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Heta und kein Ende: Der Heta-Schneeball

17:07: Heta - Neue EU-Bankenabwicklungsrichtlinie dürfte anzuwenden sein

Im Fall der Hypo-Abwrackung über die Bad Bank Heta dürfte die seit Jahresbeginn gültige, neue EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) zur Anwendung kommen. Dies ergab eine vorläufige Analyse der EU-Kommission, wie am Mittwoch eine Sprecherin der Brüsseler Behörde sagte.

"Wir stehen in engem Kontakt mit den österreichischen Stellen. Wir brauchen noch mehr Informationen, um eine volle Einschätzung vorzunehmen", sagte die Kommissionssprecherin weiter.

In Kommissionskreisen heißt es, nach den neuen Regeln der EU-Richtlinie muss ein EU-Staat die EU-Kommission nicht mehr im Voraus über die Bankenabwicklung informieren, erst im Nachhinein. Es gibt dafür keine Fristen.

Seit 1. Jänner ist ein in allen EU-Staaten geltendes einheitliches Regelwerk für die Abwicklung von Banken und großen Wertpapierfirmen in Kraft. Mit den neuen Vorschriften werden die Instrumente für den Umgang mit Bankenkrisen EU-weit harmonisiert. Darüber hinaus gewährleisten sie nach Angaben der EU-Kommission, dass bei künftigen Bankenausfällen Anteilseigner und Gläubiger im Rahmen eines sogenannten "Bail-in"-Mechanismus in die Pflicht genommen werden.

Die Richtlinie legt nach Angaben der Kommission genau fest, wie sich im Falle von Bankengruppen die Zusammenarbeit zwischen den Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmestaats in der EU in den verschiedenen Phasen einer grenzüberschreitenden Abwicklung - von der Planung bis zur Abwicklung selbst - gestalten sollte. Der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde falle dabei eine zentrale Rolle als Koordinatorin und als Vermittlerin im Falle einer Uneinigkeit zu, erklärte die EU-Kommission. (APA)

16:46: Landes-Hypothekenbanken sind stabile Partner

Die FMA hat bekanntermaßen am 01.03.2015 einen Mandatsbescheid erlassen, wonach die Fälligkeiten der von der HETA ASSET RESOLUTION AG ("HETA") ausgegebener Schuldtitel und anderer Verbindlichkeiten bis zum Ablauf des 31.05.2016 aufgeschoben werden.

Diese Änderung der Fälligkeiten betrifft auch die Forderungen der Pfandbriefbank (Österreich) AG, der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, der Mitgliedsinstitute der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken und deren Gewährträger gegenüber der HETA betreffend der von der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken emittierten Schuldtiteln und deren Zinsen, sofern die jeweilige Fälligkeit früher eintreten würde.

Diese Änderung der Fälligkeit bewirkt jedoch keine Änderung der Fälligkeit der betroffenen Schuldtitel im Außenverhältnis gegenüber den jeweiligen Inhabern. Inhaber dieser emittierten Schuldtitel können darauf vertrauen, dass die Mitgliedsinstitute zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle haften.

Zusätzlich haften den Inhabern dieser emittierten Schuldtitel die Gewährträger der Mitgliedsinstitute zur ungeteilten Hand für alle bis zum 02.04.2003 entstandenen Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle. Für alle nach dem 02.04.2003 bis zum 01.04.2007 entstandenen Verbindlichkeiten haften die Gewährträger zur ungeteilten Hand nur dann, wenn die vereinbarten Laufzeiten nicht über den 30.09.2017 hinausgehen.

(OTS des Verbandes der österreichischen Landes-Hypothekenbanken)

16:30: Bank Burgenland: HETA-Moratorium ist auch im worst case verkraftbar

Die Auswirkungen der befristeten Stundung von Verbindlichkeiten der HETA auf die Bank Burgenland sind aktuell überschaubar und selbst im worst case jedenfalls verkraftbar.

Die direkten Auswirkungen der am Sonntag, dem 1. März 2015 von der FMA angeordneten befristeten Stundung von Verbindlichkeiten der HETA Asset Resolution AG ("HETA-Moratorium") auf die Bank Burgenland sind absolut überschaubar:

So hält die Bank Burgenland lediglich ein überschaubares Volumen (einstelliger Millionenbetrag) einer vom Moratorium erfassten Anleihe im Eigenbestand. Gesellschaftsrechtliche Verbindungen oder andere wesentliche Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Zur potentiellen indirekten Auswirkung auf die Bank Burgenland über die Pfandbriefbank (Österreich) AG (vormals Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken) ist darauf zu verweisen, dass für die vom Moratorium erfassten Anleihen iHv rd Euro 1,2 Mrd eine gesetzlich angeordnete, solidarische Haftung aller Hypo-Banken sowie deren Gewährträger (sämtliche Bundesländer Österreichs mit Ausnahme von Wien) besteht (§ 2 PfandbriefstellenG).

