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QIAGEN gewinnt Gerichtsverfahren gegen Third Wave Technologies, Inc. - Kartellklage abgewiesen
Corporate news- Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Gaithersburg, Maryland, USA, 11. Januar 2008 - QIAGEN Gaithersburg
Inc. (ehemalig Digene Corporation), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der QIAGEN N.V. (NASDAQ: QGEN; Frankfurt, Prime
Standard: QIA) gab heute bekannt, dass ihrem Antrag auf Abweisung der
von Third Wave Technologies Inc. eingereichten Klage im
beschleunigten US-Verfahren (sog. summary judgment) stattgegeben
worden ist.
Richterin Barbara B. Crabb am U.S. Bezirksgericht für den westlichen
Bezirk von Wisconsin, USA, hat die Kartellklage gegen Digene
abgewiesen unter Betonung dass es Third Wave "nicht gelungen sei,
irgendwelches Fehlverhalten zu belegen" und hat QIAGENs Antrag auf
Abweisung der Klage im beschleunigten Verfahren entsprochen.
Peer Schatz, Chief Executive Officer von QIAGEN, bemerkte hierzu,
"QIAGEN ist sehr zufrieden mit dem heutigen Ergebnis, in welchem
Richterin Crabb ausdrücklich in jedem einzelnen von Third Wave
erhobenen Kartellvorwurf zu unseren Gunsten entschieden hat. Diese
Entscheidung stellt klar, dass QIAGENs Marktführerschaft auf dem
Gebiet HPV-Tests das Ergebnis des uns von unseren Kunden geschenkten
Vertrauens in die Qualität und Leistung unserer molekularbiologischen
HPV-Testsysteme ist, der überwältigenden klinischen Datenmenge zur
Validierung unserer Produkte und der Tatsache, dass QIAGEN das erste
und einzige Unternehmen mit einem molekulardiagnostischen
HPV-Testsystem ist, das eine Zulassung der US-amerikanischen
Gesundheitsbehörde FDA erhalten hat."
In ihrer Entscheidung hat Richerin Crabb angemerkt, dass Third Wave
keinen Beweis erbracht habe, dass der Grund für die Tatsache, dass
Third Wave nicht mehr Bestellungen für ihr Produkt erhalten hat,
nicht in ungesetzlichen Handlungen von QIAGEN zu sehen ist, sondern
vielmehr auf der Entscheidung der Kunden für den Kauf von QIAGENs
FDA-zugelassenen Tests beruht. Gemäß Richterin Crabbs Entscheidung
"verkauft QIAGEN ein Produkt, das viele Kunden dem Produkt des
Klägers vorziehen, mit dem nicht überraschenden Ergebnis, das der
Kläger nicht so viele Kunden wie gewünscht gewinnen konnte".
Richterin Crabbs Entscheidung lautet weiter, dass das Gesetz weder
die Wahl der Kunden hinsichtlich eines bestimmten Produktes
einschränkt, noch Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Mitbewerber zu
unterstützen."
Peer Schatz ergänzte weiter, dass das Unternehmen seine noch
anhängige Patentstreitigkeit, in der QIAGEN Third Wave die Verletzung
bestimmter von QIAGEN kontrollierter Patente vorwirft, energisch
weiter vorantreiben wird.
Hintergrund:
Am 11. Januar 2007 reichte Digene gegen Third Wave Technologies, Inc.
("Third Wave") beim U.S. Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von
Wisconsin, USA Klage wegen Patentverletzung ein. In dieser Klage
wirft Digene Third Wave die Verletzung eines oder mehrerer Ansprüche
in Zusammenhang mit dem US Patent Nummer 5,643,715 ("das 715
Patent") vor, das Digene exklusiv einlizensiert hat. Am 28. Februar
2007 reichte Third Wave seine Antwort ein, in der es die Verletzung
des "Patentes 715" abstritt und gleichzeitig eine Gegenklage gegen
Digene wegen Verletzung der US-Kartellregeln gemäß Abschnitt 1 und 2
des Sherman Gesetzes, des Clayton Gesetzes und des Robinson-Patman
Gesetzes anstrengte. Hierauf reichte Digene am 5. April 2007 seine
Antwort ein und bestritt jeden der von Third Wave aufgebrachten
Punkte der Gegenklage. Das Gericht hat in einer Entscheidung die
Patentansprüche sehr eng ausgelegt und QIAGEN plant dagegen Berufung
einzulegen. Inzwischen hat QIAGEN am 19. Oktober 2007 einen Antrag
auf ein beschleunigtes Verfahren im Kartellverfahren gestellt, dem
heute vom Gericht in allen von Third Wave vorgebrachten
Kartellvorwürfen entsprochen wurde.
