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Warimpex beschließt Aktienrückerwerbsprogramm

Bedingungen des Aktienrückerwerbsprogramms 2018:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung: 14.06.2017.

Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung: die Veröffentlichung erfolgte am 14.06.2017 über die pressetext Nachrichtenagentur GmbH an die elektronischen Informationsverbreitungssysteme Thomson Reuters, Bloomberg und DowJo-nes Newswire gemäß § 119 Abs 7 und Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Veröffentlichungsverord-nung 2018.

Beginn und voraussichtliche Dauer des Aktienrückerwerbsprogramms 2018: voraussichtlich im Zeitraum vom 26.11.2018 bis 30.08.2019.
Aktiengattung: auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (ISIN AT0000827209).

Preisgrenzen: maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage an der Wiener Börse.
Art und Zweck des Aktienrückerwerbsprogramms 2018: Erwerb über die Wiener Börse zum Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke.

Allfällige Auswirkung des Aktienrückerwerbsprogramms 2018 auf die Börsezulassung der Ak-tien: keine.
Anzahl und Aufteilung einzuräumender oder bereits eingeräumter Aktienoptionen auf Arbeit-nehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens: die Einräumung dieser Aktienoptionen ist nicht geplant.
Aktienrückerwerbe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte .Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016) einzuhalten hat.

Relevante Links: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG