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Bene-Aktionären werden 1,03 Euro geboten
BGO Beteiligungsverwaltungs GmbH als Hauptaktionärin, die einen Anteil von 90,24 % der Aktien der Bene AG hält, und der Vorstand der Bene setzten heute gemeinsam die angemessene Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre der Bene mit 1,03 Euro je Aktie fest. Zur Ermittlung der Barabfindung erstellte Bene ein Bewertungsgutachten, das durch eine Fairness Opinion der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft bestätigt wird. BGO Beteiligungsverwaltungs GmbH sagte zudem im März 2015 die Leistung eines Barabfindungsbetrags an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre in der Höhe von insgesamt EUR 2.000.000 zu, aus dem sich die nunmehr festgesetzte Barabfindung ergibt. Die festgesetzte Barabfindung in der Höhe von EUR 1,03 je Aktie liegt über dem auf Grundlage des Bewertungsgutachtens errechneten Betrag. Die Barabfindung richtet sich an den Streubesitz der BENE AG von 9,76 % bzw 1.947.788 Aktien.
Zugleich fertigten die Geschäftsführer der BGO Beteiligungsverwaltungs GmbH und der Vorstand der BENE AG heute den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz aus.
KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft prüft als gerichtlich bestellter, sachverständiger Prüfer die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung. Anschließend prüft der Aufsichtsrat der BENE AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre und die Angemessenheit der Barabfindung.
Die 11. ordentliche Hauptversammlung der BENE AG am 17. September 2015 wird über den Gesellschafterausschluss beschließen.
Zudem beschloss der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 6. August 2015, das Vorstandsmandat von Mag. Rudolf Payer um ein Jahr bis 31. Dezember 2016 zu verlängern.
Zugleich fertigten die Geschäftsführer der BGO Beteiligungsverwaltungs GmbH und der Vorstand der BENE AG heute den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz aus.
KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft prüft als gerichtlich bestellter, sachverständiger Prüfer die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung. Anschließend prüft der Aufsichtsrat der BENE AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre und die Angemessenheit der Barabfindung.
Die 11. ordentliche Hauptversammlung der BENE AG am 17. September 2015 wird über den Gesellschafterausschluss beschließen.
Zudem beschloss der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 6. August 2015, das Vorstandsmandat von Mag. Rudolf Payer um ein Jahr bis 31. Dezember 2016 zu verlängern.
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