Über QIAGEN:
QIAGEN N.V. ist eine niederländische Holdinggesellschaft und weltweit
führend in der Entwicklung und Herstellung innovativer Technologien
und Produkte für die präanalytische Probenvorbereitung und in
molekularbiologischen Tests für die Forschung in Life Sciences, dem
Feld der angewandten Testverfahren und der molekulare Diagnostik. Das
umfangreiche Produktangebot des Unternehmens umfasst über 500
Produkte und Automationsplattformen für die Probenentnahme sowie die
Trennung, Reinigung und Handhabung von Nukleinsäuren und Proteinen
sowie Testtechnologien, die in der Form von offenen Nachweiskits und
auch gezielte Tests für die angewandten Märkte und die molekulare
Diagnostik angeboten werden. QIAGEN-Produkte werden an
wissenschaftliche Forschungsinstitute, Unternehmen im Pharma- und
Biotechnologiebereich, an Kunden in angewandten Märkten (u.a.
Forensik, Tier- und Nahrungsmittelkontrolle und der pharmazeutischen
Prozesskontrolle) sowie an diagnostische Labore verkauft. QIAGEN
beschäftigt weltweit über 2.600 Mitarbeiter. QIAGEN Produkte werden
weltweit über ein kundenorientiertes Vertriebsnetz sowie
Vertriebshändler in über 40 Ländern verkauft. Weitere Informationen
über QIAGEN finden Sie unter www.qiagen.com.
Einige der Angaben in dieser Pressemitteilung können im Sinne von
Paragraph 27A des U.S. Securities Act (US-Aktiengesetz) von 1933 in
ergänzter Fassung und Paragraph 21E des U.S. Securities Exchange Act
(US-Aktienhandelsgesetz) von 1934 in ergänzter Fassung als
vorausschauende Angaben gelten. Soweit in dieser Meldung Prognosen
über QIAGENs Produkte, Märkte, Strategie oder operativer Ergebnisse
angegeben werden, geschieht dies auf der Basis derzeitiger
Erwartungen, was eine Reihe von Unsicherheiten und Risiken
einschließt. Dazu zählen u.a. die Risiken im Zusammenhang mit
Wachstumsmanagement und internationalen Geschäftsaktivitäten
(einschließlich Auswirkungen von Währungsschwankungen und das Risiko
in Zusammenhang mit Abhängigkeiten von Logistik), Schwankungen der
Betriebsergebnisse, die gewerbliche Entwicklung des Marktes für
molekulare Diagnostik auf Nukleinsäure-Basis sowie der Märkte für
angewandte Tests, der Markt für Proteinforschung, der Markt für
genetische Vakzinierung und Gentherapie, die Konkurrenz, schnelle und
unerwartete technologische Fortschritte, Schwankungen in der
Nachfrage nach QIAGEN-Produkten (einschließlich saisonbedingter
Schwankungen wie Budgetierung und weitere) sowie Schwierigkeiten bei
der Anpassung von Produkten an integrierte Lösungen und die
Produktion solcher Produkte, die Fähigkeit der Unternehmen, neue
Produkte zu erforschen und zu entwickeln, die sich von den Produkten
der Konkurrenz abheben, Marktakzeptanz neuer Produkte, und die
Integration akquirierter Geschäfte und Technologien. Weitere
Informationen finden Sie in Berichten, die die Unternehmen bei der
U.S. Securities and Exchange Commission (US-Börsenaufsichtsbehörde)
eingereicht haben.
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--- Ende der Mitteilung ---
Qiagen N.V.