Ob überhaupt und in welcher Höhe die Bank Burgenland aus der Haftungssituation der Pfandbriefbank letztlich ein Schaden treffen wird, lässt sich aus heutiger Sicht nicht mit Sicherheit sagen. Dies wird unter anderem von der Werthaltigkeit der Haftung des Landes Kärnten für die HETA-Verbindlichkeiten abhängen.

Selbst in einem worst case Szenario würden aus heutiger Sicht allerdings die bestehenden Eigenmittel der Bank Burgenland mehr als ausreichend sein, um allfällige Belastungen im Zusammenhang mit Haftungen aus der Pfandbriefbank zu verkraften.

Die Bank Burgenland weist zum Halbjahr 2014 auf Konzernebene einen Eigenmittelmittelüberschuss iHv rd Euro 274,9 Mio aus. Mit einer Eigenmittelquote von rund 17,4 % (Kernkapitalquote rund 15,5 %) zählt die Bank Burgenland zu den finanzstärksten Banken Österreichs.

(Quelle: OTS der HYPO-BANK BURGENLAND)

14:43: Heta - Landesfinanzreferenten suchen Liquidität und Strategie

Wien/Klagenfurt/Saint Paul (Minnesota) (APA) - Die Finanzreferenten der Bundesländer suchen Liquidität für die Pfandbriefstelle und eine Strategie, wie sie nach dem Zahlungsmoratorium der Heta, Abbaueinheit der Kärntner Hypo, weiter vorgehen wollen. Zweifel an der Solidarhaftung der anderen Landes-Hypothekarbanken gibt es nicht, die Frage ist aber, wie sich die anderen Länder an Kärnten schadlos halten können.

Erster Schritt müsse es sein, die Liquidität der Pfandbriefstelle zu sichern, so Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Mittwoch vor einer Sitzung der Landesfinanzreferenten in Wien. Dann müsse man klarstellen, wie die weitere Beteiligung des Bundeslandes Kärntens aussieht und dann eine Strategie für die nächsten Monate entwickeln. Aber dass Kärnten einfach nicht zu seinen Haftungen steht und nichts zahlt "ist nicht zu akzeptieren".

Auch der oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) verwies auf die Verantwortung Kärntens. Die anderen Landeshypos seien "nicht Teil des Skandals Hypo und wollen nicht die Opfer sein". Die Solidarhaftung gebe es, dazu müsse man stehen, aber jetzt würden die Bundesländer beraten, wie sie sich "möglichst günstig aufstellen" können. Wenn aber die anderen Hypos und Länder haften, dann "werden wir jeden rechtlichen Schritt der Regressierung gegen Kärnten machen". Aber auch wenn Haftungen schlagend werden sollten, bringe dies Oberösterreich nicht in finanzielle Schwierigkeiten, versicherte Pühringer. Er gehe davon aus, dass keine Cash-Leistung fällig wird. Sein Ärger treffe "die Kärntner Brandstifter unter Führung der FPÖ", nicht jene, die nun als Feuerwehr ausrücken.

Aus Sicht von Tirols Landeshauptmann Günther Platter muss man sicherstellen, dass die Landeshypos gut funktionieren können. Nun müssten die Bundesländer ihre weitere Vorgangsweise gut abstimmen.

Am Wochenende hat die Finanzmarktaufsicht ein Zahlungsmoratorium für Schulden der Heta verhängt. Davon sind auch Pfandbriefe betroffen, die von der Pfandbriefstelle der Hypothekarbanken begeben wurden. Für diese haften die anderen Landes-Hypos solidarisch, im Hintergrund garantieren die Bundesländer für ihre Landeshypos. Bis zum Ablauf des Moratoriums Ende Mai wären 800 Mio. Euro an Heta-Pfandbriefen fällig.

(APA)

13:48: Heta - Fitch bestätigt Rating für bundesgarantierte Milliardenanleihe

In der Causa um den behördlich verordneten Schuldenzahlungsstopp für die staatliche Hypo-Bad-Bank Heta meldet sich erneut eine internationale Ratingagentur zu Wort. Nachdem S&P am Dienstag wissen ließ, dass die Diskussion um einen möglichen Schuldenschnitt das Rating der Republik Österreich nicht unmittelbar gefährde, bestätigte Fitch am Mittwoch das Rating für eine bundesgarantierte Heta-Anleihe.

