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Ad hoc: GPC Biotech AG: GPC Biotech gibt positive Entscheidung im Schiedsgerichtsverfahren mit Spectrum Pharmaceuticals bekannt




* Schiedsgericht weist einstimmig alle Forderungen von Spectrum
zurück und stellt keine Vertragsverletzungen durch GPC Biotech
fest


Martinsried/München und U.S.-Standort in Princeton, N.J., 6. November
2007 -
Die GPC Biotech AG (Frankfurt: GPC; TecDAX 30; NASDAQ: GPCB) gab
heute bekannt, dass ein drei Schiedsrichter-Gremium der American
Arbitration Association, welches ernannt wurde um einen Disput über
Forderungen von Spectrum Pharmaceuticals, Inc. gegenüber GPC Biotech
im Rahmen des Entwicklungs- und Lizenzvertrags für Satraplatin zu
klären, sein Urteil bekannt gegeben hat. Das Gremium wies einstimmig
alle Forderungen von Spectrum zurück, fand keine Vertragsverletzungen
durch GPC Biotech und lehnte sowohl Schadensersatzforderungen von
Spectrum wie auch ein Recht den Entwicklungs- und Lizenzvertrags mit
GPC Biotech zu kündigen, ab. Die Entscheidung des Gremiums beinhaltet
folgende wesentliche Punkte:

* Spectrum Pharmaceuticals hat kein Anrecht auf einen Teil
der Vorabzahlungen, die GPC Biotech von Pharmion Corporation bzw.
Yakult Honsha Co. Ltd. erhielt;
* Spectrum hat keinen vertraglichen Anspruch auf eine
Vetriebspartnerschaft für Satraplatin in den USA und GPC Biotech
hat keine Verpflichtung verletzt, über eine mögliche zukünftige
Vertriebspartnerschaft im Einklang mit Treu und Glauben zu
verhandeln; und
* GPC Biotech hat keine Verpflichtung verletzt, angemessene
kommerzielle Anstrengungen zu unternehmen um Satraplatin in Japan
zu kommerzialisieren.

Obwohl das Gremium im Grundsatz für GPC Biotech entschieden hat,
sprach es GPC Biotech keinen Ersatz seiner Anwalts- und sonstiger
Kosten zu.


ENDE DER AD-HOC MITTEILUNG

Diese Ad-hoc Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Angaben,
welche die gegenwärtigen Einschätzungen und Erwartungen des
Managements von GPC Biotech AG darstellen. Diese Angaben basieren auf
heutigen Erwartungen und sind Risken und Unsicherheiten unterworfen,
welche oft außerhalb unserer Kontrolle liegen und die dazu führen
können, dass tatsächliche, zukünftige Resultate, Entwicklungen oder
Erfolge signifikant von den Resultaten, Entwicklungen und Erfolgen
abweichen die in diesen zukunftsgerichteten Angaben enthalten sind
oder von ihnen impliziert werden. Tatsächliche Resultate können
erheblich abweichen, was von einer Reihe von Faktoren abhängig sein
kann und wir warnen Investoren davor sich zu sehr auf die
zukunftsgerichteten Angaben in dieser Ad-hoc Mitteilung zu verlassen.
GPC Biotech übernimmt keine Verpflichtung dafür, diese in die Zukunft
gerichteten Angaben oder die Faktoren, die sich auf die zukünftigen
Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge der Gesellschaft auswirken
könnten, fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse anzupassen,
selbst wenn in der Zukunft neue Informationen verfügbar werden.

Kontakte:

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Martin Brändle
Director, Investor Relations & Corporate Communications
Tel.: +49 (0)89 8565-2693
ir@gpc-biotech.com

In den USA:
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Director, Investor Relations & Corporate Communications
Tel.: +1 609 524 5884
usinvestors@gpc-biotech.com

Zusätzlicher Medienkontakt:
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Brian Hudspith
Phone: +44 (0)20 7379 5151
bhudspith@maitland.co.uk



--- Ende der Mitteilung ---

GPC Biotech AG
Fraunhoferstr. 20 Martinsried

WKN: 585150; ISIN:
DE0005851505; Index: CDAX, MIDCAP, Prime All Share, TecDAX, HDAX,
TECH All Share;
Notiert: Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr
in Börse Berlin,
Freiverkehr in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse
Düsseldorf,
Freiverkehr in Börse Stuttgart, Freiverkehr in Hanseatische
Wertpapierbörse zu Hamburg,
Geregelter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse;

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