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Bund und 'bedeutende Anzahl" an Heta-Gläubigern unterzeichnen Absichtserklärung
Der Bund und eine bedeutende Anzahl von HETA-Gläubigern landesbehafteter Schuldtitel der Heta Asset Resolution AG (Heta) haben heute ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet, mit dem die Parteien ihre gemeinsame Absicht bekräftigen, eine gütliche Einigung über die Restrukturierung der landesbehafteten Verbindlichkeiten der Heta zu erzielen.
Es ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot legt, das wie schon im Januar 2016 auf Grundlage des § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz erfolgt. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von 1,2 Mrd. Euro. Die übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von Bundesseite bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der Heta-Abwicklung vorfinanziert.
72 HETA-Gläubiger, die eine Gesamtnominale an landesbehafteten HETA-Schuldtiteln von 4,938,450,000 Euro repräsentieren, haben das MoU unterfertigt. Darunter sind Senior-Gläubiger mit einer Gesamtnominale von 4,828,550,000 Euro; das entspricht 48,7 Prozent der insgesamt von Senior-Gläubigern gehaltenen landesbehafteten HETA-Schuldtitel. Darüber hinaus sind Nachranggläubiger mit einer Gesamtnominale von 109,900,000 Euro erfasst; das entspricht 12,3 Prozent der von den Nachranggläubigern insgesamt gehaltenen landesbehafteten HETA-Schuldtitel.
Diese HETA-Gläubiger verfügen über ausreichende Mehrheiten, um die so genannten "LockUp"-Vereinbarungen zwischen diesen HETA-Gläubigern aufzulösen oder anzupassen, um eine Annahme des Angebots für diese HETA-Gläubiger zu ermöglichen. Der Bund ist zuversichtlich, dass damit der Weg für eine Annahme des Angebots mit den erforderlichen gesetzlichen Mehrheiten (Zwei-Drittel-Mehrheit der Gesamtnominale der HETA-Schuldtitel plus Zustimmung von jeweils einem Viertel der Nominale der Senior- und Nachranggläubiger) geebnet ist.
Als Gegenleistung soll den HETA-Gläubigern wie schon bisher eine Barzahlung von 75 Prozen für Senior-HETA-Schuldtitel und 30 Prozent für Nachrang-HETA-Schuldtitel angeboten werden. Alternativ wird den Gläubigern als Gegenleistung eine Nullkupon-Inhaberschuldverschreibung (Zero-Bond) des KAF mit einer Laufzeit von etwa 13,5 Jahren angeboten, wobei Senior-Gläubiger im Umtauschverhältnis (Nominale der HETA-Schuldtitel zum 1.3.2015 samt bis dahin angelaufener Zinsen: Nominale Zero-Bond) von 1:1 den Zero-Bond und Nachranggläubiger im Umtauschverhältnis von 2:1 den Zero-Bond zeichnen können. Eine weitere Alternative für sehr langfristig orientierte nachrangige HETA-Gläubiger steht mit einer Laufzeit von etwa 54 Jahren zur Verfügung. Der Zero-Bond des KAF wird mit einer Garantie des Bundes ausgestattet werden. Des Weiteren wird nach Ablauf einer Halteperiode während eines Zeitraums von 180 Tagen eine Stabilisierung des Zero-Bond erfolgen.
Einige wesentliche Schritte seien freilich noch umzusetzen, bevor das Angebot durch den KAF gelegt werden kann, heisst es. So müsse vor Beginn des Angebots etwa eine ausreichende Anzahl an verbindlichen Annahmeerklärungen vorliegen und es müssen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, heisst es seitens des BMF. Weiters sei die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission abzuwarten. Eine Veröffentlichung des Angebots ist für Anfang September 2016, ein Settlement für Mitte Oktober 2016 geplant.
Es ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot legt, das wie schon im Januar 2016 auf Grundlage des § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz erfolgt. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von 1,2 Mrd. Euro. Die übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von Bundesseite bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der Heta-Abwicklung vorfinanziert.
72 HETA-Gläubiger, die eine Gesamtnominale an landesbehafteten HETA-Schuldtiteln von 4,938,450,000 Euro repräsentieren, haben das MoU unterfertigt. Darunter sind Senior-Gläubiger mit einer Gesamtnominale von 4,828,550,000 Euro; das entspricht 48,7 Prozent der insgesamt von Senior-Gläubigern gehaltenen landesbehafteten HETA-Schuldtitel. Darüber hinaus sind Nachranggläubiger mit einer Gesamtnominale von 109,900,000 Euro erfasst; das entspricht 12,3 Prozent der von den Nachranggläubigern insgesamt gehaltenen landesbehafteten HETA-Schuldtitel.
Diese HETA-Gläubiger verfügen über ausreichende Mehrheiten, um die so genannten "LockUp"-Vereinbarungen zwischen diesen HETA-Gläubigern aufzulösen oder anzupassen, um eine Annahme des Angebots für diese HETA-Gläubiger zu ermöglichen. Der Bund ist zuversichtlich, dass damit der Weg für eine Annahme des Angebots mit den erforderlichen gesetzlichen Mehrheiten (Zwei-Drittel-Mehrheit der Gesamtnominale der HETA-Schuldtitel plus Zustimmung von jeweils einem Viertel der Nominale der Senior- und Nachranggläubiger) geebnet ist.
Als Gegenleistung soll den HETA-Gläubigern wie schon bisher eine Barzahlung von 75 Prozen für Senior-HETA-Schuldtitel und 30 Prozent für Nachrang-HETA-Schuldtitel angeboten werden. Alternativ wird den Gläubigern als Gegenleistung eine Nullkupon-Inhaberschuldverschreibung (Zero-Bond) des KAF mit einer Laufzeit von etwa 13,5 Jahren angeboten, wobei Senior-Gläubiger im Umtauschverhältnis (Nominale der HETA-Schuldtitel zum 1.3.2015 samt bis dahin angelaufener Zinsen: Nominale Zero-Bond) von 1:1 den Zero-Bond und Nachranggläubiger im Umtauschverhältnis von 2:1 den Zero-Bond zeichnen können. Eine weitere Alternative für sehr langfristig orientierte nachrangige HETA-Gläubiger steht mit einer Laufzeit von etwa 54 Jahren zur Verfügung. Der Zero-Bond des KAF wird mit einer Garantie des Bundes ausgestattet werden. Des Weiteren wird nach Ablauf einer Halteperiode während eines Zeitraums von 180 Tagen eine Stabilisierung des Zero-Bond erfolgen.
Einige wesentliche Schritte seien freilich noch umzusetzen, bevor das Angebot durch den KAF gelegt werden kann, heisst es. So müsse vor Beginn des Angebots etwa eine ausreichende Anzahl an verbindlichen Annahmeerklärungen vorliegen und es müssen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, heisst es seitens des BMF. Weiters sei die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission abzuwarten. Eine Veröffentlichung des Angebots ist für Anfang September 2016, ein Settlement für Mitte Oktober 2016 geplant.