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Medienmitteilung | MCH Group - Kapitalerhöhung

MCH Group AG /
Medienmitteilung | MCH Group - Kapitalerhöhung
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Nicht zur Versendung, Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada,
Japan, Australien oder Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums
("EWR").



MCH Group: Kapitalerhöhung unter Wahrung der Bezugsrechte der bisherigen
Aktionäre

Der Verwaltungsrat der MCH Group AG in Basel hat beschlossen, das Aktienkapital
der MCH Group AG durch Ausgabe von 1'201'315 neuen Namenaktien von je CHF 10
Nennwert um CHF 12'013'150 auf CHF 60'065'750 zu erhöhen.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären unter Wahrung ihres
Bezugsrechts zum Bezug angeboten. Vier bisherige Namenaktien von CHF 10 Nennwert
berechtigen zum Bezug einer neuen Namenaktie zum gleichen Nennwert. Der
Bezugspreis beträgt CHF 33.30 für eine neue Namenaktie von CHF 10 Nennwert. Die
Bezugsfrist dauert vom 18. Mai 2011 bis 27. Mai 2011, 12.00 Uhr. In der Zeit vom
18. Mai 2011 bis 26. Mai 2011 findet ein Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss
Exchange statt. Die neuen Namenaktien sind ab 1. Januar 2011
dividendenberechtigt und sind den bisherigen Namenaktien in jeder Beziehung
gleichgestellt. Die Zürcher Kantonalbank wurde als Lead Manager mit der
Durchführung dieser Kapitalerhöhung beauftragt.

Der Verwaltungsrat stützt sich bei der Durchführung dieser Kapitalerhöhung auf
§3a der Statuten, dem die Generalversammlung am 17. Mai 2010 zugestimmt hat. Er
hat die Kapitalerhöhung mit einer Medienmitteilung am 22. März 2011 angekündigt.
Die Aktionäre werden durch ihre Depotbank oder das Aktienregister der MCH Group
AG über die Modalitäten hinsichtlich der Wahrnehmung der Bezugsrechte
informiert.

Auslöser der Kapitalerhöhung ist das Projekt "Neubau Messe Basel". Im Rahmen der
Projektentwicklung in den Jahren 2005/2006 haben die an der MCH Group AG
insgesamt mit 49% beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaften - die
Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich sowie die Stadt Zürich - in
Aussicht gestellt, die Finanzierung des Projekts mit Investitionsbeihilfen der
öffentlichen Hand zu unterstützen. Gemäss dem mit diesen Körperschaften
erarbeiteten Finanzierungskonzept leistet die MCH Group AG einen Teil der
Investitionen mittels Erhöhung des Eigenkapitals der MCH Group AG um CHF 40 Mio.
Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften haben sich bereit erklärt, sich an der
Kapitalerhöhung ihren Anteilen entsprechend zu beteiligen.

Rechtlicher Hinweis

Diese Publikation dient der Orientierung der Aktionärinnen und Aktionäre der MCH
Group AG und der Öffentlichkeit. Diese Medienmitteilung stellt weder ein Angebot
zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der MCH Group AG dar noch gilt sie als
Prospekt in Sinne des anwendbaren schweizerischen Rechts. Entscheide zum Kauf
oder zur Zeichnung neuer Aktien sollten ausschliesslich aufgrund des Prospektes
erfolgen, welcher kostenlos bei MCH Group AG, Messeplatz 1, CH-4058 Basel,
erhältlich ist. Ausserdem wird Anlegern empfohlen, sich von ihrer Bank oder
ihrem Finanzberater beraten zu lassen.

Die beschriebenen Aktien werden ausschliesslich in der Schweiz uneingeschränkt
öffentlich zum Kauf angeboten.

