Merus vermeldet Behandlung des ersten Patienten im Rahmen einer klinischen Phase-1-Studie zu MCLA-158, an der Patienten mit soliden Tumoren teilnehmen
- IND-Antrag für MCLA-158 von der amerikanischen Arzneimittelbehörde (FDA) im April angenommen -
UTRECHT, Niederlande, 24. Mai 2018 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus N.V. (Nasdaq:MRUS), ein Unternehmen aus dem Bereich der klinischen Immunonkologie, das innovative bispezifische Antikörpertherapeutika (Biclonics®) entwickelt, gab heute bekannt, dass im Rahmen einer klinischen Phase-1-FIH-Studie (FIH = erstmalige Anwendung am Menschen) zur Evaluierung von MCLA-158 bei Patienten mit soliden Tumoren und anfänglichem Schwerpunkt auf metastasierendem Darmkrebs dem ersten Patienten eine Dosis verabreicht wurde. Die Studie wird in Europa durchgeführt, wo bislang mehrere Anträge für klinische Studien (CTA, Clinical Trial Applications) genehmigt wurden. Das Unternehmen vermeldete auch die Einreichung eines IND-Antrags (Investigational New Drug, neues Prüfpräparat) für MCLA-158 bei der amerikanischen Arzneimittelbehörde (FDA), der im April 2018 von der FDA akzeptiert wurde. Mit dem Erhalt dieser IND-Zulassung plant Merus die Eröffnung weiterer Prüfzentren für diese Studie in den USA.
MCLA-158 ist für das Binden an Krebsstammzellen konzipiert, die Lgr5 (leucine-rich repeat-containing G protein-coupled receptor 5) und epidermale Wachstumsfaktor-Rezeptoren (Epidermal Growth Factor Receptors, EGFR) ausdrücken. MCLA-158 wurde im Rahmen eines vom suppresSTEM-Konsortium durchgeführten und von der Europäischen Union finanzierten Projekts aus einer großen Bibliothek bispezifischer Antikörper identifiziert, die auf Moleküle der Wnt- und Rezeptor-Tyrosinkinase-Signalwege abzielen. Die funktionelle Bewertung von kolorektalen Tumoren von Patienten, einschließlich solcher Tumoren mit RAS- und/oder PI3K-Mutationen, zeigte, dass MCLA-158 wirksamer das Tumorwachstum hemmt und die Apoptose fördert als die zugelassene zielgerichtete Vergleichstherapie für metastasierenden Darmkrebs, Cetuximab. Außerdem beobachtete Merus in präklinischen Studien eine größere wachstumshemmende Aktivität von MCLA-158 bei Dickdarmtumoren als bei normalem Dickdarmgewebe sowie ein gutes Sicherheitsprofil bei nichtmenschlichen Primaten.
"Der Beginn unserer klinischen Phase-1-Studie zu MCLA-158 ist ein wichtiger Meilenstein für die Weiterentwicklung unseres Angebots an bispezifischen Antikörpern, die auf unserer Biclonics®-Technologieplattform beruhen", sagte Ton Logtenberg, Ph.D., Chief Executive Officer. "Wir glauben, dass MCLA-158 das Potenzial hat, auf Funktionen abzuzielen, die die derzeit zugelassenen Therapien zur Behandlung von Darmkrebs einschränken, darunter Probleme bezüglich der Off-Target-Toxizität und die Unfähigkeit, Tumorstammzellen anzusteuern, weshalb möglicherweise eine wirksamere Behandlung einer breiteren Patientenpopulation möglich ist."
Die offene, multizentrische klinische Phase-1-Studie zu MCLA-158 besteht aus zwei Teilen, einer Dosiseskalation und einer Dosisexpansion. Die Dosiseskalationsphase dient der Bestimmung der geeigneten Dosis von MCLA-158. In der Dosisexpansionsphase wird die Sicherheit und Verträglichkeit der festgelegten MCLA-158-Dosis bei Patienten mit soliden Tumoren untersucht. In der Dosiseskalations- und -expansionsphase der Studie wird auch die vorläufige Antitumor-Aktivität des Einzelwirkstoffs MCLA-158 untersucht.
Über Merus N.V.
