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Frauenthal macht in Sachen Börserückzug einen Rückzieher
Zu der am 28.10.2016 von Frauenthal bekannt gemachten angestrebten Beendigung der Börsennotierung durch eine Umgründungsmaßnahme (Verschmelzung auf eine 100%-Tochter- Aktiengesellschaft) wird darauf hingewiesen, dass - auf Basis der jüngst ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) zur Frage der Zulässigkeit eines Delistings durch Verschmelzung auf eine Tochter-Aktiengesellschaft - die von Frauenthal genannten Voraussetzungen für die Erstattung eines Beschlussvorschlags an die Hauptversammlung für diese Strukturmaßnahme nicht vorliegen.
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