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Agrana-Joint-Venture aus rechtlicher Sicht

Die Europäische Kommission hat ja Grünes Licht für eine Vereinbarung zwischen Raiffeisen Ware Austria und Agrana gegeben, wonach RWA und Agrana die Fruchtsaftaktivitäten von Ybbstaler Fruit Austria GmbH und Agrana Juice Holding GmbH künftig in einer gemeinsame Joint Venture-Gesellschaft, der Ybbstaler Agrana Juice GmbH, zusammenführen werden.

Die Transaktion wurde weltweit in über 10 Ländern angemeldet oder mit den Behörden abgestimmt. Mit der am 4.4.2012 erfolgten Freigabe durch die Europäische Kommission liegen alle fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen vor, sodass die Zusammenführung von Ybbstaler und Agrana nunmehr erfolgen kann.

Das bpv Hügel Team unter Führung von Hanns F. Hügel und Thomas Lettau (beide Corporate) sowie Astrid Ablasser-Neuhuber und Heinrich Kühnert (für den Bereich Kartellrecht) hat RWA umfassend im Rahmen des Joint Ventures beraten und insbesondere die fusionskontrollrechtliche Betreuung weltweit übernommen.

Agrana wurde von Schönherr beraten. Beide Kanzleien verfügen über langjährige Mandatsbeziehungen zu ihren jeweiligen Mandanten. bpv Hügel berät RWA laufend in allen Belangen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Das neue Joint Venture betreibt dann 14 Produktionsstandorte in Österreich, Dänemark, Deutschland, Ungarn, Polen, Rumänien, der Ukraine sowie in China und erzielt im Bereich Fruchtsaftkonzentrat einen Umsatz von rund 350 Millionen Euro jährlich.

Relevante Links: AGRANA Beteiligungs AG