Merus ist ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das unter der Bezeichnung "Biclonics®" innovative Therapeutika aus humanen bispezifischen Antikörpern in voller Länge entwickelt. Biclonics® basieren auf dem vollständigen IgG-Format und werden unter Verwendung von industriellen Standardprozessen hergestellt. In vorklinischen Studien wurde beobachtet, dass mehrere Merkmale der Biclonics mit den Merkmalen herkömmlicher menschlicher monoklonaler Antikörper identisch sind, z. B. lange Halbwertszeit und geringe Immunogenität. Der am weitesten entwickelte bispezifische Antikörper-Produktkandidat von Merus, MCLA-128, wird in einer Phase-2-Kombinationsstudie untersucht, an der zwei Patientinnengruppen mit metastasierendem Brustkrebs teilnehmen. Darüber hinaus wird MCLA-128 in einer klinischen Phase-1/2-Studie für die Behandlung von Magen-, Ovarial-, Endometrium- und nicht-kleinzelligem Lungenkrebs getestet. Zu den weiteren Pipeline-Programmen gehören MCLA-117, das derzeit eine klinische Phase 1-Studie durchläuft, an der Patienten mit akuter myeloischer Leukämie teilnehmen, und MCLA-158, ein Biclonics®, das in einer klinischen Phase-1-Studie bei Patienten mit soliden Tumoren untersucht wird, wobei bei letzterem der anfängliche Schwerpunkt auf metastasierendem Darmkrebs liegt. In Zusammenarbeit mit der Incyte Corporation entwickelt Merus außerdem einen präklinischen bispezifischen Antikörper, der für die Bindung an PD-L1 und an ein zweites immunmodulatorisches Ziel konzipiert ist, zu dem keine weiteren Angaben gemacht werden. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Website von Merus unter www.merus.nl.
Über suppresSTEM
Das suppresSTEM-Konsortium bestand aus Merus N.V. als Koordinator, dem Hubrecht Institute (Niederlande), OcellO B.V. (Niederlande), dem Institute for Research in Biomedicine (IRB, Barcelona Spanien) und dem Wellcome Trust Sanger Institute (Vereinigtes Königreich). Das Forschungsprojekt mit den in diesem Dokument beschriebenen Ergebnissen wurde vom siebten Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union FP7/2007-2013 im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung N° 601876 bezuschusst. Im Mai 2013 erhielt das Konsortium insgesamt ca. 6 Millionen Euro für die Entwicklung neuer, auf Krebsstammzellen abzielende Antikörper-basierte Therapeutika zur Behandlung von Darmkrebs sowie organoidbasierter Screening-Tools zur Unterstützung der Arzneimittelforschung im Rahmen des FP7-Programms der Europäischen Union. Das Konsortium befasste sich insbesondere mit Mechanismen, die die Entwicklung von Therapieresistenzen und Tumorflucht bei Dickdarmkrebs verursachen, ein Problem, das in der Vergangenheit die Entwicklung wirksamer Therapeutika erschwert hat. Darüber hinaus leistete es Pionierarbeit bei der Anwendung von Patienten-Gewebe in der Arzneimittelforschung, um der hohen klinischen Misserfolgsquote bei der Erforschung von Krebsmedikamenten entgegenzuwirken.
Zukunftsgerichtete Aussage
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind als zukunftsgerichtete Aussagen anzusehen, insbesondere Aussagen bezüglich des Potenzials oder Versprechens der Plattform von Merus zur Generierung bispezifischer Antikörper und ihrer Entwicklung, des Designs, des Behandlungspotenzials, der klinischen Entwicklung und der klinischen Entwicklungspläne für die bispezifischen therapeutischen Antikörperkandidaten von Merus, der Weiterentwicklung der klinischen Phase-1-Studie zu MCLA-158 in Europa, der geplanten Eröffnung von Prüfzentren für eine Phase-1-Studie zu MCLA-158 in den USA, des Behandlungspotenzials von MCLA-158 im Vergleich zu anderen zugelassenen gezielten Behandlungstherapien für Menschen, wie Cetuximab, des Designs unserer offenen, multizentrischen klinischen Phase-1-Studie zu MCLA-158 zur Bestimmung der geeigneten MCLA-158-Dosis, der geplanten Expansionsphase zur Untersuchung der Sicherheit und Verträglichkeit der festgelegten MCLA-158-Dosis bei Patienten mit soliden Tumoren, unserer Absicht, die vorläufige Antitumor-Aktivität des Einzelwirkstoffs MCLA-158 zu untersuchen, sowie der Möglichkeit des suppresSTEM-Konsortiums, auf Mechanismen abzuzielen, die die Entwicklung von Behandlungsresistenzen und eine Tumorflucht bei Dickdarmkrebs verursachen und der Möglichkeit, Patienten-Gewebe in der Arzneimittelforschung zu nutzen, um der klinischen Misserfolgsquote bei der Erforschung von Krebsmedikamenten entgegenzuwirken.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen des Managements. Diese Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an Biclonics® und bispezifischen Antikörperkandidaten abtreten müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte; unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien und die nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Incyte ggf. keine geeigneten Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren oder dass die Leistungsfähigkeit von Incyte ggf. nicht zufriedenstellend ist; unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer proprietären Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere Patentanträge werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen der Patentierbarkeit erfüllend befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht, bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet.
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Source: Merus N.V. via Globenewswire