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voestalpine: EuGH reduziert Strafe für Stahlkonzerne
Davon profitiert auch die voestalpine, deren Strafe von ursprünglich 22 Mio. Euro auf 7,5 Mio. Euro auf rund ein Drittel reduziert wurde.
Außerdem gab es Strafnachlässe für Ori Martin - allerdings nur von 14 auf 13,3 Mio. Euro - und weiters für die Unternehmen SLM, Fapricela und Emme Holding, hieß es am Mittwoch laut EuGH.
Im Rahmen des Kartells wurden sowohl auf europäischer Ebene (Züricher Club, Club Europa) als auch auf nationaler und regionaler Ebene (Club Italia, Club Espana) Quoten vereinbart, Kunden aufgeteilt, Preise festgesetzt und sensible Geschäftsinformationen über Preise, Liefermengen und Kunden ausgetauscht. Die Kommission klagte gegen 18 Unternehmen wegen illegaler Absprachen.
Gegen diesen Beschluss der Kommission gab es wiederum zahlreiche Gegenklagen, mit denen im Wesentlichen eine Herabsetzung der verhängten Geldbußen gefordert wurde.
Der EuGH erklärte zur Strafreduktion für die voestalpine, dass "die Kommisison nicht nachgewiesen hat, dass voestalpine Austria Draht unmittelbar am Züricher Club, am Club Europa oder am Club Espana - den wesentlichen Aspekten des Kartells - teilgenommen hatte. Die Beteiligung der voestalpine Austria Draht am Club Italia sei wegen des wettbewerbswidrigen Verhaltens ihres Handelsvertreters in Italien aber zu Recht festgestellt worden, auch wenn es keine Beweise dafür gebe, dass sie von dessen rechtswidrigen Handlungen wusste.
Außerdem gab es Strafnachlässe für Ori Martin - allerdings nur von 14 auf 13,3 Mio. Euro - und weiters für die Unternehmen SLM, Fapricela und Emme Holding, hieß es am Mittwoch laut EuGH.
Im Rahmen des Kartells wurden sowohl auf europäischer Ebene (Züricher Club, Club Europa) als auch auf nationaler und regionaler Ebene (Club Italia, Club Espana) Quoten vereinbart, Kunden aufgeteilt, Preise festgesetzt und sensible Geschäftsinformationen über Preise, Liefermengen und Kunden ausgetauscht. Die Kommission klagte gegen 18 Unternehmen wegen illegaler Absprachen.
Gegen diesen Beschluss der Kommission gab es wiederum zahlreiche Gegenklagen, mit denen im Wesentlichen eine Herabsetzung der verhängten Geldbußen gefordert wurde.
Der EuGH erklärte zur Strafreduktion für die voestalpine, dass "die Kommisison nicht nachgewiesen hat, dass voestalpine Austria Draht unmittelbar am Züricher Club, am Club Europa oder am Club Espana - den wesentlichen Aspekten des Kartells - teilgenommen hatte. Die Beteiligung der voestalpine Austria Draht am Club Italia sei wegen des wettbewerbswidrigen Verhaltens ihres Handelsvertreters in Italien aber zu Recht festgestellt worden, auch wenn es keine Beweise dafür gebe, dass sie von dessen rechtswidrigen Handlungen wusste.