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Das Portfolio an geistigem Eigentum von Merus wird um zwei neue Patente für seine Biclonics®-Technologie erweitert

UTRECHT, Niederlande, 20. September 2017 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus (NASDAQ:MRUS), ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das Therapeutika mit dem Ziel entwickelt, schwerwiegende Erkrankungen zu behandeln und zu heilen, gab heute bekannt, dass es sein tief gehendes Portfolio an geistigem Eigentum um zwei neue US-Patente in Bezug auf seine proprietäre Biclonics®-Technologie zur Entwicklung neuer bispezifischer Antikörper erweitert hat.

Am 19. September 2017 gewährte das United States Patent Office (USPTO) das US-Patent Nr. 9,765,133 mit dem Titel "Antibody Producing Non-Human Mammal" (Antikörper-produzierendes nicht menschliches Säugetier), welches das erste US-Patent in Bezug auf die MeMo®-Maustechnologie von Merus darstellt, das eine transgene Maus mit einer gängigen Leichtkette abdeckt. Mit MeMo®, einer führenden Antikörper-generierenden Plattform, ist Merus in der Lage, große und vielfältige Panels an gängigen Leichtketten-Antikörpern mit hoher Affinität für ein breites Spektrum an Zielen herzustellen, die dann verwendet werden können, um hochwertige bispezifische Antikörper zu erzeugen, die als Biclonics® bezeichnet werden.

Am 22.August 2017 gewährte das USPTO auch das US-Patent Nr. 9,738,701 mit dem Titel "Method for selecting a single cell expressing a heterogeneous combination of antibodies" (Methode zur Auswahl einer Einzelzelle, die eine heterogene Kombination aus Antikörpern exprimiert). Dieses Patent bezieht sich auf Downstream-Wirtszellen, die in der Lage sind, effektiv Biclonics® herzustellen.

"Diese Erteilungen ergänzen das beachtliche und wachsende Patentportfolio von Merus in Bezug auf jede Phase einer unserer Auffassung nach branchenführenden Plattform für bispezifische Antikörper, die auf unserer proprietären Suite an Biclonics®-Technologien basiert", sagte Dr. Ton Logtenberg, Chief Executive Officer von Merus. "Die Erteilungen dieser Patente stärken unseren Bestand an geistigem Eigentum, der von Technologie bezüglich der Nutzung transgener Mäuse für die Entwicklung großer Panels an gängigen Leichtketten-Antikörpern bis hin zur Generierung von Wirtszellen, die hochwertige bispezifische Antikörper mit unterschiedlichen Wirkungsweisen erzeugen können, reicht."

Merus hat weltweit Patente für seine MeMo®-Technologie erhalten, darunter in ganz Europa, Asien, Australien und jetzt in den USA, wobei mehrere zusätzliche Anträge in den USA noch ausstehen. Diese letzten beiden Erteilungen durch das USPTO stärken das beachtliche Eigentum des Unternehmens in Bezug auf das Spektrum an Biclonics®-Technologien, das transgene Nagetiere, die Produktion von Antikörperbibliotheken, Screening-Methoden, Fc-Engineering, Antikörper-Exprimierung durch Wirtszellen und präklinische sowie klinische bispezifische Antikörperkandidaten umfasst.

Über Merus N.V.

Merus ist ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das unter der Bezeichnung "Biclonics®" innovative Therapeutika aus humanen bispezifischen Antikörpern in voller Länge entwickelt. Biclonics®, die auf dem vollständigen IgG-Format basieren, werden unter Verwendung von industriellen Standardprozessen hergestellt. In vorklinischen Studien wurde beobachtet, dass sie ähnliche Merkmale wie herkömmliche monoklonale Antikörper haben, z. B. lange Halbwertszeit und geringe Immunogenität. Merus führender bispezifischer Antikörper-Produktkandidat MCLA-128 wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2017 eine klinische Phase-2-Studie durchlaufen, an der zwei Patientinnengruppen mit metastasierendem Brustkrebs teilnehmen. Darüber hinaus wird MCLA-128 in Europa in einer klinischen Phase-1/2-Studie für die Behandlung von Magen-, Ovarial-, Endometrium- und nicht-kleinzelligem Lungenkrebs getestet. Merus zweiter bispezifischer Antikörper-Produktkandidat MCLA-117 durchläuft derzeit in Europa eine klinische Phase-1-Studie, an der Patienten mit akuter myeloischer Leukämie teilnehmen. Bei dem Unternehmen befindet sich auch eine Reihe von proprietären Antikörperkandidaten in der präklinischen Entwicklung, darunter MCLA-158, das für die Bindung an Krebsstammzellen konzipiert ist und zur potenziellen Behandlung von Patienten mit Darmkrebs oder anderen soliden Tumoren entwickelt wird, sowie das in Zusammenarbeit mit Incyte Corporation entwickelte MCLA-145, das für die Bindung an PD-L1 und an ein zweites immunmodulatorisches Ziel konzipiert ist, zu dem keine weiteren Angaben gemacht werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind als zukunftsgerichtete Aussagen anzusehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen bezüglich unserer Biclonics®-Plattform als branchenführend, des Zeitpunkts des Starts der Phase-2-Kombinationsstudie zu MCLA-128 bei MBC-Patientinnen und des Behandlungspotenzials unserer Biclonics®-Kandidaten.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen des Managements. Diese Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an Biclonics® und bispezifischen Antikörperkandidaten abtreten müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte; unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien und die nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Incyte ggf. keine geeigneten Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren oder dass die Leistungsfähigkeit von Incyte ggf. nicht zufriedenstellend ist; unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer proprietären Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere Patentanträge werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen der Patentierbarkeit erfüllend befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht, bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet.

Diese und andere wichtige Faktoren, die im Abschnitt "Risk Factors" (Risikofaktoren) unseres Jahresberichts auf Formular 20-F aufgeführt sind, den das Unternehmen bei der Securities and Exchange Commission (SEC) am 28. April 2017 eingereicht hat, und unsere sonstigen bei der SEC eingereichten Berichte können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den ausdrücklich oder impliziten Informationen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieser Pressemitteilung enthalten sind. Diese zukunftsorientierten Aussagen geben die Einschätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung wider. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt ggf. zu aktualisieren und lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich unsere Ansichten aufgrund zukünftiger Ereignisse ändern, es sei denn, dies ist durch das geltende Gesetz vorgeschrieben. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht über Gebühr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da diese nur für den Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten.

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Source: Merus N.V. via Globenewswire

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