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Stammaktionäre votieren gegen Ausgabe neuer Genussscheine
Drägerwerk AG & Co. KGaA /
Stammaktionäre votieren gegen Ausgabe neuer Genussscheine
. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
- Dräger zahlt Barabfindung
Lübeck - Die Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA hat heute gegen die
Ausgabe weiterer Genussscheine votiert. Gemäß den Genussscheinbedingungen hatte
die Hauptversammlung über die Ausgabe neuer Genussscheine zu mit der
Kapitalerhöhung vergleichbaren Bedingungen zu entscheiden. Da die
Hauptversammlung der Ausgabe neuer Genussscheine nicht zugestimmt hat, zahlt
Dräger zusätzlich zur Ausschüttung auf die Genussscheine am 9. Mai 2011 für
jeden Genussschein der Serie A eine Barabfindung von 5,48 Euro, der Serie K von
5,51 Euro und der Serie D von 5,53 Euro, jeweils zuzüglich 0,25 Euro Zinsen.
Grundsätzlich haben Dräger-Genussscheininhaber das Recht, bei einer
Bezugsrechts-Kapitalerhöhung für neue Genussscheine Bezugsrechte zu erhalten,
sofern die Hauptversammlung einer entsprechenden Ausgabe neuer Genussscheine
zustimmt. Da die Hauptversammlung gegen die Ausgabe neuer Genussscheine gestimmt
hat, gleicht Dräger den durch die Kapitalerhöhung entstandenen Nachteil der
Genussscheininhaber mit einer Barabfindung aus. Diesen Nachteil hat Dräger auf
Basis des Werts des Bezugsrechts für die Aktionäre ermittelt: Ausgehend vom
durchschnittlichen Börsenkurs der Vorzugsaktien an der Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA) an den fünf Handelstagen vor dem 16. Juni 2010 von rund
51 Euro, hat Dräger durch eine Vorabplatzierung im Rahmen eines Accelerated
Bookbuilt Offerings (ABO) an institutionelle Investoren einen Marktpreis der
Stammaktien von 41 Euro ermittelt, der etwa 20 Prozent unter dem Marktpreis der
Vorzugsaktien lag. Der Bezugspreis für Stammaktien lag mit 27,50 Euro noch
einmal um rund 33 Prozent unter diesem Wert und somit insgesamt rund 46 Prozent
unter dem Marktpreis der Vorzugsaktien. Insofern ergibt sich eine Differenz in
Höhe von 13,50 Euro. Aufgrund des damaligen Angebots an die bestehenden
Aktionäre, die neuen Stammaktien im Verhältnis 10 zu 3 beziehen zu können, lag
der Wert des Bezugsrechts pro Aktie bei 4,05 Euro. Um den Wert eines
Bezugsrechts zu ermitteln, der den Genussscheininhabern entgeht, wenn keine
neuen Genussscheine ausgegeben werden, hat der Vorstand die gleiche Logik
angewandt: Ausgehend vom durchschnittlichen Börsenpreis der verschiedenen
Genussscheinserien an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg an den fünf
Handelstagen vor dem 16. Juni von jeweils rund 70 Euro hat der Vorstand die
gleichen Abschläge für fiktive neue "Stamm"-Genussscheine zugrunde gelegt. Im
Falle der Genussscheine lag die Differenz zwischen dem theoretischen Kurs und
dem theoretischen Ausgabepreis der "Stamm"-Genussscheine bei rund 18 Euro. Bei
einem identischen Bezugsverhältnis von 10 zu 3 ergibt sich pro Genussschein der
Serie A eine Barabfindung von 5,48 Euro, der Serie K von 5,51 Euro und der Serie
D von 5,53 Euro. Für die rund 1,4 Mio. Genusscheine entsteht so ein
Ausgleichsanspruch von insgesamt etwa 7,8 Mio. Euro vor Steuern. Hinzu kommen
Zinsen seit dem 16. Juni 2010, die bei 25 Cent pro Genussschein liegen. Die
Angemessenheit der Ausgleichszahlung wurde von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG bestätigt.
Stefan Dräger: "Kein zusätzliches Eigenkapital durch Genussscheine erforderlich"
"Wir sind mit unserer Kapitalstruktur zufrieden. Zusätzliches Eigenkapital
wollen wir nur dann in Anspruch nehmen, wenn wir dieses Geld verwenden können,
um den Wert unseres Unternehmens nachhaltig zu steigern. Bei einer Ausgabe von
weiteren Genussscheinen hätten wir dahingehend keinen angemessenen Nutzen", so
Stefan Dräger. Im Übrigen hatte der Vorstand bereits am 4. Mai 2011 auf das
Recht verzichtet, den Rückkaufwert der Genussscheine im Kündigungsfall seitens
der Gesellschaft neben der Möglichkeit einer Barzahlung in Stamm- oder
Vorzugsaktien begleichen zu können.
Disclaimer
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des
Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den gegenwärtigen
Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit
verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen Aussagen kann
keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der genannten zukünftigen
Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die zukünftigen Entwicklungen
und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie
beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich dem Einfluss des Unternehmens
entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend
erweisen. Unbeschadet rechtlicher Bestimmungen zur Korrektur von Prognosen
übernehmen wir keine Verpflichtung, die in dieser Meldung gemachten
zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Alle wichtigen Finanztermine
entnehmen Sie bitte unserer Unternehmenswebseitewww.draeger.com unter Investoren
/ Finanzkalender.
