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Abschluss des EBK-Verfahrens
Der Verwaltungsrat der Bellevue Group AG teilt mit:
Die Bellevue Group AG verzichtet auf das Ergreifen eines
Rechtsmittels gegen die von der Eidgenössischen Bankenkommission
(EBK) am 20. Dezember 2006 im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss
von Swissfirst und Bellevue erlassene Verfügung.
Dafür ausschlaggebend war, dass die für den Zusammenschluss gewählte
Transaktionsart von der EBK aufsichtsrechtlich unbeanstandet blieb.
Es wurden kein Ausnutzen vertraulicher Tatsachen und kein
Informationsmissbrauch festgestellt.
Allerdings beanstandet die EBK in der Transaktionsabwicklung gewisse
Vorgänge als gewährswidriges Verhalten. Die Bellevue Group AG teilt
diese Rechtsauffassung nicht , sie kommt jedoch zum Schluss, dass mit
Blick auf die Geschäftsstrategie und den Weiterausbau unserer Gruppe
es im Interesse unserer Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter liegt,
dieses Verfahren ohne weiteren Zeitverzug abzuschliessen.
Der von der EBK gewünschte Behebung gewisser Folgen von Mängeln in
der Abwicklung wird durch eine Rückabwicklung der entsprechenden
Teilschritte und eine freiwillige Spende an das Kinderspital Zürich
Rechnung getragen. Auf die Ertragslage haben diese Massnahmen keinen
signifikanten Einfluss. Es besteht auch keine Veranlassung zu
organisatorischen Massnahmen bei der Bellevue Group AG oder ihren
Organen.
Damit ist für die Bellevue Group AG dieses Verfahren abgeschlossen,
und wir können unsere Ressourcen wieder voll auf unser Geschäft
konzentrieren. Wie geplant wird der Jahresabschluss der Bellevue
Group AG am 29. März 2007 der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Für weitere Informationen:
Hirzel.Neef.Schmid. Konsulenten AG
Tel. +41 43 344 42 42
--- Ende der Mitteilung ---
WKN: 929068; ISIN: CH0003376818; Index: SPI, SPIEX, SSCI;
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