Spoorstraat 50 KJ Venlo Netherlands
WKN: 901626; ISIN:
NL0000240000; Index: HDAX, MIDCAP, Prime All Share, TECH All Share,
TecDAX;
Notiert: Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr
in Börse Berlin,
Freiverkehr in Börse Düsseldorf, Freiverkehr in Hanseatische
Wertpapierbörse zu Hamburg,
Freiverkehr in Niedersächsische Börse zu Hannover, Freiverkehr in
Bayerische Börse München,
Freiverkehr in Börse Stuttgart;
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Gaithersburg, Maryland, USA, 11. Januar 2008 - QIAGEN Gaithersburg
Inc. (ehemalig Digene Corporation), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der QIAGEN N.V. (NASDAQ: QGEN; Frankfurt, Prime
Standard: QIA) gab heute bekannt, dass ihrem Antrag auf Abweisung der
von Third Wave Technologies Inc. eingereichten Klage im
beschleunigten US-Verfahren (sog. summary judgment) stattgegeben
worden ist.
Richterin Barbara B. Crabb am U.S. Bezirksgericht für den westlichen
Bezirk von Wisconsin, USA, hat die Kartellklage gegen Digene
abgewiesen unter Betonung dass es Third Wave "nicht gelungen sei,
irgendwelches Fehlverhalten zu belegen" und hat QIAGENs Antrag auf
Abweisung der Klage im beschleunigten Verfahren entsprochen.
Peer Schatz, Chief Executive Officer von QIAGEN, bemerkte hierzu,
"QIAGEN ist sehr zufrieden mit dem heutigen Ergebnis, in welchem
Richterin Crabb ausdrücklich in jedem einzelnen von Third Wave
erhobenen Kartellvorwurf zu unseren Gunsten entschieden hat. Diese
Entscheidung stellt klar, dass QIAGENs Marktführerschaft auf dem
Gebiet HPV-Tests das Ergebnis des uns von unseren Kunden geschenkten
Vertrauens in die Qualität und Leistung unserer molekularbiologischen
HPV-Testsysteme ist, der überwältigenden klinischen Datenmenge zur
Validierung unserer Produkte und der Tatsache, dass QIAGEN das erste
und einzige Unternehmen mit einem molekulardiagnostischen
HPV-Testsystem ist, das eine Zulassung der US-amerikanischen
Gesundheitsbehörde FDA erhalten hat."
In ihrer Entscheidung hat Richerin Crabb angemerkt, dass Third Wave
keinen Beweis erbracht habe, dass der Grund für die Tatsache, dass
Third Wave nicht mehr Bestellungen für ihr Produkt erhalten hat,
nicht in ungesetzlichen Handlungen von QIAGEN zu sehen ist, sondern
vielmehr auf der Entscheidung der Kunden für den Kauf von QIAGENs
FDA-zugelassenen Tests beruht. Gemäß Richterin Crabbs Entscheidung
"verkauft QIAGEN ein Produkt, das viele Kunden dem Produkt des
Klägers vorziehen, mit dem nicht überraschenden Ergebnis, das der
Kläger nicht so viele Kunden wie gewünscht gewinnen konnte".
Richterin Crabbs Entscheidung lautet weiter, dass das Gesetz weder
die Wahl der Kunden hinsichtlich eines bestimmten Produktes
einschränkt, noch Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Mitbewerber zu
unterstützen."
Peer Schatz ergänzte weiter, dass das Unternehmen seine noch
anhängige Patentstreitigkeit, in der QIAGEN Third Wave die Verletzung
bestimmter von QIAGEN kontrollierter Patente vorwirft, energisch
weiter vorantreiben wird.
Hintergrund:
Am 11. Januar 2007 reichte Digene gegen Third Wave Technologies, Inc.
("Third Wave") beim U.S. Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von
Wisconsin, USA Klage wegen Patentverletzung ein. In dieser Klage
wirft Digene Third Wave die Verletzung eines oder mehrerer Ansprüche
in Zusammenhang mit dem US Patent Nummer 5,643,715 ("das 715
Patent") vor, das Digene exklusiv einlizensiert hat. Am 28. Februar
2007 reichte Third Wave seine Antwort ein, in der es die Verletzung
des "Patentes 715" abstritt und gleichzeitig eine Gegenklage gegen
Digene wegen Verletzung der US-Kartellregeln gemäß Abschnitt 1 und 2
des Sherman Gesetzes, des Clayton Gesetzes und des Robinson-Patman
Gesetzes anstrengte. Hierauf reichte Digene am 5. April 2007 seine
Antwort ein und bestritt jeden der von Third Wave aufgebrachten
Punkte der Gegenklage. Das Gericht hat in einer Entscheidung die
Patentansprüche sehr eng ausgelegt und QIAGEN plant dagegen Berufung
einzulegen. Inzwischen hat QIAGEN am 19. Oktober 2007 einen Antrag
auf ein beschleunigtes Verfahren im Kartellverfahren gestellt, dem
heute vom Gericht in allen von Third Wave vorgebrachten
Kartellvorwürfen entsprochen wurde.
