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Das Portfolio an geistigem Eigentum von Merus wird um zwei neue Patente erweitert

Merus' erstes US-Patent für MCLA-117 und die Spleen to Screen®-Technologie zur effizienten Entwicklung von Biclonics®-Kandidaten

UTRECHT, Niederlande, 14. März 2018 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus N.V. (Nasdaq:MRUS), ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das neuartige bispezifische Antikörpertherapeutika (Biclonics®) entwickelt, gab heute bekannt, dass es sein Portfolio an geistigem Eigentum um zwei neu erteilte US-Patente erweitert hat. Das erste deckt den klinischen Wirkstoffkandidaten MCLA-117 ab, ein Biclonics®, das an CD3 und CLEC12A bindet. Das zweite Patent betrifft die Spleen to Screen®-Technologie von Merus, die ein effizientes Screening von gängigen Leichtketten-Antikörpern für die Entwicklung von Biclonics®-Hauptkandidaten erlaubt.

Am 13. März 2018 hat das United States Patent and Trademark Office (USPTO) das US-Patent Nr. 9,914,777 ('777-Patent) erteilt. Es trägt den Titel "Human CD3 Binding Antibody" (Humaner CD3-bindender Antikörper) und deckt MCLA-117 ab, ein Biclonics®, das für die Bindung an CD3, einem auf allen T-Zellen vorhandenen Zelloberflächenmolekül, und an CLEC12A, einem First-in-Class-Ziel, das auf den Tumorzellen und Tumorstammzellen von Patienten mit akuter myeloischer Leukämie (AML) exprimiert wird, entwickelt wurde. Aufgrund seiner Prävalenz in der AML und der eingeschränkten Expression auf einigen normalen hämatopoetischen Zellen glauben wir, dass CLEC12A ein attraktives Molekül für eine zielgerichtete Therapie darstellt. Die Ansprüche des '777-Patents betreffen die Biclonics® von Merus und insbesondere MCLA-117, das T-Zellen mit Tumorzellen in Kontakt bringt, indem es auf CD3 und ein Tumor-Antigen einschließlich CLEC12A abzielt. MCLA-117 wird derzeit in einer laufenden klinischen Phase-1-FIH-Dosiseskalationsstudie (FIH = first-in-human, erstmalige Anwendung am Menschen) in Europa bei AML-Patienten mit Rezidiv oder refraktärer Erkrankung untersucht, und erhielt im Februar 2018 von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) die Anerkennung eines Antrags auf Zulassung als IND (Investigational New Drug, neues Prüfpräparat), der Anfang dieses Jahres eingereicht wurde.

Am 6. März 2018 erteilte das USPTO außerdem das US-Patent Nr. 9,908,946 ('946-Patent) mit dem Titel "Generation of Binding Molecules" (Entwicklung von bindenden Molekülen), das Merus' proprietäre Spleen to Screen®-Technologie, einen Teil seiner Biclonics®-Technologieplattform, betrifft. Das '946-Patent schützt Techniken zum effizienten Screenen von Panels gängiger Leichtketten-Antikörper, die Merus die schnelle Identifikation und Entwicklung therapeutischer Kandidaten mit differenzierten Wirkungsweisen ermöglichen sollen.

"Die Erteilung des ersten US-Patents für Merus, das MCLA-117 abdeckt, stellt einen weiteren Meilenstein in der Entwicklung dieses vielversprechenden klinischen Kandidaten dar und erweitert zusammen mit der Patenterteilung für unsere Spleen to Screen®-Technologie den Schutz unseres geistigen Eigentums in Bezug auf unsere klinischen Kandidaten und die Plattform für bispezifische Antikörper, die auf unserer proprietären Biclonics®-Technologie basieren", sagte Dr. Ton Logtenberg, Chief Executive Officer von Merus.

Zum 13. März 2018 besteht das Patentportfolio von Merus in Bezug auf seinen bispezifischen Antikörperkandidaten MCLA-117 aus weiteren ausstehenden Anträgen in den USA, in Europa und in einer Reihe anderer Länder. Außerdem hat Merus weltweit, darunter in Europa, Asien, Australien und den USA, Patente für seine Spleen to Screen®-Technologie erhalten, wobei weitere Anträge in den USA und in anderen Ländern noch ausstehen.

Diese letzten beiden hier genannten Erteilungen durch das USPTO stärken das beachtliche Patenteigentum von Merus in Bezug auf das Spektrum an Biclonics®-Technologien, das transgene Nagetiere, die Produktion von Antikörperbibliotheken, Screening-Methoden, Fc-Engineering, Antikörper-Exprimierung durch Wirtszellen und präklinische sowie klinische bispezifische Antikörperkandidaten umfasst.

Über Merus N.V.

Merus ist ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das unter der Bezeichnung "Biclonics®" innovative Therapeutika aus humanen bispezifischen Antikörpern in voller Länge entwickelt. Biclonics® basieren auf dem vollständigen IgG-Format und werden unter Verwendung von industriellen Standardprozessen hergestellt. In vorklinischen Studien wurde beobachtet, dass mehrere Merkmale der Biclonics mit den Merkmalen herkömmlicher menschlicher monoklonaler Antikörper identisch sind, z. B. lange Halbwertszeit und geringe Immunogenität. Der am weitesten entwickelte bispezifische Antikörper-Produktkandidat von Merus, MCLA-128, wird in einer Phase-2-Kombinationsstudie untersucht, an der zwei Patientinnengruppen mit metastasierendem Brustkrebs teilnehmen. Darüber hinaus wird MCLA-128 in einer klinischen Phase-1/2-Studie für die Behandlung von Magen-, Ovarial-, Endometrium- und nicht-kleinzelligem Lungenkrebs getestet. Merus zweiter, am weitesten fortgeschrittener bispezifischer Antikörper-Produktkandidat MCLA-117 durchläuft derzeit eine klinische Phase 1-Studie, an der Patienten mit akuter myeloischer Leukämie teilnehmen. Bei dem Unternehmen befindet sich auch eine Reihe von proprietären Antikörperkandidaten in der präklinischen Entwicklung, darunter MCLA-158, das für die Bindung an Krebsstammzellen konzipiert ist und zur potenziellen Behandlung von Patienten mit Darmkrebs oder anderen soliden Tumoren entwickelt wird, sowie das in Zusammenarbeit mit Incyte Corporation entwickelte MCLA-145, das für die Bindung an PD-L1 und an ein zweites immunmodulatorisches Ziel konzipiert ist, zu dem keine weiteren Angaben gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von Merus unter www.merus.nl.

Zukunftsgerichtete Aussage

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind als zukunftsgerichtete Aussagen anzusehen, insbesondere die Aussagen bezüglich CLEC12A als attraktives Molekül für eine zielgerichtete Therapie, der Tiefe unseres Portfolios an geistigem Eigentum, unserer Fähigkeit, effizient Biclonics®-Kandidaten zu entwickeln oder Kandidaten mit unterschiedlicher Biologie zu identifizieren und zu entwickeln, und des Behandlungspotenzials, Fortschritts, Zeitplans und der Pläne für die klinische Entwicklung unserer Kandidaten, einschließlich MCLA-117, MCLA-128 und MCLA-158.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen des Managements. Diese Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an Biclonics® und bispezifischen Antikörperkandidaten abtreten müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte; unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien und die nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Incyte ggf. keine geeigneten Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren oder dass die Leistungsfähigkeit von Incyte ggf. nicht zufriedenstellend ist; unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer proprietären Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere Patentanträge werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen der Patentierbarkeit erfüllend befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht, bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet.

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Source: Merus N.V. via Globenewswire

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