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Bier-Insiderprozess - Schweigegebot für Mitarbeiter, dann Aktionäre
Der frühere BBAG-Generaldirektor Karl Büche zeichnete heute den Weg zur Übernahme des österreichischen Brauriesen durch den niederländischen Konzern Heineken aus seiner Sicht nach. Warum die Sekretärinnen, die mit den Sitzungsunterlagen befasst waren, schon nach einer Sitzung vom 24. Oktober 2002 Vertraulichkeitsverpflichtungserklärungen unterschreiben mussten, die Vorstände und Aktionäre jedoch nicht, wollte Richter Georg Olschak vom Angeklagten wissen. Formell hätte er vielleicht unterschreiben müssen, räumte Büche ein, aber er sei Auftraggeber für die Erklärung gewesen, habe sich also auch daran halten müssen.
Die wesentlichen Syndikatsausschussmitglieder hatten jedoch erst im Februar 2003 solche Vertraulichkeitserklärungen unterschrieben. Warum die Vertreter der Kernaktionärs-Familien erst so spät zu Vertraulichkeit verpflichtet wurden, erklärte der Angeklagte damit, dass es vorher keine kursrelevanten Informationen gegeben habe. Die Vertraulichkeitserklärungen für die Sekretärinnen bzw. andere Mitarbeiter vom Oktober 2002 hatten jedoch den Passus, "für in die Transaktion Involvierte" enthalten, konterte der Richter. Damals sei also schon eine Transaktion geplant gewesen? Man wusste nur, "dass irgendwas entstehen wird", meinte Büche.
In diesen Vertraulichkeitserklärungen vom Oktober 2002 werde ausdrücklich auf den Paragrafen 48a Börsegesetz hingewiesen, also auf das Verbot des Insiderhandels und des Missbrauchs von Insiderinformation, betonte Richter Olschak. Büche allerdings meinte, dass bei diversen Sitzungen im Braukonzern im Jahr 2002 zwar über Partnerschaften und Kooperationen diskutiert wurde, es aber keine kursrelevanten Beschlüsse gegeben habe. Daher wurde darüber auch nichts veröffentlicht. Es seien damals mehrere mögliche Varianten besprochen worden, darunter eine Stand-alone-Variante, die Kooperation mit einem Partner ohne die Mehrheit der Anteile abzugeben, sowie eine Kooperation zu jeweils 50 Prozent mit einem großen Partner. Damals sei alles noch offen gewesen. Man habe ja nicht gewusst, wozu die möglichen Partner bereit gewesen wären.
Der Brau-Konzern hatte bereits eine Investmentbank, nämlich JP Morgan, und eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Bei einer Syndikatsausschusssitzung am 26. November 2002 wurde über zwei Varianten für die Zukunft gesprochen. Variante B war die mögliche Abgabe der Mehrheit im operativen Bereich durch die Kooperation mit einem großen Partner. In der Sitzung wurde den Aktionärsvertretern damals ein "Zebra-Vertrag" für die Neuordnung angekündigt. Warum wurde damals ein solcher Vertrag erfunden, wenn nicht für den Fall der Abgabe der Mehrheit, wollte Staatsanwalt Bernhard Löw vom Angeklagten wissen. Büche beharrte darauf, dass erst im Jänner die entscheidenden Beschlüsse stattgefunden hätten, als nämlich die Aktionäre den Zebra-Vertrag akzeptierten. Außerdem differenzierte er zwischen der Abgabe der operativen und der Konzernmehrheit.
Am 18. November 2002 hatte der damalige Konzern-Chef Büche gegenüber der APA gesagt, die "kalte Übergabe an einen Multi" komme für ihn nicht in Frage. Er dementierte Übernahmespekulationen und sprach davon, eine Abgabe der Mehrheit sei nicht seine Welt. Es könne schon ein strategischer Partner hereingenommen werden, "so wie bisher Oetker, aber mit einem kleineren Aktienpaket", sagte Büche damals. Mit dem Oetker-Ausstieg kam bis Dezember 2002 die Schwechat AG - die 69 Prozent der BBAG kontrollierte - zu 96 Prozent in die Hände der mehr als 600 österreichischen Familien-Aktionäre. Für die Refinanzierung des Oetker-Ankauf stellte Büche damals sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalfinanzierung als Möglichkeiten dar.
Am 20. Jänner 2003 wurde dann ein Handelsverbot erlassen. Am 23. Jänner wurde in einer adhoc-Mitteilung die Öffentlichkeit informiert, dass auch die Abgabe der Mehrheit am bis dahin österreichischen Braukonzern nicht ausgeschlossen sei. Diese Mitteilung sei aber "sehr vage formuliert" gewesen, meinte Richter Olschak, obwohl damals schon Angebote an potenzielle Partner ausgeschickt wurden. Damals habe man sich intern im Braukonzern geeinigt, deswegen sei man erst dann an die Öffentlichkeit gegangen, sagte Büche. "Kein Mensch hat ja gewusst, ob die Partner unterschreiben", verteidigte er sich. Anfang Mai war die Übernahme durch den niederländischen Brauriesen fix.