Über QIAGEN:
QIAGEN N.V. ist eine niederländische Holdinggesellschaft und weltweit
führend in der Entwicklung und Herstellung innovativer Technologien
und Produkte für die präanalytische Probenvorbereitung und in
molekularbiologischen Tests für die Forschung in Life Sciences, dem
Feld der angewandten Testverfahren und der molekulare Diagnostik. Das
umfangreiche Produktangebot des Unternehmens umfasst über 500
Produkte und Automationsplattformen für die Probenentnahme sowie die
Trennung, Reinigung und Handhabung von Nukleinsäuren und Proteinen
sowie Testtechnologien, die in der Form von offenen Nachweiskits und
auch gezielte Tests für die angewandten Märkte und die molekulare
Diagnostik angeboten werden. QIAGEN-Produkte werden an
wissenschaftliche Forschungsinstitute, Unternehmen im Pharma- und
Biotechnologiebereich, an Kunden in angewandten Märkten (u.a.
Forensik, Tier- und Nahrungsmittelkontrolle und der pharmazeutischen
Prozesskontrolle) sowie an diagnostische Labore verkauft. QIAGEN
beschäftigt weltweit über 2.600 Mitarbeiter. QIAGEN Produkte werden
weltweit über ein kundenorientiertes Vertriebsnetz sowie
Vertriebshändler in über 40 Ländern verkauft. Weitere Informationen
über QIAGEN finden Sie unter www.qiagen.com.
Einige der Angaben in dieser Pressemitteilung können im Sinne von
Paragraph 27A des U.S. Securities Act (US-Aktiengesetz) von 1933 in
ergänzter Fassung und Paragraph 21E des U.S. Securities Exchange Act
(US-Aktienhandelsgesetz) von 1934 in ergänzter Fassung als
vorausschauende Angaben gelten. Soweit in dieser Meldung Prognosen
über QIAGENs Produkte, Märkte, Strategie oder operativer Ergebnisse
angegeben werden, geschieht dies auf der Basis derzeitiger
Erwartungen, was eine Reihe von Unsicherheiten und Risiken
einschließt. Dazu zählen u.a. die Risiken im Zusammenhang mit
Wachstumsmanagement und internationalen Geschäftsaktivitäten
(einschließlich Auswirkungen von Währungsschwankungen und das Risiko
in Zusammenhang mit Abhängigkeiten von Logistik), Schwankungen der
Betriebsergebnisse, die gewerbliche Entwicklung des Marktes für
molekulare Diagnostik auf Nukleinsäure-Basis sowie der Märkte für
angewandte Tests, der Markt für Proteinforschung, der Markt für
genetische Vakzinierung und Gentherapie, die Konkurrenz, schnelle und
unerwartete technologische Fortschritte, Schwankungen in der
Nachfrage nach QIAGEN-Produkten (einschließlich saisonbedingter
Schwankungen wie Budgetierung und weitere) sowie Schwierigkeiten bei
der Anpassung von Produkten an integrierte Lösungen und die
Produktion solcher Produkte, die Fähigkeit der Unternehmen, neue
Produkte zu erforschen und zu entwickeln, die sich von den Produkten
der Konkurrenz abheben, Marktakzeptanz neuer Produkte, und die
Integration akquirierter Geschäfte und Technologien. Weitere
Informationen finden Sie in Berichten, die die Unternehmen bei der
U.S. Securities and Exchange Commission (US-Börsenaufsichtsbehörde)
eingereicht haben.
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Qiagen N.V.
Spoorstraat 50 KJ Venlo Netherlands
WKN: 901626; ISIN:
NL0000240000; Index: HDAX, MIDCAP, Prime All Share, TECH All Share,
TecDAX;
Notiert: Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr
in Börse Berlin,
Freiverkehr in Börse Düsseldorf, Freiverkehr in Hanseatische
Wertpapierbörse zu Hamburg,
Freiverkehr in Niedersächsische Börse zu Hannover, Freiverkehr in
Bayerische Börse München,
Freiverkehr in Börse Stuttgart;
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