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Heftige Kritik des Rechnungshochs am Verbund - angeregt wird die Klärung von Organhaftung und Schadenersatzpflichten
Heftige Kritik vom Rechnungshof erntet der Verbund-Konzern bezüglich seiner verlustträchtigen Auslandsengagements. Der Verbund habe vor seinen Markteintritten - in Frankreich, Italien und der Türkei - keine tiefergehenden Analysen durchgeführt und trotz festgestelltem Risiko expandiert. Der RH regt die Klärung einer Organhaftung und allfälliger Schadenersatzpflichten an.
Der Rechnungshof untersuchte nur den Zeitraum 2008 bis 2012. In der Zwischenzeit hat sich der Verbund bereits aus der Türkei zurückgezogen und den Ausstieg aus Italien und Frankreich fixiert.
Im Zusammenhang mit dem Engagement in Frankreich sollte der Verbund gegebenenfalls Haftungsklagen gegen die verantwortlichen Organmitglieder einbringen, rät der RH. Dies aufgrund des begründeten Verdachts von Sorgfaltspflichtverletzungen durch damalige Vorstandsmitglieder der involvierten Verbundgesellschaft sowie durch die Eigentümervertreter und Geschäftsführungsmitglieder der Verbund International.
Der RH kritisiert in seinem heute vorgelegten jüngsten Bericht, dass der Verbundkonzern vor dem Markteintritt in diese Länder keine tiefergehenden Analysen durchgeführt habe und trotz der festgestellten Risiken eine Expansionsstrategie verfolgt worden sei. Das seit 2008 verfolgte Mengenwachstum über Expansion durch Auslandsaktivitäten habe nicht umgesetzt werden können. Die langfristige Strategie des Konzerns, die Liberalisierung auf dem europäischen Markt zu einem starken Wachstum zu nutzen, sei bereits im Februar 2009 redimensioniert worden. Eine vollständige aktive Steuerung des Beteiligungsportfolios sei nicht gewährleistet gewesen.
Im Prüfungszeitraum 2008 bis 2012 erwirtschaftete die Verbund International GmbH laut RH Verluste aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von insgesamt 580 Mio. Euro. Den Beteiligungen in den drei Kernmärkten wurden 2,35 Mrd. Euro Eigenkapital zugeführt. Davon gingen 503 Mio. nach Frankreich, 655 Mio. nach Italien und 1,19 Mrd. in die Türkei. Kapitalrückflüsse gab es bis Ende 2012 nur aus Italien in Höhe von 24,6 Mio. Euro und Frankreich (100,9 Mio. Euro). Verluste in Frankreich verminderten das Eigenkapital im Konzern um 477 Mio. Euro. --new_page-- "Die strategischen Ziele eines profitablen Wachstums sowie einer Wertsteigerung der Beteiligung in Frankreich wurden somit vollständig verfehlt", kritisiert der RH. Weiters hätten Haftungen über 397 Mio. Euro das Risiko zusätzlich erhöht.
Auch in Italien sei das Ziel einer Wertsteigerung nicht erreicht worden. Per Ende 2013 sei sodann die Beteiligung an der Sorgenia um 396 Mio. Euro auf Null abgeschrieben worden.
In der Türkei konnte Ende Dezember 2012 durch einen Tausch von Vermögenswerten mit einem deutschen Unternehmen (Anm.: E.ON) in Höhe von 1,54 Mrd. Euro und einer Differenzzahlung von 400 Mio. Euro zwar ein höherer Gegenwert als das eingesetzte Kapital von 1,19 Mrd. Euro erreicht werden, das habe aber nicht dem ursprünglichem Ziel entsprochen, so der RH.
Zusammenfassend empfiehlt der RH unter anderem, vor Eingehen von Auslandsengagements eingehende und kritische Marktanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Engagements sollten regelmäßig evaluiert und eventuell angepasst werden. Vor dem Eingehen einer Beteiligung wäre der Zweck eindeutig zu definieren. Das finanzielle Engagement und die Einflussmöglichkeiten sollten in keinem klaren Missverhältnis stehen. Rechtsformen mit eingeschränktem Informationsfluss sollten vermieden werden. In den Auslandsbeteiligungen sollten die kaufmännischen Standards überprüft werden.
