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TILP Rechtsanwälte: Musterklagen gegen britischen Lebensversicherer "Equitable Life" - Geschätztes Schadensvolumen € 150 Mio.




Musterklagen gegen britischen Lebensversicherer "Equitable Life" -
Satzungswidrige Überschusspolitik und fragwürdige Aktuarmethoden -
Rund 3.000 deutschen Kunden drohen Verjährung ihrer Ansprüche zum
Jahresende und Rechtsverlust durch Übertragung ihrer Policen auf eine
dritte Gesellschaft - Geschätztes Schadensvolumen € 150 Mio.


Berlin, 12. September 2007. "Buy German, earn British" - so lautete
ein Werbeslogan der britischen Equitable Life Assurance Society CSC
Germany Anfang 2000. In Zeitungsanzeigen wurden die Telefonnummern
der deutschen Konkurrenz mit der Aufforderung an Versicherungsnehmer
veröffentlicht, dort gezielt nachzufragen, warum die deutschen
Anbieter nur die Hälfte der Rendite böten. Was aber nicht in den
Anzeigen stand: Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Gesellschaft in
schwerer Schieflage und Gegenstand diverser behördlicher Verfahren
und Gerichtsverfahren in Großbritannien.

Mehr als sieben Jahre später steht jedoch fest: Die
Überschussleistungen der meisten über die ehemalige deutsche
Niederlassung der Versicherung abgeschlossenen überschussbeteiligten
Verträge mussten aufgrund einer rechtswidrigen Überschusspolitik und
fragwürdigen Kalkulationen der verantwortlichen Aktuare gekürzt
werden. Dadurch fielen nicht nur laufende Renten und
Ablaufleistungen, sondern auch Rückkaufswerte erheblich niedriger aus
als es die in Deutschland so massiv geworbenen Versicherungsnehmer
bei Abschluss ihrer Verträge erwarten durften. Hierzulande sind rund
3.000 Versicherungsnehmer mit einem geschätzten Schadensvolumen von €
150 Mio. betroffen.

TILP führt im Mandantenauftrag Musterklagen durch - Verjährung und
Rechtsverlust drohen

Die schwerpunktmäßig auf versicherungsrechtliche Fälle spezialisierte
Berliner Niederlassung der Kanzlei TILP Rechtsanwälte vertritt in
diesem Fall bereits mehrere Dutzend geschädigte Versicherungsnehmer.
Sie wird in Kürze diverse Musterklagen gegen die Equitable Life
Assurance Society zunächst vor den Landgerichten Aachen, Dortmund,
Fulda, Kassel und Köln einreichen.

Hierzu Rechtsanwalt Markus Weyer: "Zum Zeitpunkt, als die britische
Muttergesellschaft bereits wegen ihrer massiven Verpflichtungen aus
Mindestrente-Verträgen in deutliche Schieflage geraten ist, wurden
hierzulande noch ahnungslose deutsche Versicherungsnehmer quasi zur
Auffrischung der Unternehmensbilanzen aggressiv geworben". TILP
Rechtsanwälte geht gegen diese sehr unseriöse Geschäftspolitik und
die massiven Kürzungen der überschussbeteiligten Policen unserer
Mandanten nun gerichtlich vor und verlangt die Erfüllung oder
Rückabwicklung der Verträge und Schadenersatz.

"Die Aussichten erachten wir als durchaus viel versprechend.
Gerichtsurteile und diverse Untersuchungsberichte aus Großbritannien
ebenso wie der Abschlussbericht des Untersuchungsausschuss des
EU-Parlaments stärken unsere juristische Position. Nach unserer
Auffassung dürften die Ansprüche der Geschädigten wohl zum Jahresende
2007 verjährt sein - sie sollten deshalb sehr rasch handeln" ergänzt
Dr. Philip Härle, Leiter der Berliner Niederlassung von TILP
Rechtsanwälte.

Der rechtliche Ansatz: Wirbt ein Versicherungsunternehmen mit
derartigen Leistungen, obwohl ihm zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
bekannt ist, dass es die Leistungen in dieser Höhe aufgrund aktueller
Entwicklungen nicht mehr erbringen kann, ist es ihm nach Treu und
Glauben verwehrt, die Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers
aufgrund dieser Entwicklung herabzusetzen.

"Equitable Life" versucht jetzt offenbar, Versicherungskunden erneut
zu übervorteilen

Derzeit beabsichtigt die nach einem "Zwangsvergleich" in
Großbritannien inzwischen sanierte "Equitable Life", die geschädigten
Versicherungsnehmer offenbar erneut zu übervorteilen. Einer
Mitteilung der Gesellschaft aus dem Frühjahr 2007 nach ist geplant,
einen Großteil der betroffenen Versicherungsbestände von der
"Equitable Life" auf die britische Prudential-Gesellschaft zu
übertragen.

