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Dorotheum-Privatisierung - Rechnungshof hat sich verrechnet, sagt Ditz

"Ich bin zu der Sache nie befragt worden", beklagte Ex-ÖIAG-Chef Johannes Ditz am Montag gegenüber der APA. Mittlerweile liege ihm die Stellungnahme der ÖIAG zur Dorotheums-Privatisierung vor. Sein Schluss: "Der Rechnungshof hat einen Rechenfehler gemacht." Die Prüfer hätten nämlich vergessen, vom Unternehmenswert, den die Investmentbank auf 80 bis 96 Mio. Euro geschätzt habe, die Schulden in Höhe von 26 Mio. Euro abzuziehen.

Abzüglich der 26 Mio. Euro ab komme man auf einen Verkaufserlös von 54 bis 70 Mio. Euro. "Die ÖIAG hat 73,4 Millionen erzielt", rechnete Ditz vor. Von daher gehe der Vorwurf, das Auktionshaus sei zu billig verkauf worden, ins Leere.

"Man sollte den Rechnungshofbericht lesen", kontert dazu RH-Präsident Josef Moser. Die Verkaufsempfehlung der Investmentbank habe 80 bis 90 Mio. Euro betragen. "Da wurden die Schulden berücksichtigt, nicht aber der Steuervorteil in Höhe von 16,9 Mio. Euro, den man dem Bieter rückwirkend ermöglicht hat, indem man das Dorotheum in eine GmbH & Co KG umgewandelt hat", sagte Moser zur APA. Über den Steuervorteil habe die Staatsholding das Finanzministerium nicht informiert.

Überhaupt habe die ÖIAG "wesentliche Entscheidungen im Verkaufsprozess an die Investmentbank ausgelagert", kritisierte Moser. Der Privatisierungsausschuss des ÖIAG-Aufsichtsrats habe sich "ein einziges Mal intensiv mit dem Verkaufsprozess befasst. Die Entscheidungen des Lenkungsausschusses der ÖIAG waren intransparent, auch die Bewertung des Unternehmens durch die Investmentbanker nicht nachvollziehbar."

Gleichzeitig sei das Dorotheum zu einem wirtschaftlich ungünstigem Zeitpunkt verkauft worden, da das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) damals an einem Tiefpunkt angelangt gewesen sei, erneuerte Moser seine Kritik. "Totaler Unsinn", meinte dazu Ditz.

Für den Rechnungshofchef ist jedenfalls klar: "Wenn man den Bericht liest, kann man eindeutig nachvollziehen, dass der Verkaufsprozess nicht mit der nötigen Konsequenz durchgeführt wurde." Der Rechnungshof könne daher "nur empfehlen, dass die ÖIAG aus dem Verkauf des Dorotheums die nötigen Schlüsse zieht und in Zukunft die Verantwortung in vollem Ausmaß wahrnimmt".

Ditz sprach hingegen von einem "absolut sauber durchgeführtem" Verfahren, bei dem es "keine Einflussnahme von außen" gegeben habe. Er verwies heute auch auf Klagen wegen zwangsenteigneter Bilder in der NS-Zeit, mit denen das Dorotheum konfrontiert gewesen sei. "Der Verkauf war für uns das Durchschlagen des gordischen Knotens", meinte der frühere ÖIAG-Boss. Man habe es nämlich so gelöst, dass ein Teil des Erlöses in den Restitutionsfonds fließe. "Damit konnte man die Klage wegbekommen und der Restitutionsfonds ist höher dotiert worden", so Ditz. Dies habe der Rechnungshof "überhaupt nicht berücksichtigt". (APA)