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GPC Biotech gibt positive Entscheidung im Schiedsgerichtsverfahren mit Spectrum Pharmaceuticals bekannt




* Schiedsgericht weist einstimmig alle Forderungen von Spectrum
zurück und stellt keine Vertragsverletzungen durch GPC Biotech
fest


Martinsried/München und U.S.-Standort in Princeton, N.J., 6. November
2007 -
Die GPC Biotech AG (Frankfurt: GPC; TecDAX 30; NASDAQ: GPCB) gab
heute bekannt, dass ein drei Schiedsrichter-Gremium der American
Arbitration Association, welches ernannt wurde um einen Disput über
Forderungen von Spectrum Pharmaceuticals, Inc. gegenüber GPC Biotech
im Rahmen des Entwicklungs- und Lizenzvertrags für Satraplatin zu
klären, sein Urteil bekannt gegeben hat. Das Gremium wies einstimmig
alle Forderungen von Spectrum zurück, fand keine Vertragsverletzungen
durch GPC Biotech und lehnte sowohl Schadensersatzforderungen von
Spectrum wie auch ein Recht den Entwicklungs- und Lizenzvertrags mit
GPC Biotech zu kündigen, ab. Die Entscheidung des Gremiums beinhaltet
folgende wesentliche Punkte:

* Spectrum Pharmaceuticals hat kein Anrecht auf einen Teil
der Vorabzahlungen, die GPC Biotech von Pharmion Corporation bzw.
Yakult Honsha Co. Ltd. erhielt;
* Spectrum hat keinen vertraglichen Anspruch auf eine
Vetriebspartnerschaft für Satraplatin in den USA und GPC Biotech
hat keine Verpflichtung verletzt, über eine mögliche zukünftige
Vertriebspartnerschaft im Einklang mit Treu und Glauben zu
verhandeln; und
* GPC Biotech hat keine Verpflichtung verletzt, angemessene
kommerzielle Anstrengungen zu unternehmen um Satraplatin in Japan
zu kommerzialisieren.

Dr. Bernd R. Seizinger, Vorsitzender des Vorstands, sagte: GPC
Biotech nimmt seine vertraglichen Verpflichtungen sehr ernst. Wir
sind erfreut, dass das Schiedsgerichts-Gremium einstimmig
festgestellt hat, dass Spectrums Anschuldigungen grundlos waren und
wir keine Vertragsverletzung begangen haben."

Obwohl das Gremium im Grundsatz für GPC Biotech entschieden hat,
sprach es GPC Biotech keinen Ersatz seiner Anwalts- und sonstiger
Kosten zu.

Informationen zum Schiedsgerichtsverfahren
Im Dezember 2006 wurde die Gesellschaft von Spectrum Pharmaceuticals
Inc. ("Spectrum") unterrichtet, dass Spectrum in den Vereinigten
Staaten ein Schiedsgerichtsverfahren bei der American Arbitration
Association (AAA) initiiert hat, um eine Auseinandersetzung im Rahmen
des Entwicklungs- und Lizenzvertrags für Satraplatin zu klären. Im
Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens erhob Spectrum verschiedene
Anschuldigungen und behauptete unter anderem, (1) Anspruch auf eine
Zahlung von rund 9,0 Millionen Euro von GPC Biotech zu haben. Dieser
Anspruch steht in Verbindung mit Erstattungen, die GPC Biotech im
Zusammenhang mit dem am 19. Dezember 2005 zwischen der Gesellschaft
und der Pharmion GmbH geschlossenen Entwicklungs- und Lizenzvertrags
erhielt. Spectrum erweiterte seine Forderungen später und bezog auch
einen Anspruch auf einen Teil der Zahlungen ein, die GPC Biotech aus
dem Vertrag mit Yakult Honsha Co. Ltd zustanden. Spectrum behauptet
zudem, dass (2) GPC Biotech keine angemessenen kommerziellen
Anstrengungen unternommen hat, um eine Zulassung für Satraplatin in
Japan zu erhalten und den dortigen zukünftigen Vertrieb von
Satraplatin voranzutreiben und dass (3) GPC Biotech mit Spectrum die
Verhandlungen über eine Vertriebspartnerschaft für Satraplatin in den
USA nicht im Einklang mit Treu und Glauben geführt hat. Spectrum hat
außerdem beantragt festzustellen, dass die vorgeworfenen
Vertragsverletzungen von GPC Biotech einen Grund zur Kündigung des
Entwicklungs- und Lizenzvertrags liefern. Die Anhörung wurde am 13.
Juli 2007 abgeschlossen und die Schlussplädoyers wurden am 21. August
2007 gehört.

Über GPC Biotech
Die GPC Biotech AG ist ein börsennotiertes biopharmazeutisches
Unternehmen, das auf die Entdeckung, Entwicklung und Vermarktung
neuartiger Krebsmedikamente fokussiert ist. Der am weitesten in der
Entwicklung fortgeschrittene Produktkandidat des Unternehmens ist
Satraplatin, ein oral verfügbares Platin-Derivat. GPC Biotech
betreibt mehrere Anti-Krebs-Programme in der Medikamentenentdeckung
und -entwicklung, welche die Expertise des Unternehmens im Bereich
der Kinase-Hemmer nutzt. Sitz der GPC Biotech AG ist
Martinsried/München. Die US-Tochtergesellschaft, GPC Biotech Inc.,
hat ihren Sitz in Princeton (New Jersey). Weitere Informationen sind
unter www.gpc-biotech.com verfügbar.


Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Angaben,
welche die gegenwärtigen Einschätzungen und Erwartungen des
Managements von GPC Biotech AG darstellen. Diese Angaben basieren auf
heutigen Erwartungen und sind Risken und Unsicherheiten unterworfen,
welche oft außerhalb unserer Kontrolle liegen und die dazu führen
können, dass tatsächliche, zukünftige Resultate, Entwicklungen oder
Erfolge signifikant von den Resultaten, Entwicklungen und Erfolgen
abweichen die in diesen zukunftsgerichteten Angaben enthalten sind
oder von ihnen impliziert werden. Tatsächliche Resultate können
erheblich abweichen, was von einer Reihe von Faktoren abhängig sein
kann und wir warnen Investoren davor sich zu sehr auf die
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GPC Biotech übernimmt keine Verpflichtung dafür, diese in die Zukunft
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Kontakte:

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Director, Investor Relations & Corporate Communications
Tel.: +49 (0)89 8565-2693
ir@gpc-biotech.com

In den USA:
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Tel.: +1 609 524 5884
usinvestors@gpc-biotech.com

Zusätzlicher Medienkontakt:
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Brian Hudspith
Phone: +44 (0)20 7379 5151
bhudspith@maitland.co.uk



--- Ende der Mitteilung ---

GPC Biotech AG
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WKN: 585150; ISIN:
DE0005851505; Index: CDAX, MIDCAP, Prime All Share, TecDAX, HDAX,
TECH All Share;
Notiert: Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr
in Börse Berlin,
Freiverkehr in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse
Düsseldorf,
Freiverkehr in Börse Stuttgart, Freiverkehr in Hanseatische
Wertpapierbörse zu Hamburg,
Geregelter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse;

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