Es geht dabei um die 2022 auslaufende Emission im Umfang von 1 Mrd. Euro. Diese als Nachrangkapital qualifizierte Anleihe behält laut einer Fitch-Aussendung die Bonitätsnote AA+, da die Republik Österreich für die pünktliche Rückzahlung des Geldes garantiere. Das Rating der Anleihe stehe im Einklang mit der Bonitätsnote der Republik - diese hat erst im Jänner die Bestnote AAA verloren und wird nun von Fitch mit AA+ und stabilem Ausblick bewertet.

Fitch hält es für wahrscheinlich, dass die Bundesgarantie für die Heta-Anleihe beim nächsten Mal, wenn eine Kuponzahlung ansteht, schlagend wird, sollte das Schuldenmoratorium dann noch immer gelten. "Wir gehen davon aus, dass die österreichische Regierung die volle und pünktliche Kuponzahlung im Dezember 2015 sicherstellt."

Die Heta hat insgesamt Anleihen und Schuldscheindarlehen in Höhe von 9,8 Mrd. Euro aushaften. Die Gläubiger dürften aber das Geld nicht vollständig zurückbekommen, denn es steht ein breit angelegter Schuldenschnitt im Raum. Die bundesgarantierte 1-Mrd.-Anleihe (2012-2022) ist ausgenommen.

(APA)

11:33: Heta - Schuldenmoratorium für Hypo Oberösterreich "verkraftbar"

Die möglichen Auswirkungen des Schuldenmoratoriums über die Bad Bank Heta sind für die Hypo Oberösterreich nach eigenen Angaben "verkraftbar". Man weise aktuell eine Liquiditätsreserve von mehr als 1 Mrd. Euro und eine Liquidity Coverage Ratio von deutlich über 100 Prozent auf, gab das Institut Mittwochvormittag in einer Presseaussendung bekannt.

Die Hypo Oberösterreich geht nach wie vor davon aus, dass die gesetzlichen Haftungen des Landes Kärnten nicht nur bestünden, sondern auch eine Wertigkeit haben müssten. "Allfällige daraus entstehende Belastungen könnten bei Bedarf getragen werden", erklärte Generaldirektor Andreas Mitterlehner. Man zähle zu den solidesten Banken Österreichs mit einer ausgezeichneten Risikolage. Darüber hinaus stehe das Land als Mehrheitseigentümer voll hinter der Hypo.

Die oberösterreichische Bank betonte, dass sie mit der Heta in keiner Weise gesellschaftsrechtlich verbunden sei. Zudem bestünden auch keine nennenswerten direkten Engagements wie Finanzierungslinien oder Anleihen, da diese unter 1 Mio. Euro liegen.

(APA)

08:47: Heta - Experte: Kärntner Haftungen haben keinen Wert

Die Gläubiger der Hypo-Abbaugesellschaft Heta sind laut Teodoro Cocca von der Universität Linz durch die Kärntner Landeshaftungen nicht gut abgesichert. "Ich glaube es ist offensichtlich dass die Kärntner Haftungen keinen Wert haben. Die haben einen Wert von Null Euro und insofern muss man sagen, dass die Gläubiger eigentlich wenig in der Hand haben", sagte Cocca am Dienstagabend in der "ZIB2"

Wenn die Gläubiger vor die Situation gestellt werden, alles zu verlieren oder eine Lösung mit der Republik Österreich zu finden, wo sie vielleicht noch zwei Drittel ihrer Schulden zurück bekommen würden, erwartet der Linzer Bankenexperte, dass sie sich für die zweite Variante entscheiden.

"Völlig anders" sieht die Situation rund um die Heta-Abwicklung der Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums in München, Wolfgang Gerke. Zuerst habe man die Heta gegründet, damit die Hypo Alpe Adria keine Bank mehr sei und auch nicht mehr so kontrolliert werde, und jetzt wenn es doch günstiger sei, Bankrecht anzuwenden, soll es nun doch eine Bank sein. "Die Tricks, die hier die ganze Zeit gemacht werden, die sind nicht sehr hilfreich. Das ist eine Verschleppung letzten Endes eines Insolvenztatbestandes", sagte Gerke in der "ZIB2".

Die Ex-Hypo-Mutter BayernLB hat noch mehr als 2 Mrd. Euro in der Heta drinnen stecken. Für die Bayern sind das Kredite, für die Österreicher handelt es sich um Eigenkapital. Die BayernLB war voriges Jahr auch von einem ersten Hypo-Schuldenschnitt im Volumen von 800 Mio. Euro betroffen. Ein Vergleich müsste "so aussehen, dass sich die Bayerische Landesbank dabei auch nicht über den Tisch gezogen fühlt", betonte Gerke.

(APA)