Der Prozess wird am Freitag im Wiener Landesgericht fortgesetzt. Dann sollen die Angeklagten der früheren Eigentümer-Familie Beurle befragt werden. (APA)
Die wesentlichen Syndikatsausschussmitglieder hatten jedoch erst im Februar 2003 solche Vertraulichkeitserklärungen unterschrieben. Warum die Vertreter der Kernaktionärs-Familien erst so spät zu Vertraulichkeit verpflichtet wurden, erklärte der Angeklagte damit, dass es vorher keine kursrelevanten Informationen gegeben habe. Die Vertraulichkeitserklärungen für die Sekretärinnen bzw. andere Mitarbeiter vom Oktober 2002 hatten jedoch den Passus, "für in die Transaktion Involvierte" enthalten, konterte der Richter. Damals sei also schon eine Transaktion geplant gewesen? Man wusste nur, "dass irgendwas entstehen wird", meinte Büche.
In diesen Vertraulichkeitserklärungen vom Oktober 2002 werde ausdrücklich auf den Paragrafen 48a Börsegesetz hingewiesen, also auf das Verbot des Insiderhandels und des Missbrauchs von Insiderinformation, betonte Richter Olschak. Büche allerdings meinte, dass bei diversen Sitzungen im Braukonzern im Jahr 2002 zwar über Partnerschaften und Kooperationen diskutiert wurde, es aber keine kursrelevanten Beschlüsse gegeben habe. Daher wurde darüber auch nichts veröffentlicht. Es seien damals mehrere mögliche Varianten besprochen worden, darunter eine Stand-alone-Variante, die Kooperation mit einem Partner ohne die Mehrheit der Anteile abzugeben, sowie eine Kooperation zu jeweils 50 Prozent mit einem großen Partner. Damals sei alles noch offen gewesen. Man habe ja nicht gewusst, wozu die möglichen Partner bereit gewesen wären.
Der Brau-Konzern hatte bereits eine Investmentbank, nämlich JP Morgan, und eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Bei einer Syndikatsausschusssitzung am 26. November 2002 wurde über zwei Varianten für die Zukunft gesprochen. Variante B war die mögliche Abgabe der Mehrheit im operativen Bereich durch die Kooperation mit einem großen Partner. In der Sitzung wurde den Aktionärsvertretern damals ein "Zebra-Vertrag" für die Neuordnung angekündigt. Warum wurde damals ein solcher Vertrag erfunden, wenn nicht für den Fall der Abgabe der Mehrheit, wollte Staatsanwalt Bernhard Löw vom Angeklagten wissen. Büche beharrte darauf, dass erst im Jänner die entscheidenden Beschlüsse stattgefunden hätten, als nämlich die Aktionäre den Zebra-Vertrag akzeptierten. Außerdem differenzierte er zwischen der Abgabe der operativen und der Konzernmehrheit.
Am 18. November 2002 hatte der damalige Konzern-Chef Büche gegenüber der APA gesagt, die "kalte Übergabe an einen Multi" komme für ihn nicht in Frage. Er dementierte Übernahmespekulationen und sprach davon, eine Abgabe der Mehrheit sei nicht seine Welt. Es könne schon ein strategischer Partner hereingenommen werden, "so wie bisher Oetker, aber mit einem kleineren Aktienpaket", sagte Büche damals. Mit dem Oetker-Ausstieg kam bis Dezember 2002 die Schwechat AG - die 69 Prozent der BBAG kontrollierte - zu 96 Prozent in die Hände der mehr als 600 österreichischen Familien-Aktionäre. Für die Refinanzierung des Oetker-Ankauf stellte Büche damals sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalfinanzierung als Möglichkeiten dar.
Am 20. Jänner 2003 wurde dann ein Handelsverbot erlassen. Am 23. Jänner wurde in einer adhoc-Mitteilung die Öffentlichkeit informiert, dass auch die Abgabe der Mehrheit am bis dahin österreichischen Braukonzern nicht ausgeschlossen sei. Diese Mitteilung sei aber "sehr vage formuliert" gewesen, meinte Richter Olschak, obwohl damals schon Angebote an potenzielle Partner ausgeschickt wurden. Damals habe man sich intern im Braukonzern geeinigt, deswegen sei man erst dann an die Öffentlichkeit gegangen, sagte Büche. "Kein Mensch hat ja gewusst, ob die Partner unterschreiben", verteidigte er sich. Anfang Mai war die Übernahme durch den niederländischen Brauriesen fix.
Der Prozess wird am Freitag im Wiener Landesgericht fortgesetzt. Dann sollen die Angeklagten der früheren Eigentümer-Familie Beurle befragt werden. (APA)