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co.don® AG (ISIN: DE 0005173603) - Wichtiger Schritt bei der Kostenerstattung für die ACT in Deutschland auch durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)




Teltow, am 9.1.2007. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
übernimmt die Erstattung der Autologen Chondrozytentransplantation
(ACT) am Kniegelenk im Krankenhaus, wenn die vom Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Qualitätskriterien erfüllt sind.
Das beschloß der G-BA Ende Dezember 2006 vorbehaltlich der Zustimmung
des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Der G-BA-Beschluss tritt
nach erfolgter Nichtbeanstandung und der Bekanntmachung im
Bundesanzeiger zum 01. Juli 2007 in Kraft. Der G-BA-Beschluss regelt
verbindliche Anforderungen, die von allen Krankenhäusern, die die
ACI/ACT am Kniegelenk zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen
erbringen, zu erfüllen sind. Es handelt sich dabei um die
Anforderungen an die Qualität und Dokumentation für die Erbringung
der membrangedeckten (Periost, Collagen) autologen
Chondrozytenimplantation (ACI-P, ACI-C) am Kniegelenk. Besonderes
Merkmal des Verfahrens, welches Gegenstand dieser Regelung ist, ist
die Einbringung der Chondrozyten in den Defekt in Form einer
Zellsuspension. Der Beschluss gilt nicht für matrixassoziierte
Verfahren und andere Lokalisationen als dem Kniegelenk.

Zwar hat der Gemeinsame Bundesausschuß noch keine abschließende
Aussage über den Stellenwert der ACT getroffen, aber hervorgehoben,
daß die ACT am Kniegelenk unter bestimmten Bedingungen eine sinnvolle
innovative Methode sein kann. Um die weitere Sammlung von Daten zum
Nutzen der Methode zu ermöglichen, hat der G-BA das Verfahren der
Methodenbewertung zunächst bis zum 30. Juni 2014 ausgesetzt. Bis zu
einer abschließenden Aussage läßt der Beschluß aber ausdrücklich
Budgetvereinbarungen zwischen Krankenkasse und Krankenhaus für den
beschriebenen Leistungsbereich der ACT zu.

Der Vorstand der co.don AG sieht in dem Beschluß des G-BA einen für
die co.don AG sehr wichtigen Schritt auf dem Weg zur allgemeinen
Kostenerstattung für die ACT. Mit Inkrafttreten des Beschlusses wird
für den Bereich der Behandlung von Kniegelenken bereits jetzt ein
bisher nicht vorhandenes Maß an Rechtssicherheit geschaffen. Nachdem
im November 2006 Europas größte private Krankenkasse, die DKV, die
ACT im Knie in ihr Leistungsspektrum aufgenommen hatte, erstattet nun
auch die Gesetzliche Krankenversicherung bei Knorpelschäden im
Kniegelenk die Behandlung mit autologen Knorpelzelltransplantaten.
Durch die Behandlung kann gerade bei jungen Menschen eine spätere
Arthrose im Knie vermieden werden.


co.don®AG
Der Vorstand

Weitere Information:

Matthias Meißner
Tel: +49 (0)3328-434630
Fax: +49 (0)3328-434649
ir@codon.de

Die co.don® AG ist ein im Bereich Tissue Engineering/ Regenerative
Medizin führendes biopharmazeutisches Unternehmen. Bereits seit 1997
entwickelt, produziert und vertreibt co.don® humane Tissue
Engineering Therapeutika zur Regeneration von Gelenkknorpel-,
Knochen- und Bandscheibengewebe.

Firmensitz ist Teltow bei Berlin.
Weitere Informationen unter www.codon.de



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WKN: 517360 ; ISIN: DE0005173603 ; Index: CDAX;
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Standard in Frankfurter Wertpapierbörse,
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