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Rechnungshof empfiehlt Zusammenführung der Bankenaufsicht
Der Rechnungshof (RH) empfiehlt die organisatorische Zusammenführung der auf Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank (OeNB) aufgeteilten Bankenaufsicht. Es gebe keine Kostentransparenz und die Abstimmungsprozesse seien komplex, kritisieren die Prüfer und empfehlen, zu untersuchen, inwieweit eine Zusammenführung zu einer Erhöhung der Kosteneffizienz beitragen würde.
Eine solche Prüfung hat wie berichtet bereits stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass in die nationale Bankenaufsicht weiterhin sowohl Nationalbank als auch FMA eingebunden bleiben. Eine Arbeitsgruppe hatte verschiedene Szenarien ausgearbeitet. Eine der Optionen war, die FMA zu teilen und die Bankenaufsicht bei der OeNB anzusiedeln. Auch, die FMA gänzlich in die OeNB zu schieben, war im Gespräch. Für diese beiden Varianten bräuchte es aber eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, weil die FMA als unabhängige Behörde verfassungsrechtlich verankert ist. Das durchzubringen, wäre politisch schwierig gewesen. Ein Rohbericht des RH zu diesem Thema war bereits Ende Dezember an die Öffentlichkeit gelangt.
Die Bankenaufsicht wird also dual bleiben, sie solle aber schlanker, effizienter und kostengünstiger werden, kündigte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) Ende März an. Derzeit dauerten die Verfahren viel zu lange. Zudem soll die Finanzmarktaufsicht flexibler werden und nicht mehr jede Lappalie verfolgen müssen. Schelling selbst hatte sich immer wieder für eine Zusammenführung ausgesprochen.
Bis zum Sommer will das Finanzministerium nun gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt, der FMA und der Nationalbank einen neuen Gesetzeswurf erarbeiten. Im Herbst soll die Reform der Aufsicht dann ins Parlament.
Im heute veröffentlichten Bericht weist der RH darauf hin, dass derzeit mindestens 24 Organisationseinheiten aus FMA und OeNB in den nationalen Prozess der Bankenaufsicht eingebunden sind. Dadurch sei eine Vielzahl an Informations- und Abstimmungsprozessen notwendig - zusätzlich zur Kommunikation mit der Europäischen Zentralbank (EZB), die seit Beginn des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus auf Europäischer Ebene für die Beaufsichtigung bedeutender Kreditinstitute direkt zuständig sei.
Die Gesamtkosten für diese duale Aufsichtsstruktur seien dem Finanzministerium nicht bekannt gewesen, so die Prüfer. So habe die OeNB nur die direkten Kosten zu melden, nicht jedoch die indirekten Kosten von jährlich bis zu 10 Mio. Euro. Die FMA als zuständige Behörde verrechne ihre Aufwendungen an die beaufsichtigten Kreditinstitute vollständig weiter, während jene der OeNB mit einem weiterverrechenbaren Anteil von 8 Mio. Euro begrenzt seien. Im Jahr 2015 hatte der Bund die verbleibenden Kosten in Höhe von 26,74 Mio. Euro zu tragen.
Kritik übt der RH auch an der Doppelvertretung in den gemeinsamen Aufsichtsteams. Diese sei im internationalen Vergleich bezogen auf die Größe des österreichischen Finanzplatzes als nicht wirtschaftlich anzusehen.
Schelling wünscht sich nicht nur eine schlankere, effizientere und kostengünstigere Aufsicht, sondern auch, dass die Legistik wieder im Finanzministerium erstellt wird. Die Aufsicht solle aber weisungsfrei und unabhängig bleiben. Die Reform solle zudem mehr Transparenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit bringen.
(APA)
Eine solche Prüfung hat wie berichtet bereits stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass in die nationale Bankenaufsicht weiterhin sowohl Nationalbank als auch FMA eingebunden bleiben. Eine Arbeitsgruppe hatte verschiedene Szenarien ausgearbeitet. Eine der Optionen war, die FMA zu teilen und die Bankenaufsicht bei der OeNB anzusiedeln. Auch, die FMA gänzlich in die OeNB zu schieben, war im Gespräch. Für diese beiden Varianten bräuchte es aber eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, weil die FMA als unabhängige Behörde verfassungsrechtlich verankert ist. Das durchzubringen, wäre politisch schwierig gewesen. Ein Rohbericht des RH zu diesem Thema war bereits Ende Dezember an die Öffentlichkeit gelangt.
Die Bankenaufsicht wird also dual bleiben, sie solle aber schlanker, effizienter und kostengünstiger werden, kündigte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) Ende März an. Derzeit dauerten die Verfahren viel zu lange. Zudem soll die Finanzmarktaufsicht flexibler werden und nicht mehr jede Lappalie verfolgen müssen. Schelling selbst hatte sich immer wieder für eine Zusammenführung ausgesprochen.
Bis zum Sommer will das Finanzministerium nun gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt, der FMA und der Nationalbank einen neuen Gesetzeswurf erarbeiten. Im Herbst soll die Reform der Aufsicht dann ins Parlament.
Im heute veröffentlichten Bericht weist der RH darauf hin, dass derzeit mindestens 24 Organisationseinheiten aus FMA und OeNB in den nationalen Prozess der Bankenaufsicht eingebunden sind. Dadurch sei eine Vielzahl an Informations- und Abstimmungsprozessen notwendig - zusätzlich zur Kommunikation mit der Europäischen Zentralbank (EZB), die seit Beginn des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus auf Europäischer Ebene für die Beaufsichtigung bedeutender Kreditinstitute direkt zuständig sei.
Die Gesamtkosten für diese duale Aufsichtsstruktur seien dem Finanzministerium nicht bekannt gewesen, so die Prüfer. So habe die OeNB nur die direkten Kosten zu melden, nicht jedoch die indirekten Kosten von jährlich bis zu 10 Mio. Euro. Die FMA als zuständige Behörde verrechne ihre Aufwendungen an die beaufsichtigten Kreditinstitute vollständig weiter, während jene der OeNB mit einem weiterverrechenbaren Anteil von 8 Mio. Euro begrenzt seien. Im Jahr 2015 hatte der Bund die verbleibenden Kosten in Höhe von 26,74 Mio. Euro zu tragen.
Kritik übt der RH auch an der Doppelvertretung in den gemeinsamen Aufsichtsteams. Diese sei im internationalen Vergleich bezogen auf die Größe des österreichischen Finanzplatzes als nicht wirtschaftlich anzusehen.
Schelling wünscht sich nicht nur eine schlankere, effizientere und kostengünstigere Aufsicht, sondern auch, dass die Legistik wieder im Finanzministerium erstellt wird. Die Aufsicht solle aber weisungsfrei und unabhängig bleiben. Die Reform solle zudem mehr Transparenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit bringen.
(APA)