"Merus gibt bekannt, dass das US-Bundesberufungsgericht die Petition von Regeneron für eine erneute Anhörung der Entscheidung..."
Merus gibt bekannt, dass das US-Bundesberufungsgericht die Petition von Regeneron für eine erneute Anhörung der Entscheidung seiner Kammer abgewiesen und somit die Klage von Merus gegen Regeneron wegen unbilligen Verhaltens bestätigt hat
UTRECHT (Niederlande), 28. Dezember 2017 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus N.V. (Nasdaq:MRUS), ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das innovative bispezifische Antikörper (Biclonics®) entwickelt, gab heute bekannt, dass das US-Bundesberufungsgericht den Antrag von Regeneron Pharmaceutical Inc. ("Regeneron") auf eine erneute Anhörung in voller Besetzung mit Bezug auf seine Entscheidung, dass Regeneron vor dem US-Patent- und Markenamt unbilliges Verhalten im Patenterteilungsverfahren für das U.S. Patent Nr. 8.502.018 ('018 Patent) mit dem Titel "Methoden der Modifizierung eukaryotischer Zellen" (Methods of Modifying Eukaryotic Cells) zeigte, abgelehnt hat.
"Die ablehnende Entscheidung des voll besetzten Bundesgericht, das unbillige Verhalten von Regeneron erneut anzuhören, bestätigt die Meinung des erstinstanzlichen Gerichts und der Kammer des Bundesgerichts", sagte Dr. Ton Logtenberg, Chief Executive Officer von Merus. "Mit diesem Beschluss und der Stärke der Biclonics®-Technologie von Merus ist die Firma überzeugt, dass sie als Innovator in der Entwicklung bispezifischer Antikörper gut positioniert ist, um signifikante und bisher nicht gedeckte medizinische Bedürfnisse zu befriedigen."
Im März 2014 hatte Regeneron eine Klage gegen Merus wegen Verletzung des '018 Patents in einem oder mehreren Fällen eingereicht. Merus hat eine Gegenklage eingereicht, mit der unter anderem festgestellt werden sollte, dass Merus das '018 Patent nicht verletzt hat, dass das '018 Patent ungültig ist und festgestellt wird, dass das '018 Patent nicht durchsetzbar ist, weil es durch unbilliges Verhalten erlangt wurde. Merus gewann alle drei Gegenklagen in erster Instanz. Regeneron erkannte die Nichtverletzung und Ungültigkeit des Patents an und folgte damit der Entscheidung des Bezirksgerichts über die Auslegung der Patentansprüche. Nach einer Verhandlung im Juni 2015 entschied das erstinstanzliche Gericht, dass die Vertreter von Regeneron bei der Anmeldung des '018 Patents beim US-Patentamt irreführende Aussagen gemacht hatten und Regeneron sich unbilligen Verhaltens schuldig gemacht hatte. Am 27. Juli 2017 bestätigte das Bundesgericht dies und gelangte zu dem Ergebnis, dass Regeneron "falsche" Behauptungen aufgestellt und sich auf eine "irreführende Darstellung" gestützt habe, dem Patentamt wesentliche Informationen vorenthalten und weiterhin, dass das "Fehlverhalten im Rechtsstreit" von Regeneron "seine Verfehlung bei der Antragstellung verschleiert" habe. Am 26. Dezember 2017 hat das voll besetzte Bundesgericht den Antrag von Regeneron auf erneute Anhörung des Falles abgelehnt.
Über Merus N.V.
Merus ist ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das unter der Bezeichnung "Biclonics®" innovative Therapeutika aus humanen bispezifischen Antikörpern in voller Länge entwickelt. Biclonics®, die auf dem vollständigen IgG-Format basieren, werden unter Verwendung von industriellen Standardprozessen hergestellt und in vorklinischen Studien wurde beobachtet, dass sie ähnliche Merkmale wie herkömmliche monoklonale Antikörper haben, z. B. lange Halbwertszeit und geringe Immunogenität. Merus' führender bispezifischer Antikörper-Produktkandidat MCLA-128 wird voraussichtlich bald eine klinische Phase-2-Kombinationsstudie durchlaufen, an der zwei Patientinnengruppen mit metastasierendem Brustkrebs teilnehmen. Darüber hinaus wird MCLA-128 in Europa in einer klinischen Phase-1/2-Studie für die Behandlung von Magen-, Ovarial-, Endometrium- und nicht-kleinzelligem Lungenkrebs getestet. Merus' zweiter bispezifischer Antikörper-Produktkandidat MCLA-117 durchläuft derzeit eine klinische Phase-1-Studie, an der Patienten mit akuter myeloischer Leukämie teilnehmen. Im Unternehmen befindet sich auch eine Reihe von proprietären Antikörperkandidaten in der präklinischen Entwicklung, darunter MCLA-158, das für die Bindung an Krebsstammzellen konzipiert ist und zur potenziellen Behandlung von Patienten mit Kolorektalkrebs oder anderen soliden Tumoren entwickelt wird, sowie das in Zusammenarbeit mit Incyte Corporation entwickelte MCLA-145, das für die Bindung an PD-L1 und an ein zweites immunmodulatorisches Ziel konzipiert ist, zu dem keine weiteren Angaben gemacht werden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website von Merus unter www.merus.nl.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind als zukunftsgerichtete Aussagen anzusehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen bezüglich der Stärke von Merus' Biclonics®-Technologie, der Überzeugung von Merus, dass das Unternehmen als Innovator in der Entwicklung bispezifischer Antikörper gut positioniert ist, um signifikante und bisher nicht gedeckte medizinische Bedürfnisse zu befriedigen und der Aufnahme von klinischen Studien zu MCLA-128 bei Patientinnen mit metastasierendem Brustkrebs.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen des Managements. Diese Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, so dass wir unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an Biclonics® und bispezifischen Antikörperkandidaten abtreten müssen, potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsätzen/Gewinnen auswirken, der ungewisse Ausgang von langwierigen und teuren Verfahren zur klinischen Entwicklung von Arzneimitteln, die Unvorhersehbarkeit unserer in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel zu entwickeln, mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte, unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien und die möglicherweise nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten, dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Incyte ggf. keine geeigneten Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren oder dass die Leistungsfähigkeit von Incyte ggf. nicht zufriedenstellend ist, unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer proprietären Technologie, unsere Patente werden möglicherweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere Patentanträge werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen der Patentierbarkeit erfüllend befunden, es gelingt uns möglicherweise nicht, laufende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen Eigentums Dritter zu gewinnen, und unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet.
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Source: Merus N.V. via Globenewswire