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A-Tec - die offizielle Stellungnahme Sonntagfrüh
A-TEC Industries AG (ISIN AT00000ATEC9) ("A-TEC") gibt bekannt, dass der erforderliche Betrag zur Erfüllung der 47%-igen Quote gemäss Sanierungsplan der A-TEC vom 29. 12. 2010 zum 30. 9. 2011, 24:00 Uhr nicht beim Treuhänder, Rechtsanwalt Dr. Matthias Schmidt, erlegt wurde.
Der Treuhänder, Rechtsanwalt Dr. Matthias Schmidt, hat daher von seinem ihm gemäss Sanierungsplan der A-TEC vom 29. 12. 2010 eingeräumten Recht zur Verwertung sämtlichen Vermögens der A-TEC Gebrauch gemacht und wird dieses im Rahmen eines strukturierten Verwertungsprozesses veräussern.
Sämtliche Erlöse aus der Verwertungstätigkeit werden an die Gläubiger der A-TEC ausgeschüttet, auch wenn diese die Quote von 47% übersteigen, bis das gesamte Vermögen der A-TEC zu Gunsten ihrer Gläubiger verwertet ist.
Wird im Rahmen dieser Verwertung die 30 %-ige Schwelle der gesetzlichen Mindestquote überschritten, verzichten die Gläubiger auf ihre darüber hinausgehenden Forderungen.
Der Treuhänder, Rechtsanwalt Dr. Matthias Schmidt, hat daher von seinem ihm gemäss Sanierungsplan der A-TEC vom 29. 12. 2010 eingeräumten Recht zur Verwertung sämtlichen Vermögens der A-TEC Gebrauch gemacht und wird dieses im Rahmen eines strukturierten Verwertungsprozesses veräussern.
Sämtliche Erlöse aus der Verwertungstätigkeit werden an die Gläubiger der A-TEC ausgeschüttet, auch wenn diese die Quote von 47% übersteigen, bis das gesamte Vermögen der A-TEC zu Gunsten ihrer Gläubiger verwertet ist.
Wird im Rahmen dieser Verwertung die 30 %-ige Schwelle der gesetzlichen Mindestquote überschritten, verzichten die Gläubiger auf ihre darüber hinausgehenden Forderungen.
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