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iPhone und iPad wieder im Online-Store von Apple
Nachdem der Hersteller von iPhone und iPad zunächst am Freitagvormittag den Online-Verkauf mehrerer Modelle im deutschen Apple-Store gestoppt hatte, wechselte er am Nachmittag wieder den Kurs: "Alle iPad- und iPhone-Modelle werden in Kürze wieder über Online-Store von Apple in Deutschland verkauft", sagte ein Apple-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe habe als Berufungsinstanz den Vollzug des Verkaufsverbotes vorerst gestoppt. Im Streit geht es um ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 9. Dezember 2011, das die Verletzung eines Mobilfunk-Patentes von Motorola durch Apple festgestellt hatte. Der iPhone-Hersteller legte Berufung ein, weil Motorola es mehrfach abgelehnt habe, das in Frage stehende Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren, obwohl es bereits vor sieben Jahren zu einem sogenannten Industrie-Patent erklärt worden sei.
Parallel zu der Auseinandersetzung um das Urteil aus dem vergangenen Dezember fällte das Landgericht am Freitag ein weiteres Urteil gegen Apple. In diesem Fall warf Motorola Apple vor, mit dem Online-Speicherdienst iCloud und den Geräten, die darauf zurückgreifen, ein Technik-Patent für den Austausch von Daten zu verletzen. Apple sprach von einem "alten, ungültigen Patent für Funkrufempfänger (Pager)". Der Streit um iCloud steht aber nicht in Verbindung zu dem am Freitag vorgenommenen Verkaufsstopp. Betroffen von dem Online-Verkaufsstopp am Freitag waren die älteren iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4 sowie alle UMTS-Modelle des iPad-Tablets. Motorola hatte in dieser Sache ein Technologie-Patent ins Feld geführt (Europäische Patentnummer 1010336 B1), das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört. Apple bekräftigte am Freitag, die Entscheidung kippen zu wollen.
In beiden Fällen richten sich die Urteile gegen die irische Tochter Apple Sales International, was den Stopp der Online-Verkäufe im Apple-Store erklärt. Beim neuen iPhone 4S hat Apple zum Teil andere Zulieferer, die breitere Patentlizenzen haben. Daher ist das aktuelle iPhone-Modell von dem Verkaufsverbot nicht betroffen. Apple vertritt die Ansicht, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Nutzung des Patents auch Konkurrenten zu fairen Konditionen zugänglich zu machen.
Die Auseinandersetzungen um sogenannte standard-essenzielle Patente, ohne die eine Technologie wie etwa UMTS im Prinzip nicht umgesetzt werden kann, sind zuletzt immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Auch Samsung führt gegen Apple zum Teil solche Patente ins Feld. Die EU-Kommission ermittelt deswegen gegen den südkoreanischen Konzern. Die Motorola-Patente sind im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme des Mobilfunksegments von Motorola durch Google ebenfalls Gegenstand von EU-Untersuchungen.
Mit der aktuellen Entwicklung werde Deutschland endgültig zum Brennpunkt in dem weltweit geführten Patentkrieg, sagte der deutsche Experte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Branche verfolgt. In Deutschland laufen mehrere Verfahren. In Düsseldorf versucht Apple, Samsungs iPad-Rivalen Galaxy Tab 10.1 und das modifizierte Modell Galaxy Tab 10.1N aus dem Handel zu halten. In Mannheim scheiterte Samsung zuletzt mit zwei Patentverletzungsklagen gegen Apple. Dem US-Konzern gelang es diese Woche in München im Gegenzug nicht, das Galaxy Tab 10.1N und das neue Samsung-Smartphone Galaxy Nexus per einstweiliger Verfügung zu stoppen.
Parallel zu der Auseinandersetzung um das Urteil aus dem vergangenen Dezember fällte das Landgericht am Freitag ein weiteres Urteil gegen Apple. In diesem Fall warf Motorola Apple vor, mit dem Online-Speicherdienst iCloud und den Geräten, die darauf zurückgreifen, ein Technik-Patent für den Austausch von Daten zu verletzen. Apple sprach von einem "alten, ungültigen Patent für Funkrufempfänger (Pager)". Der Streit um iCloud steht aber nicht in Verbindung zu dem am Freitag vorgenommenen Verkaufsstopp. Betroffen von dem Online-Verkaufsstopp am Freitag waren die älteren iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4 sowie alle UMTS-Modelle des iPad-Tablets. Motorola hatte in dieser Sache ein Technologie-Patent ins Feld geführt (Europäische Patentnummer 1010336 B1), das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört. Apple bekräftigte am Freitag, die Entscheidung kippen zu wollen.
In beiden Fällen richten sich die Urteile gegen die irische Tochter Apple Sales International, was den Stopp der Online-Verkäufe im Apple-Store erklärt. Beim neuen iPhone 4S hat Apple zum Teil andere Zulieferer, die breitere Patentlizenzen haben. Daher ist das aktuelle iPhone-Modell von dem Verkaufsverbot nicht betroffen. Apple vertritt die Ansicht, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Nutzung des Patents auch Konkurrenten zu fairen Konditionen zugänglich zu machen.
Die Auseinandersetzungen um sogenannte standard-essenzielle Patente, ohne die eine Technologie wie etwa UMTS im Prinzip nicht umgesetzt werden kann, sind zuletzt immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Auch Samsung führt gegen Apple zum Teil solche Patente ins Feld. Die EU-Kommission ermittelt deswegen gegen den südkoreanischen Konzern. Die Motorola-Patente sind im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme des Mobilfunksegments von Motorola durch Google ebenfalls Gegenstand von EU-Untersuchungen.
Mit der aktuellen Entwicklung werde Deutschland endgültig zum Brennpunkt in dem weltweit geführten Patentkrieg, sagte der deutsche Experte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Branche verfolgt. In Deutschland laufen mehrere Verfahren. In Düsseldorf versucht Apple, Samsungs iPad-Rivalen Galaxy Tab 10.1 und das modifizierte Modell Galaxy Tab 10.1N aus dem Handel zu halten. In Mannheim scheiterte Samsung zuletzt mit zwei Patentverletzungsklagen gegen Apple. Dem US-Konzern gelang es diese Woche in München im Gegenzug nicht, das Galaxy Tab 10.1N und das neue Samsung-Smartphone Galaxy Nexus per einstweiliger Verfügung zu stoppen.
Relevante Links: Apple Inc.