, boerse-express

Registrierkassen: Drei steirische "Rebellen" gehen zum Verfassungsgericht

Zumindest drei steirische Kleinunternehmer bringen in den nächsten beiden Wochen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die Registrierkassenpflicht ein. Sie wollen mithilfe der Wirtschaftskammer Steiermark eine Aufhebung der Pflicht, die ab 1. Jänner in Kraft tritt. Es fehle an Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit, sagte Kammerpräsident Josef Herk am Freitag in einer Pressekonferenz.

Die Unternehmer werden von Johannes Heinrich vom Institut für Rechtswissenschaften der Alpen-Adria-Universität in Klagenfurt sowie von Klaus Poier von der Grazer Universität juristisch beraten. Nicht die Kammer sondern die betroffenen Firmeneigentümer müssen den Rechtsweg begehen, erklärte Heinrich. Die Kammer könne sie dabei nur unterstützen. Derzeit seien drei bis fünf Beschwerden aus mehreren Sparten der Wirtschaftskammer geplant, "aber wer möchte, kann gerne noch aufspringen", lud der Jurist auch andere Unternehmer ein.

Herk und Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, betonten, nicht grundsätzlich gegen eine Registrierung der Einkünfte zu sein. Die Anträge lauteten auf Aufhebung der Pflicht, weil der Verfassungsgerichtshof nur befugt ist, Gesetze aufzuheben, sie aber nicht abändern lassen kann.

Bei der Pressekonferenz in Graz schilderten zwei Firmeneigentümer die Beweggründe ihrer Beschwerden. Heinz-Jörg Rath von der Firma Josef Wilhelmer, die 15 Grillhendl-Stationen in mobilen Verkaufsständen in ganz Österreich betreibt, wollte nach eigener Aussage nicht über die Kassenpflicht jammern, aber kritisierte: "Sie ist praktisch nicht umsetzbar." Die elektronischen Systeme hielten die Temperaturunterschiede und das Kondenswasser in den Ständen nicht aus. Alle neun Monate müssten die Systeme ausgetauscht werden.

Andrea Pieber sprach für eine oststeirische Tischlerei mit 15 Mitarbeitern: Diese muss ab 1. Jänner eine Registrierkasse einsetzen, weil das Gesetz vorsieht, die Barumsätze der vergangenen Monate als Grundlage für die Pflicht heranzuziehen. Ein Kunde hatte im Jahr 2015 rund 15.000 Euro in bar bezahlt, was nur selten der Fall sei. Hätte sie damals schon gewusst, dass sie damit die Bemessungsgrenze überschreitet, hätte der Betrieb das steuern können und kein Bargeld in der Höhe mehr angenommen. Diese rückwirkende Betrachtung bereits gebuchter Umsätze ist den Juristen zufolge kritisch zu betrachten.

Die dritte Beschwerdeführerin ist eine Schmuckdesignerin, die kein eigenes Geschäft hat, sondern nur in einem Zelt auf Märkten verkauft und mit mobiler Bankomatkassa bezahlen lässt. Im neuen Gesetz gelten Bankomatkartenzahlungen als Barzahlung: "Dabei haben wir ja einen Beleg durch die Überweisung, wozu braucht man da auch noch die Registierkasse", fragte sich Heinrich.

Herk zufolge sei die Belastungsgrenze im "Hochsteuerland Österreich" für Unternehmer erreicht. Er sprach bei dem Gesetz von einer "typisch österreichischen Lösung": Erst einmal einführen und dann hinterher reparieren. Diese "Herumwurschtlerei" müsse aufhören: "Viele Unternehmer verlieren da einfach die Lust, unternehmerisch tätig zu sein."