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Marco Polo hat nichts bewirkt

Der Europäische Rechnungshof hat EU-Programme zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene als unwirksam kritisiert. Die dafür vorgesehenen Marco-Polo-Programme sollten eingestellt werden. "Vereinfacht gesagt waren die Programme unwirksam, da die gesetzten Ziele nicht erreicht wurden, im Hinblick auf die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf andere Verkehrsträger nur wenig bewirkt wurde und Daten fehlten, um das Erreichen der politischen Zielsetzungen (z. B. Umweltentlastungen) zu bewerten", sagte am Dienstag das Mitglied des EU-Rechnungsfhos, Ville Itälä.

Seit dem Jahr 2003 werden durch die Marco-Polo-Programme I und II Verkehrsdienstprojekte finanziert, mit denen Güterverkehr von der Straße auf die Schiene, die Binnenschifffahrt und den Kurzstreckenseeverkehr verlagert werden soll. Die Programme fallen unter das von der EU verfolgte verkehrspolitische Ziel der Entwicklung von Alternativen zum ausschließlich straßengebundenen Güterverkehr. Ziel ist, durch Verminderung des internationalen Straßengüterverkehrs die Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrs zu steigern, die Überlastung im Straßenverkehr zu verringern und die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen.

Bei der Prüfung des RH wurde jedoch festgestellt, dass nicht genügend relevante Projektvorschläge eingebracht wurden, weil Unternehmen durch die Marktsituation und die Programmbedingungen davon abgehalten wurden, die Regelung zu nutzen. Bei der Hälfte der geprüften Projekte war die Nachhaltigkeit begrenzt. Eine der wichtigsten Prüfungsfeststellungen lautete, dass es ernst zu nehmende Anzeichen für "Mitnahmeeffekte" gab, d. h. Hinweise darauf, dass Projekte auch ohne EU-Förderung durchgeführt worden wären. So bestätigten 13 der 16 geprüften Begünstigten, sie hätten die Verkehrsdienstleistung auch ohne eine Finanzhilfe begonnen und erbracht.

Die Marco-Polo-Programme sollten eingestellt werden. Künftig sollte eine solche Förderung von einer zunächst vorgenommenen Folgenabschätzung abhängig gemacht werden, aus der hervorgeht, ob und inwieweit ein EU-Mehrwert entsteht.