, boerse-express

VKI im Clinch mit den Banken: Minuszinsen für Frankenkreditnehmer

Der VKI prüft, gegen diese Praxis mit Verbandsklage vorzugehen und rechtliche Klarheit zu schaffen.

Fremdwährungskredite sind in der Regel an den Referenzzinssatz Libor geknüpft. Zusätzlich verrechnet die Bank einen Aufschlag. Da der Libor für den Schweizer Franken aber bereits ins Minus gerutscht ist - aktuell liegt der 3-Monats-CHF-Libor bei minus 0,90 Prozent -, kann die Situation entstehen, dass die Banken ihren Kreditnehmern Minuszinsen zahlen müssten, wenn der Aufschlag geringer als der Libor ist.

Sowohl Bank Austria, Erste Bank, BAWAG P.S.K. und die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) wollen ihren Kunden auf jeden Fall keine Negativzinsen zahlen, ergab ein Rundruf der APA am Dienstagnachmittag.

Auch dann, wenn der von den Kunden zu bezahlende Sollzins rein rechnerisch negativ werden sollte, werde man zumindest 0,00001 Prozent verrechnen, stellte etwa die Bank Austria in einem Schreiben an ihre Kunden klar. Geschäftskunden müssten allerdings zumindest den Aufschlag bezahlen, hieß es etwa aus der BAWAG.

"Es wäre absurd, dass derjenige, der Geld geliehen bekommt, auch noch Einkünfte daraus bezieht", hieß es aus der RLB NÖ-Wien.

Bei Kreditverträgen habe prinzipiell nicht der Kreditgeber, sondern der Kreditnehmer Zinsen zu zahlen, unterstreichen die Banken ihre Rechtsauffassung und verweisen auf den § 988 AGBG. Demnach sind Zinsen das Entgelt für die Kreditgewährung, welches der Kreditnehmer an den Kreditgeber zu zahlen habe. Die Bezahlung von "Negativzinsen" für einen Kredit an einen Kreditnehmer entspreche demnach nicht der gesetzlichen Definition eines Kredites.

"Negativzinsen gefährden ernsthaft das Geschäftsmodell einer Bank, wenn diese auf der Einlagenseite keine Negativzinsen verrechnen kann und gleichzeitig auf der Kreditseite Zinsen an den Kreditnehmer zu zahlen hätte", betont die Bank Austria. Der Ausschluss der Auszahlung von Negativzinsen sei auch einer wirtschaftlichen Notwendigkeit geschuldet, denn auch in einem solchen Fall sei die Refinanzierung des Gesamtkreditportfolios mit Kosten für die Bank verbunden. Eine österreichische Bank würde außerdem in keinem Fall negative Zinsen von der Schweizer Nationalbank (SNB) bekommen, da ausschließlich Schweizer Banken Zugang zur SNB hätten.

VKI-Chefjurist Peter Kolba rät den betroffenen Kreditnehmern, auf die Schreiben der Banken "kurz und sachlich" zu antworten, "dass man mit dieser Auslegung der Zinsanapassungsklausel nicht einverstanden ist". Laut Kolba spricht die Zweiseitigkeit von Zinsanpassungsklauseln nach dem Konsumentenschutzgesetz (KschG) gegen eine Untergrenze (§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG). "Der VKI prüft, gegen diese Praxis mit Verbandsklage vorzugehen um rechtliche Klarheit zu schaffen", kündigt Kolba an.