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Amag - 11%-Anteil der Arbeitnehmerstiftung ist nicht mehr B&C zuzurechnen
Beim Aluminiumkonzern AMAG ist eine 2013 geschlossene Vereinbarung zwischen zwei Großaktionären ausgelaufen. Der Anteil der AMAG-Arbeitnehmer Privatstiftung (11 Prozent) ist seit Jahresbeginn nicht mehr der B&C Industrieholding zuzurechnen.
Somit werden B&C nur mehr 69 (und nicht 80) Prozent der AMAG-Stimmrechte zugerechnet, hieß es in einer Pflichtmitteilung am Dienstag. "Die B&C Industrieholding GmbH hält weiterhin über ihre mittelbare Tochtergesellschaft B&C Pontos Holding GmbH 1.729.737 Stimmrechte und über ihre mittelbare Tochtergesellschaft B&C Alpha Holding GmbH 16.858.894 Stimmrechte an der Emittentin." Der B&C Industrieholding sind außerdem aufgrund von Vereinbarungen mit der Raiffeisenlandesbank (RLB) Oberösterreich und der Oberbank AG weitere 5.853.824 Stimmrechte an der AMAG zuzurechnen.
(APA)
Somit werden B&C nur mehr 69 (und nicht 80) Prozent der AMAG-Stimmrechte zugerechnet, hieß es in einer Pflichtmitteilung am Dienstag. "Die B&C Industrieholding GmbH hält weiterhin über ihre mittelbare Tochtergesellschaft B&C Pontos Holding GmbH 1.729.737 Stimmrechte und über ihre mittelbare Tochtergesellschaft B&C Alpha Holding GmbH 16.858.894 Stimmrechte an der Emittentin." Der B&C Industrieholding sind außerdem aufgrund von Vereinbarungen mit der Raiffeisenlandesbank (RLB) Oberösterreich und der Oberbank AG weitere 5.853.824 Stimmrechte an der AMAG zuzurechnen.
(APA)
Relevante Links: AMAG Austria Metall AG