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Kanzlei TILP Rechtsanwälte reicht Klage wegen "grundbesitz invest"-Fonds ein - "Aussetzung des Immobilienfonds war rechtswidrig" - Neubewertung der Immobilien kein Aussetzungsgrund laut Verkaufsprospekt
Die Aussetzung des offenen Immobilienfonds am 13. Dezember 2005 war
nach Auffassung der Kanzlei TILP rechtswidrig. "§ 81 Investmentgesetz
(InvG) sieht als Grund für eine Aussetzung nur das Vorliegen von
Liquiditätsschwierigkeiten vor. Genau hierauf beruft sich die DB Real
Estate dagegen ausdrücklich nicht. Die Fondsliquidität war bis zur
Verweigerung der Rücknahme gewährleistet" begründet Rechtsanwalt
Peter Gundermann die Klage der Kanzlei.
Die von der DB Real Estate mittels Pressemitteilung kommunizierte
Begründung einer erforderlichen Neubewertung des Immobilienportfolios
stellt anhand der Vertragsbedingungen hingegen keinen zulässigen
Aussetzungsgrund dar. Denn gemäß § 37 Abs. 2 InvG kann die Rücknahme
ausgesetzt werden, wenn "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, die im
Interesse der Anleger eine Aussetzung erforderlich erscheinen lassen.
Dies gilt beispielsweise für eine Börsenschließung aufgrund
kriegerischer Handlungen. "Die Aussetzung des Fonds aufgrund einer
erforderlichen Neubewertung der Immobilien ist jedenfalls als Grund
im Verkaufsprospekt des Fonds nicht aufgeführt. Die rund
dreihunderttausend Anteilsinhaber müssen sich die Schließung dieses
Fonds daher nicht bieten lassen", so die Einschätzung von
Rechtsanwalt Andreas Tilp.
Nach Auffassung der Kanzlei TILP hätte zudem die Depotbank State
Street Bank GmbH, die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 InvG unabhängig von der
DB Real Estate Investment GmbH ausschließlich im Interesse der
Anteilsinhaber handeln muss, der Kapitalanlagegesellschaft DB Real
Estate die Aussetzung der Rücknahme konkret untersagen müssen. Da
dies jedoch nicht erfolgte, haftet die Depotbank nach Einschätzung
der Kanzlei nun für ihre Pflichtverletzung.
Der Hintergrund zum konkreten Fall:
Der Ehefrau des Klägers, die wie ihr Mann keinerlei Kenntnis von den
beträchtlichen Schwierigkeiten des Fonds hatte, wurde von einer
Kundenbetreuerin einer Deutsche Bank-Filiale am 13. Dezember 2005
morgens in einem persönlichen Gespräch zum sofortigen Verkauf
sämtlicher Fondsanteile geraten. Die Bankberaterin hatte das Ehepaar
auf negative Medienberichte zu diesem Fondsprodukt seit dem 9.
Dezember 2005 zuvor allerdings nicht hingewiesen. Der umgehend vor
Ort ausgefüllte Verkaufsauftrag für die Fondsanteile sowie eine
ebenfalls gleich vor Ort vereinbarte neue Geldanlage in einen mit
1,7% verzinsten Sparbrief (für die aus dem Verkauf der Fondsanteile
zu erwartenden Geldmittel) bedurften jedoch neben der Unterschrift
der Ehefrau auch noch der Unterschrift des Klägers. Obwohl die
Ehefrau eine sofortige Unterschrift des Klägers durch dessen rasche
Herbeiholung in die Filiale anbot, wurde dieses Angebot seitens der
Kundenberaterin abgelehnt. Vielmehr war es nach ihrer Auffassung
völlig ausreichend, den Verkaufsauftrag zu Hause von Ihrem Ehemann
unterzeichnen zu lassen und das Dokument dann später in den
Briefkasten der Filiale einzuwerfen. Der gegen 13 Uhr in den
Filialbriefkasten eingeworfene Verkaufsauftrag wurde allerdings nicht
mehr ausgeführt, obwohl der Verkauf am 13. Dezember noch hätte
realisiert werden können. Daher klagt der Mandant in diesem Fall auch
gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wegen
fehlerhafter Aufklärung und Beratung.
Die Kanzlei TILP vertritt in Sachen "grundbesitz invest" inzwischen
über 100 Mandanten, zudem liegen ihr gegenwärtig weitere knapp 900
Mandatsanfragen vor. Rechtsanwalt Andreas Tilp rechnet mit
zahlreichen weiteren Klagen: "Die beteiligten Banken verweigern sich
einem konstruktiven Dialog in dieser Sache. Daher werden weitere
Klagen unumgänglich sein - für diese werden derzeit parallel die
Deckungszusagen der Rechtsschutzversicherungen eingeholt. Wir
betrachten das angekündigte Entschädigungsangebot der Deutschen Bank
weiterhin mit Skepsis."
Ende der Mitteilung.
Über TILP Rechtsanwälte
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und
zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien für private und
institutionelle Investoren. Die renommierte Fachpublikation JUVE
zählt die Kanzlei zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf
diesem Gebiet, Marktbeobachter bescheinigen der Kanzlei zudem ein
"juristisch exzellentes Niveau" (JUVE 2005/2006). Sie ist seit 1994
im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und
Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei ist seit 2001 mit
einer Niederlassung in Berlin, seit 2004 auch mit eigenen
Repräsentanzen in Form der rechtlich selbständigen US-Kanzlei TILP
PLLC in Miami und New York vertreten. Mehr Informationen finden Sie
unter www.tilp.de und www.tilp-pllc.com.
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Stephan Holzinger, Kanzleisprecher
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