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Buwog-Privatisierung unter Grasser: 700 Einvernahmen jetzt wird Anklage erhoben
Der Schaden liegt bei rund 10 Mio. Euro, der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft.
Vorgeworfen wird den Angeklagten Geschenkannahme durch Beamte bzw. Bestechung sowie Untreue, erklärte Staatsanwalt Konrad Kmetic am Donnerstag gegenüber der APA. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können Einspruch dagegen erheben.
Die Ermittlungen haben im Herbst 2009 begonnen, so die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Die Ermittlungsverfahren wegen weiterer Vorwürfe gegen die Angeklagten sowie anderer Personen wurden "mangels tragfähigen Nachweises eines strafbaren Verhaltens eingestellt".
Das Verfahren ist für die österreichische Justiz eine Mammutaufgabe. Ursprünglich seien Ermittlungsverfahren gegen 55 Personen geführt worden. 700 Einvernahmen von Zeugen, Beschuldigten und Auskunftspersonen seien durchgeführt worden. 600 Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Telefonüberwachungen, Kontenöffnungen und Ähnliches seien angeordnet worden.
Durch die internationale Verflechtung wurden 40 Rechtshilfeersuchen an ausländische Staaten gestellt. Die Geldflüsse im Zusammenhang mit den nun angeklagten Bestechungszahlungen gingen laut Ermittlungen von Österreich über Zypern nach Liechtenstein.
Wann es nun zu einem Prozess kommen werde, sei derzeit "nicht abschätzbar", erläuterte Oberstaatsanwalt Konrad Kmetic von der das Verfahren führenden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur APA. Die Beschuldigten haben ab Zustellung der Anklageschrift 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Sollte kein Einspruch folgen wird nach Ablauf der Frist die Anklage rechtskräftig.
Ein Einspruch löst ein Rechtsmittelverfahren aus, in dem das Oberlandesgericht Wien prüft. Wie lange ein Rechtsmittelverfahren dauert sei nicht abschätzbar, erläuterte Kmetic. Das Einspruchsverfahren sei allerdings auf formale Vorbringen konzentriert.
Abhängig von eventuellen Einsprüchen sei daher der Prozessbeginn derzeit völlig offen. Im Hauptverfahren werden die Staatsanwälte, die auch das Ermittlungsverfahren geführt haben, die Anklage vertreten. Der Richter wird vom Landesgericht für Strafsachen festgelegt.
Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte am gestrigen Mittwochabend bereits gegenüber der APA die Anklage gegen seinen Mandanten verkündet. Ainedter rechnet auch mit einem Einspruch gegen die Anklage, ob er selber Einspruch erheben werde hänge von der Anklageschrift ab.
(APA)
Vorgeworfen wird den Angeklagten Geschenkannahme durch Beamte bzw. Bestechung sowie Untreue, erklärte Staatsanwalt Konrad Kmetic am Donnerstag gegenüber der APA. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können Einspruch dagegen erheben.
Die Ermittlungen haben im Herbst 2009 begonnen, so die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Die Ermittlungsverfahren wegen weiterer Vorwürfe gegen die Angeklagten sowie anderer Personen wurden "mangels tragfähigen Nachweises eines strafbaren Verhaltens eingestellt".
Das Verfahren ist für die österreichische Justiz eine Mammutaufgabe. Ursprünglich seien Ermittlungsverfahren gegen 55 Personen geführt worden. 700 Einvernahmen von Zeugen, Beschuldigten und Auskunftspersonen seien durchgeführt worden. 600 Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Telefonüberwachungen, Kontenöffnungen und Ähnliches seien angeordnet worden.
Durch die internationale Verflechtung wurden 40 Rechtshilfeersuchen an ausländische Staaten gestellt. Die Geldflüsse im Zusammenhang mit den nun angeklagten Bestechungszahlungen gingen laut Ermittlungen von Österreich über Zypern nach Liechtenstein.
Wann es nun zu einem Prozess kommen werde, sei derzeit "nicht abschätzbar", erläuterte Oberstaatsanwalt Konrad Kmetic von der das Verfahren führenden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur APA. Die Beschuldigten haben ab Zustellung der Anklageschrift 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Sollte kein Einspruch folgen wird nach Ablauf der Frist die Anklage rechtskräftig.
Ein Einspruch löst ein Rechtsmittelverfahren aus, in dem das Oberlandesgericht Wien prüft. Wie lange ein Rechtsmittelverfahren dauert sei nicht abschätzbar, erläuterte Kmetic. Das Einspruchsverfahren sei allerdings auf formale Vorbringen konzentriert.
Abhängig von eventuellen Einsprüchen sei daher der Prozessbeginn derzeit völlig offen. Im Hauptverfahren werden die Staatsanwälte, die auch das Ermittlungsverfahren geführt haben, die Anklage vertreten. Der Richter wird vom Landesgericht für Strafsachen festgelegt.
Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte am gestrigen Mittwochabend bereits gegenüber der APA die Anklage gegen seinen Mandanten verkündet. Ainedter rechnet auch mit einem Einspruch gegen die Anklage, ob er selber Einspruch erheben werde hänge von der Anklageschrift ab.
(APA)