, boerse-express
Junker: GoldMining – Supreme Court genehmigt Yellowknife-Übernahme
Mitte Mai hatte die kanadische GoldMining Inc. (WKN A2DHZ0 / TSX-V GOLD) die Übernahme des Yellowknife-Goldprojekts sowie der Big Sky-Liegenschaft aus der Insolvenzmasse von Tyhee N.W.T. angekündigt. Nun hat der Supreme Court der kanadischen Provinz British Columbia dem Deal zugestimmt.
Die Akquisition unterliegt noch den üblichen Bedingungen für den Abschluss wie unter anderem dem Transfer der Assets. Dennoch erwartet GoldMining, dass der Deal Ende Juni in trockenen Tüchern sein wird. Das Unternehmen von Gründer und Chairman Amir Adnani bezahlt die Übernahme durch die Ausgabe von 4 Mio. Aktien, die allerdings bei einem Treuhänder hinterlegt sind und über einen Zeitraum von acht Monaten frei werden.
Auf dem Goldprojekt Yellowknife wurden bereits umfangreiche Bohrungen vorgenommen und auch Untertageentwicklung und historische Goldproduktion fanden schon statt. Die Liegenschaft Big Sky stellt hingegen ein Explorationsprojekt in einer früheren Entwicklungsphase dar.
Auf dem Yellowknife-Projekt befinden sich zudem ein winterfestes Camp für 50 Personen und ein Treibstofflager. Das Projektgebiet kann über eine Winterstraße von Yellowknife aus erreicht werden oder über eine kleine Landebahn auf dem Projekt. Yellowknife besteht aus fünf Lagerstätten - Nicholas, Ormsby, Bruce, Goodwin und Clan Lake – 50 bis 90 Kilometer nördlich der Stadt Yellowknife in den Northwest Territories.
Bislang wurden auf dem Projekt insgesamt 230.000 Meter (!) an Bohrungen durchgeführt unter anderem: 141 Diamantkern Bohrungen (27.590 m) auf Nicholas Lake, 707 Bohrungen (157.570 m) auf Ormsby und Bruce, 28 Bohrungen (5.934 m) auf Goodwin Lake sowie 185 Bohrungen (40.515 m) auf der Clan Lake-Lagerstätte.
Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf http://www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, es handelt sich vielmehr um werbliche/journalistische Berichte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren dieser Art birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Laut §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Mitarbeiter, Partner oder Auftraggeber der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der GoldMining Inc. halten, womit sie von steigenden Kursen profitieren würden, und somit ein Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns besprochenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (GoldMining Inc.) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ebenfalls ein Interessenkonflikt gegeben ist.
Die Akquisition unterliegt noch den üblichen Bedingungen für den Abschluss wie unter anderem dem Transfer der Assets. Dennoch erwartet GoldMining, dass der Deal Ende Juni in trockenen Tüchern sein wird. Das Unternehmen von Gründer und Chairman Amir Adnani bezahlt die Übernahme durch die Ausgabe von 4 Mio. Aktien, die allerdings bei einem Treuhänder hinterlegt sind und über einen Zeitraum von acht Monaten frei werden.
Auf dem Goldprojekt Yellowknife wurden bereits umfangreiche Bohrungen vorgenommen und auch Untertageentwicklung und historische Goldproduktion fanden schon statt. Die Liegenschaft Big Sky stellt hingegen ein Explorationsprojekt in einer früheren Entwicklungsphase dar.
Auf dem Yellowknife-Projekt befinden sich zudem ein winterfestes Camp für 50 Personen und ein Treibstofflager. Das Projektgebiet kann über eine Winterstraße von Yellowknife aus erreicht werden oder über eine kleine Landebahn auf dem Projekt. Yellowknife besteht aus fünf Lagerstätten - Nicholas, Ormsby, Bruce, Goodwin und Clan Lake – 50 bis 90 Kilometer nördlich der Stadt Yellowknife in den Northwest Territories.
Bislang wurden auf dem Projekt insgesamt 230.000 Meter (!) an Bohrungen durchgeführt unter anderem: 141 Diamantkern Bohrungen (27.590 m) auf Nicholas Lake, 707 Bohrungen (157.570 m) auf Ormsby und Bruce, 28 Bohrungen (5.934 m) auf Goodwin Lake sowie 185 Bohrungen (40.515 m) auf der Clan Lake-Lagerstätte.
Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf http://www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, es handelt sich vielmehr um werbliche/journalistische Berichte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren dieser Art birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Laut §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Mitarbeiter, Partner oder Auftraggeber der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der GoldMining Inc. halten, womit sie von steigenden Kursen profitieren würden, und somit ein Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns besprochenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (GoldMining Inc.) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ebenfalls ein Interessenkonflikt gegeben ist.