Auf diesem Wege will die die Equitable Life anscheinend versuchen,
Geschädigte um ihre berechtigten Ansprüche gegen sie zu bringen. "Da
die Prudential an den massiven "Equitable Life"-Altlasten kein
Interesse haben dürfte, plant sie möglicherweise eine
Schuldumschaffung. Daher droht: Die Altgesellschaft "Equitable
Life" wäre wegen der Bestandübertragung nicht mehr Schuldner, die
Prudential nicht mehr wegen der Schuldumschaffung. Verlierer wären
dabei auch die deutschen "Equitable Life"-Kunden", so Rechtsanwalt
Markus Weyer.

Die britische Versicherungsaufsicht FSA hat inzwischen einen
unabhängigen Gutachter für die Prüfung der geplanten
Bestandsübertragung eingesetzt. Im Februar 2008 soll es hierzu auch
eine gerichtliche Anhörung vor dem Royal Courts of Justice geben.
TILP Rechtsanwälte wird sich auch in Großbritannien für ihre
Mandanten nachhaltig gegen die Bestandsübertragung zur Wehr setzen.

Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments: "Tickende Zeitbombe"

Der Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments zum Fall "Equitable
Life", der seine Arbeit im Juli 2007 beendete, sprach im Kontext der
Mindesrente-Verträge sogar von einer "tickenden Zeitbombe", da
ständig zu wenige Rückstellungen für die garantierten Renten gebildet
wurden. Auf dem Höhepunkt der Unternehmenskrise betrug die
Kapitalunterdeckung des ältesten britischen Versicherungsunternehmens
sogar 1,5 Milliarden Britische Pfund.

Das Oberste Gericht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien
urteilte am 20.7.2000 einstimmig, dass die Überschusspolitik des
Versicherungsunternehmens satzungswidrig war. Im März 2004 wurde der
Bericht Penrose in Großbritannien zu diesem Fall veröffentlicht.
Darin hieß es im Wesentlichen, dass trotz Feststellung einiger
gravierender regulatorischer Mängel bei der Beaufsichtigung des
Unternehmens die Hauptschuld dennoch eher bei der Geschäftsführung
der "Equitable Life" und nicht bei den Aufsichtsbehörden lag.

Weitere Hintergründe und Informationsangebote zum Schadensfall
"Equitable Life" finden Sie unter www.tilp.de .

Ende der Mitteilung.

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VERANSTALTUNGSHINWEIS: TILP Rechtsanwälte bietet betroffenen
Versicherungsnehmern kostenlose Informationsveranstaltungen in Köln
(27.9.), Hamburg (1.10.) und Frankfurt am Main (2.10.) an. Anmeldung
unter sekretariat.weyer@tilp.de.

ÜBER TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der
führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich
konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der
Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Private, "Family
Offices" oder Institutionelle.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Die
renommierte Fachpublikation JUVE schreibt im Handbuch 2006/2007 über
TILP Rechtsanwälte: "Eine seit langem führende Kanzlei im
Kapitalanlegerschutz. Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie "die
Szene beherrscht", andere loben TILP Rechtsanwälte als "engagiert,
kompetent und erfahren". Herausragend ist neben der breiten
Aufstellung, mit der die ganze Palette des Anlegerschutzes abgedeckt
wird, insbesondere das US-Geschäft der Kanzlei". TILP Rechtsanwälte
ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-,
Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei
hat bisher über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von
grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland
herbeigeführt - der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP
jüngst erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei
Geldanlagen als "Sensationsurteil". Für das Handelsblatt ist es ein
"Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein
"bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". Im größten deutschen
Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte beide Musterkläger
im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin CAPITAL: "Der
Etablierte.Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte." (17/2006).
Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres
Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission
"Corporate Governance" - heute engagiert sich Andreas Tilp vehement
für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im
Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im
Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in
der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist
Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des
Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise
dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist
zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

In der TILP Group (www.tilp-group.com) bündelt Andreas Tilp seine
unternehmerischen Aktivitäten. Neben TILP Rechtsanwälte sind in ihr
TILP International (www.tilp.com) mit Sitz in New York sowie das
Joint Venture ProtectInvestAlliance (PIA) (www.pia-eu.com) mit der
Frankfurter Kanzlei NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
organisiert. TILP International vertritt vor allem institutionelle
Investoren aus dem gesamten europäischen Raum mit einem kumulierten
Anlagevermögen von mehreren hundert Milliarden € in mehreren
US-Individual- und Sammelklagen. Die auf europäische
Massenschadensfälle spezialisierte PIA vertritt derzeit mehr als
6.000 geschädigte private wie institutionelle Investoren in Fällen
wie AHBR, DBVI, PHOENIX, AMIS und Zins-Swaps.

RÜCKFRAGEN? (Medienvertreter)

Results: S. Holzinger!
Stephan Holzinger, Sprecher TILP Group
contact@results-holzinger.de
www.results-holzinger.de
Tel. +49 (0)175 5930897

V.i.S.d.P.: TILP Rechtsanwälte, Einhornstraße 21, 72138
Kirchentellinsfurt, Tel.: 0 71 21 / 90 90 90


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