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Kirch-Streit zwingt Deutsche Bank zu außerordentlicher HV
Die Aktionäre der Deutschen Bank können im Frühjahr gleich zwei Hauptversammlungen in ihren Terminkalendern vormerken: Deutschlands größte Bank lädt die Anteilseigner für den 11. April zu einem außerordentlichen Treffen ein. Hintergrund ist der Dauerstreit mit der Familie des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch.
Die Erben hatten - erstinstanzlich erfolgreich - Beschlüsse der Hauptversammlung 2012 angefochten, darunter die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer. Diese müssen nun noch mal nachgeholt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen, wie das größte deutsche Geldhaus am Dienstagabend mitteilte. Erst nach dem Treffen kann auch der Geschäftsbericht veröffentlicht werden - rund einen Monat später als geplant.
Die nächste reguläre Hauptversammlung könne weiter am 23. Mai 2013 stattfinden. Das Landgericht Frankfurt hatte kurz vor Weihnachten nicht nur die Wahl des Abschlussprüfers für nichtig erklärt, sondern auch die Bestellung des jetzigen Aufsichtsratschefs Paul Achleitner sowie des Siemens -Chefs Peter Löscher und des früheren Haniel-Vorstands Klaus Rüdiger Trützschler in das Kontrollgremium. Nach geltendem Recht kann Achleitner aber trotz der Anfechtung die Hauptversammlung leiten und sich erneut bestätigen lassen, wie es in Finanzkreisen heißt.
Für die Bank geht die weitere Hauptversammlung mit zusätzlichen Kosten einher. Zudem droht dort neuer Ärger mit den Kirch-Anwälten, die die Treffen regelmäßig für einen Schlagabtausch mit der Bank nutzen. Sie stellen Dutzende Fragen und fechten anschließend die Beschlüsse an, weil sie ihr Rederecht verletzt sehen - so auch bei der Hauptversammlung 2012, und sie bekamen vom Landgericht Recht.
Ein Sprecher der Kirch-Familie begrüßte die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung. Die Erben überziehen das Geldhaus seit Jahren mit Klagen. Sie machen das Institut für die Pleite des Medienimperiums vor rund zehn Jahren verantwortlich. Das Oberlandesgericht München bestätigte die Auffassung der Erben Ende 2012 in großen Teilen: Demnach muss die Bank der Familie Schadenersatz zahlen. In welcher Höhe, ist noch offen.
Die Erben hatten - erstinstanzlich erfolgreich - Beschlüsse der Hauptversammlung 2012 angefochten, darunter die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer. Diese müssen nun noch mal nachgeholt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen, wie das größte deutsche Geldhaus am Dienstagabend mitteilte. Erst nach dem Treffen kann auch der Geschäftsbericht veröffentlicht werden - rund einen Monat später als geplant.
Die nächste reguläre Hauptversammlung könne weiter am 23. Mai 2013 stattfinden. Das Landgericht Frankfurt hatte kurz vor Weihnachten nicht nur die Wahl des Abschlussprüfers für nichtig erklärt, sondern auch die Bestellung des jetzigen Aufsichtsratschefs Paul Achleitner sowie des Siemens -Chefs Peter Löscher und des früheren Haniel-Vorstands Klaus Rüdiger Trützschler in das Kontrollgremium. Nach geltendem Recht kann Achleitner aber trotz der Anfechtung die Hauptversammlung leiten und sich erneut bestätigen lassen, wie es in Finanzkreisen heißt.
Für die Bank geht die weitere Hauptversammlung mit zusätzlichen Kosten einher. Zudem droht dort neuer Ärger mit den Kirch-Anwälten, die die Treffen regelmäßig für einen Schlagabtausch mit der Bank nutzen. Sie stellen Dutzende Fragen und fechten anschließend die Beschlüsse an, weil sie ihr Rederecht verletzt sehen - so auch bei der Hauptversammlung 2012, und sie bekamen vom Landgericht Recht.
Ein Sprecher der Kirch-Familie begrüßte die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung. Die Erben überziehen das Geldhaus seit Jahren mit Klagen. Sie machen das Institut für die Pleite des Medienimperiums vor rund zehn Jahren verantwortlich. Das Oberlandesgericht München bestätigte die Auffassung der Erben Ende 2012 in großen Teilen: Demnach muss die Bank der Familie Schadenersatz zahlen. In welcher Höhe, ist noch offen.
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