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TILP RECHTSANWÄLTE: DEUTSCHE BANK MUSS KEINE US-SAMMELKLAGE IM DESASTER UM GRUNDBESITZ INVEST-FONDS BEFÜRCHTEN - GESCHÄDIGTE ANLEGER SOLLTEN SICH WEITERHIN AUF PROSPEKTHAFTUNGSANSPRÜCHE SOWIE SCHADENERSATZANSPRÜCHE WEGEN RECHTSWIDRIGER RÜCKNAHMEAUSSETZUNG KONZENTRIEREN


Kirchentellinsfurt, 20. Dezember 2005. Der Deutschen Bank und der DB
Real Estate drohen nach Einschätzung von TILP Rechtsanwälte im
Desaster um den "grundbesitz invest"-Fonds keine Gefahr aus den USA -
darüber wurde seit der Aussetzung des Fonds in der vergangenen Woche
vielfach in der Öffentlichkeit spekuliert.

Die Kanzlei TILP Rechtsanwälte, die seit 2004 auch mit eigenen
Repräsentanzen in Form der rechtlich selbständigen US-Kanzlei TILP
PLLC in Miami und New York vertreten ist und dort intensiv mit den
"class action"-Experten der Kanzlei Murray, Frank & Sailer (Platz 4
im PCLA Index Q3/2005) zusammenarbeitet, sieht weder in einem
Vorgehen gegen die wenige Wochen vor der Fondsaussetzung neu als
Depotbank bestellte State Street Bank GmbH, noch gegen deren
US-Mutter State Street einen viel versprechenden Ansatzpunkt, da die
respektiven Fondstransaktionen offenbar ausschließlich in Europa
beworben und durchgeführt wurden. Rechtsanwalt Andreas Tilp zeigt
sich vor diesem Hintergrund daher eher skeptisch: "US-Investoren
wurden von diesen Transaktionen gezielt ausgeschlossen. Damit wird
ein Gerichtsstand in den USA unwahrscheinlich."

Auch der Frage, inwiefern die von der Deutschen Bank bereits
angekündigte Kompensation bestimmter Investorengruppen des
"grundbesitz invest"-Fonds einen validen Ansatzpunkt für eine
Sammelklage nach US-Recht bietet, bescheiden die Experten von TILP
Rechtsanwälte und der TILP PLLC eine schlechte Chance. Hierzu müsste
grundsätzlich eine betrügerische Handlung vorliegen, das kann in
diesem Fall verneint werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kanzlei TILP Rechtsanwälte
geschädigten Anlegern des Fonds weiterhin, sich auf
Prospekthaftungsansprüche und auf Schadenersatzansprüche wegen
rechtswidriger Rücknahmeaussetzung in Deutschland zu konzentrieren.
Die Prospekthaftungsansprüche stellen dabei den weitestgehenden
Ansatz für eine Rückabwicklung des Anteilskaufs dar. Diese sind nach
Auffassung der Kanzlei TILP Rechtsanwälte, der inzwischen mehr als
350 Mandatsanfragen geschädigter "grundbesitz invest"-Anleger
vorliegen, wegen unzureichend prospektierter, so genannter
"kick-back"-Zahlungen an Dritte, insbesondere an die
Vertriebspartner, gegeben. Schadenersatzansprüche ergeben sich zudem
aus Sicht der Kanzlei aus der nicht erfolgten Aktualisierung des
Prospekts sowie aus der rechtswidrigen Aussetzung des Fonds.

Ende der Mitteilung.

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Über TILP Rechtsanwälte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und
zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien für private und
institutionelle Investoren. Die renommierte Fachpublikation JUVE
zählt die Kanzlei zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf
diesem Gebiet, Marktbeobachter bescheinigen der Kanzlei zudem ein
"juristisch exzellentes Niveau" (JUVE 2005/2006). Sie ist seit 1994
im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und
Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei ist seit 2001 mit
einer Niederlassung in Berlin, seit 2004 auch mit eigenen
Repräsentanzen in Form der rechtlich selbständigen US-Kanzlei TILP
PLLC in Miami und New York vertreten. Dort betreut TILP Rechtsanwälte
deutsche und internationale private wie institutionelle Investoren
bei Sammelklagen ("class actions") und beim "Proactive Portfolio
Monitoring". TILP Rechtsanwälte ist damit die einzige auf
Anlegerschutz spezialisierte deutsche Kanzlei mit eigenen
Repräsentanzen und deren Anwälten vor Ort in den Vereinigten Staaten.
Die US-Kanzlei TILP PLLC (www.tilp-pllc.com) arbeitet in den USA
erfolgreich mit Murray, Frank & Sailer LLP zusammen, die dort zur
Spitzengruppe der "class action"-Anwälte im Wertpapierbereich gehören
(Platz 4 im PCLA Index Q3/2005).

Zu den bekanntesten Fällen der Kanzlei gehören (u.a.) Deutsche
Telekom, PHOENIX, AMIS, EM.TV, Comroad, Merrill Lynch, Julius Bär,
Landesbank Berlin, Göttinger Gruppe und MLP. Sie hat bisher mehr als
ein Dutzend BGH-Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für
Anlegerrechte herbeigeführt. In der laufenden US-Sammelklage gegen
DaimlerChrysler ist TILP Rechtsanwälte in der Gruppe der führenden
Klägerkanzleien vertreten, im Fall Infineon Technologies vertritt sie
als einzige deutsche und europäische Kanzlei sogar einen der beiden
führenden Kläger.

Der Kanzleigründer Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage
ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission
"Corporate Governance". Aktuell vertritt er im Arbeitskreis
Verbraucherrecht der BaFin und in der Expertenrunde Recht der
Stiftung Warentest konsequent Anlegerinteressen. Andreas Tilp ist
Autor verschiedener namhafter Publikationen aus dem Gebiet des
Kapitalmarktrechts. Er ist zudem Referent auf zahlreichen Seminaren
sowie Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen (u.a.
Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung). Weitere Informationen
finden Sie unter www.tilp.de.

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Stephan Holzinger, Kanzleisprecher
contact@results-holzinger.de
T. (0175) 5930897
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