Der Rechnungshof untersuchte nur den Zeitraum 2008 bis 2012. In der Zwischenzeit hat sich der Verbund bereits aus der Türkei zurückgezogen und den Ausstieg aus Italien und Frankreich fixiert.
Im Zusammenhang mit dem Engagement in Frankreich sollte der Verbund gegebenenfalls Haftungsklagen gegen die verantwortlichen Organmitglieder einbringen, rät der RH. Dies aufgrund des begründeten Verdachts von Sorgfaltspflichtverletzungen durch damalige Vorstandsmitglieder der involvierten Verbundgesellschaft sowie durch die Eigentümervertreter und Geschäftsführungsmitglieder der Verbund International.
Der RH kritisiert in seinem heute vorgelegten jüngsten Bericht, dass der Verbundkonzern vor dem Markteintritt in diese Länder keine tiefergehenden Analysen durchgeführt habe und trotz der festgestellten Risiken eine Expansionsstrategie verfolgt worden sei. Das seit 2008 verfolgte Mengenwachstum über Expansion durch Auslandsaktivitäten habe nicht umgesetzt werden können. Die langfristige Strategie des Konzerns, die Liberalisierung auf dem europäischen Markt zu einem starken Wachstum zu nutzen, sei bereits im Februar 2009 redimensioniert worden. Eine vollständige aktive Steuerung des Beteiligungsportfolios sei nicht gewährleistet gewesen.
Im Prüfungszeitraum 2008 bis 2012 erwirtschaftete die Verbund International GmbH laut RH Verluste aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von insgesamt 580 Mio. Euro. Den Beteiligungen in den drei Kernmärkten wurden 2,35 Mrd. Euro Eigenkapital zugeführt. Davon gingen 503 Mio. nach Frankreich, 655 Mio. nach Italien und 1,19 Mrd. in die Türkei. Kapitalrückflüsse gab es bis Ende 2012 nur aus Italien in Höhe von 24,6 Mio. Euro und Frankreich (100,9 Mio. Euro). Verluste in Frankreich verminderten das Eigenkapital im Konzern um 477 Mio. Euro. --new_page-- "Die strategischen Ziele eines profitablen Wachstums sowie einer Wertsteigerung der Beteiligung in Frankreich wurden somit vollständig verfehlt", kritisiert der RH. Weiters hätten Haftungen über 397 Mio. Euro das Risiko zusätzlich erhöht.
Auch in Italien sei das Ziel einer Wertsteigerung nicht erreicht worden. Per Ende 2013 sei sodann die Beteiligung an der Sorgenia um 396 Mio. Euro auf Null abgeschrieben worden.
In der Türkei konnte Ende Dezember 2012 durch einen Tausch von Vermögenswerten mit einem deutschen Unternehmen (Anm.: E.ON) in Höhe von 1,54 Mrd. Euro und einer Differenzzahlung von 400 Mio. Euro zwar ein höherer Gegenwert als das eingesetzte Kapital von 1,19 Mrd. Euro erreicht werden, das habe aber nicht dem ursprünglichem Ziel entsprochen, so der RH.
Zusammenfassend empfiehlt der RH unter anderem, vor Eingehen von Auslandsengagements eingehende und kritische Marktanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Engagements sollten regelmäßig evaluiert und eventuell angepasst werden. Vor dem Eingehen einer Beteiligung wäre der Zweck eindeutig zu definieren. Das finanzielle Engagement und die Einflussmöglichkeiten sollten in keinem klaren Missverhältnis stehen. Rechtsformen mit eingeschränktem Informationsfluss sollten vermieden werden. In den Auslandsbeteiligungen sollten die kaufmännischen Standards überprüft werden.
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