Diese Medienmitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur
Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika ("USA"), nach Australien,
Kanada oder Japan bzw. innerhalb dieser Länder bestimmt und dürfen nicht in
diesen Ländern oder mittels Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in
diesen Ländern verteilt oder dorthin weitergeleitet werden. Diese
Medienmitteilung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur
Zeichnung von Aktien. Die Wertpapiere der MCH Group AG wurden nicht gemäss den
Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung
("Securities Act") registriert und dürfen nicht in den USA zum Kauf angeboten,
verkauft oder geliefert werden.

Diese Medienmitteilung soll und darf nicht der Öffentlichkeit im Vereinigten
Königreich ausgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Vielmehr darf diese
Medienmitteilung nur an folgende Personen adressiert und weitergeleitet werden:
(a) Personen ausserhalb des Vereinigten Königreiches, (b) Personen die unter den
in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (nachfolgend die "Order") definierten Begriff der
Investment Fachleute fallen oder an Gesellschaften, die ein hohes  Eigenkapital
gemäss Artikel 49 aufweisen oder (c) an alle anderen Personen denen auf andere
Weise das Angebot rechtmässig unterbreitet werden darf.

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und allen Vertragsstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraumes, die die Richtlinie 2003/71/EG (nachfolgend
"Prospektrichtlinie") und die Richtlinie 2010/73/EU vom 24. November 2010
(nachfolgend "Ergänzung zur Prospektrichtlinie") umzusetzen haben (nachfolgend
ein "Mitgliedstaat"), dürfen die in dieser Publikation beschriebenen Aktien der
MCH Group AG nicht öffentlich zum Kauf angeboten werden, es sei denn dass die
Aktien oder die Rechte  in einem Mitgliedstaat unter einer der folgenden
Ausnahmeregelung der Prospektrichtlinie oder  sofern ein Mitgliedstaat die
Ergänzung zur Prospektrichtlinie bereits umgesetzt hat, unter einer der
Ausnahmeregelung der bereits geänderten Rechtsetzungen eines solchen
Mitgliedstaats,  öffentlich angeboten werden:
1. an juristische Personen, die in Bezug auf ihre Tätigkeit auf den
Finanzmärkten zugelassen sind bzw. beaufsichtigt werden, sowie Einrichtungen,
die weder zugelassen sind noch beaufsichtigt werden und deren einziger
Geschäftszweck in der Wertpapieranlage besteht;
2. an kleine und mittlere Unternehmen" Gesellschaften, die laut ihrem letzten
Jahresabschluss bzw. konsolidierten Abschluss zwei oder mehr der nachfolgenden
drei Kriterien erfüllen (i) eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl im letzten
Geschäftsjahr von weniger als 250; (ii)  eine Gesamtbilanzsumme von höchstens
43'000'000 EUR und (iii) ein Jahresnettoumsatz von höchstens 50'000'000 EUR;
3. an weniger als 100 natürliche oder juristische Personen pro Mitgliedstaat,
bei denen es sich nicht um qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie
handelt; oder
4. wenn das Angebot von einer anderen Ausnahmebestimmung von Artikel 3 Absatz 2
der Prospektrichtlinie oder von Artikel 3 Absatz 2 der Ergänzung der
Prospektrichtlinie erfasst wird, vorausgesetzt das öffentliche Angebot von
Aktien oder Rechten macht nicht die Publikation eines Prospekts durch die
Gesellschaft oder den Lead Manager erforderlich.

Diese Medienmitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung
zum Kauf von Aktien dar. Diese Medienmitteilung ist zudem kein Emissionsprospekt
im Sinne von Artikel 652 a des Schweizerischen  Obligationenrechts.



Medienkontakt
MCH Group AG
Corporate Communications
Christian Jecker
+41 58 206 22 52
christian.jecker@mch-group.com

Internet
www.mch-group.com

News / Medienmitteilungen / MCH Group AG
www.mch-group.com/go/id/pqb/




--- Ende der Mitteilung ---

MCH Group AG
Basel

ISIN: CH0039542854;

Download pdf (de):
http://hugin.info/134007/R/1516295/452647.pdf




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Source: MCH Group AG via Thomson Reuters ONE

[HUG#1516295]

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