zurückgezogen wird bzw. an dem die Angebotsphase ("offer
period") in anderer Weise endet.

Agieren zwei oder mehr Personen, ob formell oder informell, gemäß
einem Vertrag oder einer Übereinkunft oder Absprache,
gemeinschaftlich, um eine Beteiligung an relevanten Wertpapieren der
PAION AG zu erwerben, so gelten sie für die Zwecke von Regel 8.3 als
eine einzige Person.

Gemäß den Bestimmungen von Regel 8.1 des City Code müssen alle
Transaktionen betreffend relevanter Wertpapiere der PAION AG, welche
die PAION AG selbst oder durch eine assoziiertes Unternehmen
("associates") vornimmt, bis spätestens 12 Uhr mittags (Londoner
Ortszeit) an dem Londoner Geschäftstag offengelegt werden, der auf
das Datum der jeweiligen Transaktion folgt.

Eine Offenlegungstabelle mit Angaben zu den Unternehmen, für deren
relevante Wertpapiere etwaige Transaktionen der Offenlegungspflicht
unterliegen, und die Anzahl der jeweiligen in Umlauf befindlichen
Aktien sind auf der Website des Takeover Panel
(www.thetakeoverpanel.org.uk) zu finden

Im Wesentlichen ergeben sich Beteiligungen, wenn eine Person aufgrund
Änderungen des Preises von Wertpapieren langfristig einem
ökonomischen Risiko, ob begrenzt oder unbegrenzt, ausgesetzt ist.
Insbesondere wird eine Person aufgrund des Eigentums an Wertpapieren
oder der Kontrolle darüber oder aber aufgrund einer Option auf solche
Wertpapiere oder eines darauf bezogenen Derivats als eine Beteiligung
innehabend angesehen.

Die Begriffe in Anführungszeichen sind im City Code definiert. Dieser
ist (in englischer Sprache) ebenfalls auf der Website des Takeover
Panel zu finden. Wenn Sie sich im Unklaren sind, ob Sie eine
Transaktion gemäß Regel 8 offenlegen müssen oder nicht, sollten Sie
beim Takeover Panel rückfragen.


Disclaimer
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Kauf oder Verkauf von Aktien dar. Ohne Registrierung oder Ausnahme
von der Registrierung dürfen Aktien in den Vereinigten Staaten nicht
zum Kauf angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches
Angebot von Aktien der PAION AG in den Vereinigten Staaten geben.

This communication is neither an offer to buy securities nor a
solicitation for an offer to sell securities. Securities may not be
offered or sold in the United States absent registration or an
exemption from registration. There will be no public offer of the
shares of PAION AG in the United States.


Kontakt PAION
Dr. Peer Nils Schröder
Leiter Investor Relations / Public Relations PAION AG
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Tel. +49 241 4453-152
E-Mail pn.schroeder@paion.de
www.paion.de



--- Ende der Mitteilung ---

PAION AG
Martinstrasse 10 - 12 Aachen Deutschland

WKN: A0B65S;
ISIN: DE000A0B65S3; Index: Prime All Share, CDAX;
Notiert: Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse, Amtlicher
Markt in Frankfurter Wertpapierbörse,
Freiverkehr in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse
Stuttgart;

Relevante Links: PAION AG

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