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Frauenthal Holding will weg von der Börse
Die Frauenthal Holding AG will weg von der Börse. Vorstand und Aufsichtsrat haben heute beschlossen, eine Beendigung der Börsennotierung, also ein Delisting, vorzubereiten. Der Plan umfasst eine Umgründungsmaßnahme in Form einer Verschmelzung auf eine 100-Prozent-Tochter-Aktiengesellschaft. Das teilte das Unternehmen am Freitag mit.
Das Unternehmen argumentiert mit verschiedenen Vorteilen, die ein Delisting mit sich bringen würde. So würden sich Kosteneinsparungen ergeben, und etwaige Nachteile aufgrund von Offenlegungspflichten gegenüber Wettbewerbern könnten vermieden werden.
"Seit Ende September 2016 ist beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein Verfahren betreffend eine andere börsennotierte Gesellschaft anhängig, in dem der OGH voraussichtlich über die Frage der Zulässigkeit eines Delistings durch Verschmelzung auf eine Tochter-Aktiengesellschaft entscheiden wird", erklärte das Unternehmen heute weiter.
Der derzeitige Plan der Firma sieht ein Delisting ohne Barabfindungsangebot vor. "Aktionäre der Frauenthal würden bei der Verschmelzung anstelle ihrer Beteiligung an Frauenthal eine entsprechende Beteiligung an einer Tochter-Aktiengesellschaft der Frauenthal erhalten. Diese Aktien wären nicht zum Handel an einer Börse zugelassen, weshalb die Liquidität des Handels eingeschränkt wäre."
Möglicherweise bleibt es aber bei einem Angebot, das zu gleichen Bedingungen wie beim laufenden Pflichtangebot der Ventana Holding GmbH ausfällt.
Derzeit steht den Aktionären die Annahme des laufenden Pflichtangebotes der Ventana Holding GmbH und damit eine Veräußerung ihrer Aktien an die Ventana Holding GmbH - der Frauenthal-Mehrheitseigentümerin - offen. Nach Ansicht des IVA-Präsidenten Wilhelm Rasinger ist dieses übrigens aber nicht annehmbar, weil es zu niedrig sei, sagte er kürzlich zur APA.
(APA)
Das Unternehmen argumentiert mit verschiedenen Vorteilen, die ein Delisting mit sich bringen würde. So würden sich Kosteneinsparungen ergeben, und etwaige Nachteile aufgrund von Offenlegungspflichten gegenüber Wettbewerbern könnten vermieden werden.
"Seit Ende September 2016 ist beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein Verfahren betreffend eine andere börsennotierte Gesellschaft anhängig, in dem der OGH voraussichtlich über die Frage der Zulässigkeit eines Delistings durch Verschmelzung auf eine Tochter-Aktiengesellschaft entscheiden wird", erklärte das Unternehmen heute weiter.
Der derzeitige Plan der Firma sieht ein Delisting ohne Barabfindungsangebot vor. "Aktionäre der Frauenthal würden bei der Verschmelzung anstelle ihrer Beteiligung an Frauenthal eine entsprechende Beteiligung an einer Tochter-Aktiengesellschaft der Frauenthal erhalten. Diese Aktien wären nicht zum Handel an einer Börse zugelassen, weshalb die Liquidität des Handels eingeschränkt wäre."
Möglicherweise bleibt es aber bei einem Angebot, das zu gleichen Bedingungen wie beim laufenden Pflichtangebot der Ventana Holding GmbH ausfällt.
Derzeit steht den Aktionären die Annahme des laufenden Pflichtangebotes der Ventana Holding GmbH und damit eine Veräußerung ihrer Aktien an die Ventana Holding GmbH - der Frauenthal-Mehrheitseigentümerin - offen. Nach Ansicht des IVA-Präsidenten Wilhelm Rasinger ist dieses übrigens aber nicht annehmbar, weil es zu niedrig sei, sagte er kürzlich zur APA.
(APA)
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