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Bene: Die 1,03 Euro Barabfindung je Aktie sind fair
KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter, sachverständiger Prüfer bestätigte die Angemessenheit der Barabfindung von 1,03 Euro e Aktie.
Der Aufsichtsrat der BENE AG prüfte den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre auf der Grundlage des Berichts des gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfers und des gemeinsamen Berichts des Vorstands der BENE AG und der Hauptaktionärin BGO Beteiligungsverwaltungs GmbH gemäß § 3 Abs 3 GesAusG und bestätigte die Angemessenheit der Barabfindung in seinem schriftlichen Bericht ebenfalls vom heutigen Tag. Darüber hinaus befürwortete der Aufsichtsrat den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre.
Der Aufsichtsrat der BENE AG prüfte den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre auf der Grundlage des Berichts des gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfers und des gemeinsamen Berichts des Vorstands der BENE AG und der Hauptaktionärin BGO Beteiligungsverwaltungs GmbH gemäß § 3 Abs 3 GesAusG und bestätigte die Angemessenheit der Barabfindung in seinem schriftlichen Bericht ebenfalls vom heutigen Tag. Darüber hinaus befürwortete der Aufsichtsrat den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre.
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