Kontakt
Corporate Communications:
Burkard Dillig
Tel. +49 451 882-2185
burkard.dillig@draeger.com
Investor Relations:
Vanina Hoffmann
Tel. +49 451 882-2685
vanina.hoffmann@draeger.com
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Moislinger Allee 53-55
23558 Lübeck, Deutschland
www.draeger.com
--- Ende der Mitteilung ---
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Moislinger Allee 53-55 Lübeck Deutschland
Notiert: Freiverkehr in Börse Stuttgart,
Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse,
Regulierter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse,
Regulierter Markt in Bayerische Börse München,
Regulierter Markt in Börse Berlin,
Regulierter Markt in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg,
Regulierter Markt in Börse Düsseldorf,
Regulierter Markt in Niedersächsische Börse zu Hannover;
Pressemitteilung (PDF):
http://hugin.info/135701/R/1513452/449282.pdf
This announcement is distributed by Thomson Reuters on behalf of
Thomson Reuters clients. The owner of this announcement warrants that:
(i) the releases contained herein are protected by copyright and
other applicable laws; and
(ii) they are solely responsible for the content, accuracy and
originality of the information contained therein.
Source: Drägerwerk AG & Co. KGaA via Thomson Reuters ONE
[HUG#1513452]
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Ausgabe weiterer Genussscheine votiert. Gemäß den Genussscheinbedingungen hatte
die Hauptversammlung über die Ausgabe neuer Genussscheine zu mit der
Kapitalerhöhung vergleichbaren Bedingungen zu entscheiden. Da die
Hauptversammlung der Ausgabe neuer Genussscheine nicht zugestimmt hat, zahlt
Dräger zusätzlich zur Ausschüttung auf die Genussscheine am 9. Mai 2011 für
jeden Genussschein der Serie A eine Barabfindung von 5,48 Euro, der Serie K von
5,51 Euro und der Serie D von 5,53 Euro, jeweils zuzüglich 0,25 Euro Zinsen.
Grundsätzlich haben Dräger-Genussscheininhaber das Recht, bei einer
Bezugsrechts-Kapitalerhöhung für neue Genussscheine Bezugsrechte zu erhalten,
sofern die Hauptversammlung einer entsprechenden Ausgabe neuer Genussscheine
zustimmt. Da die Hauptversammlung gegen die Ausgabe neuer Genussscheine gestimmt
hat, gleicht Dräger den durch die Kapitalerhöhung entstandenen Nachteil der
Genussscheininhaber mit einer Barabfindung aus. Diesen Nachteil hat Dräger auf
Basis des Werts des Bezugsrechts für die Aktionäre ermittelt: Ausgehend vom
durchschnittlichen Börsenkurs der Vorzugsaktien an der Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA) an den fünf Handelstagen vor dem 16. Juni 2010 von rund
51 Euro, hat Dräger durch eine Vorabplatzierung im Rahmen eines Accelerated
Bookbuilt Offerings (ABO) an institutionelle Investoren einen Marktpreis der
Stammaktien von 41 Euro ermittelt, der etwa 20 Prozent unter dem Marktpreis der
Vorzugsaktien lag. Der Bezugspreis für Stammaktien lag mit 27,50 Euro noch
einmal um rund 33 Prozent unter diesem Wert und somit insgesamt rund 46 Prozent
unter dem Marktpreis der Vorzugsaktien. Insofern ergibt sich eine Differenz in
Höhe von 13,50 Euro. Aufgrund des damaligen Angebots an die bestehenden
Aktionäre, die neuen Stammaktien im Verhältnis 10 zu 3 beziehen zu können, lag
der Wert des Bezugsrechts pro Aktie bei 4,05 Euro. Um den Wert eines
Bezugsrechts zu ermitteln, der den Genussscheininhabern entgeht, wenn keine
neuen Genussscheine ausgegeben werden, hat der Vorstand die gleiche Logik
angewandt: Ausgehend vom durchschnittlichen Börsenpreis der verschiedenen
Genussscheinserien an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg an den fünf
Handelstagen vor dem 16. Juni von jeweils rund 70 Euro hat der Vorstand die
gleichen Abschläge für fiktive neue "Stamm"-Genussscheine zugrunde gelegt. Im
Falle der Genussscheine lag die Differenz zwischen dem theoretischen Kurs und
dem theoretischen Ausgabepreis der "Stamm"-Genussscheine bei rund 18 Euro. Bei
einem identischen Bezugsverhältnis von 10 zu 3 ergibt sich pro Genussschein der
Serie A eine Barabfindung von 5,48 Euro, der Serie K von 5,51 Euro und der Serie
D von 5,53 Euro. Für die rund 1,4 Mio. Genusscheine entsteht so ein
Ausgleichsanspruch von insgesamt etwa 7,8 Mio. Euro vor Steuern. Hinzu kommen
Zinsen seit dem 16. Juni 2010, die bei 25 Cent pro Genussschein liegen. Die
Angemessenheit der Ausgleichszahlung wurde von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG bestätigt.
Stefan Dräger: "Kein zusätzliches Eigenkapital durch Genussscheine erforderlich"
"Wir sind mit unserer Kapitalstruktur zufrieden. Zusätzliches Eigenkapital
wollen wir nur dann in Anspruch nehmen, wenn wir dieses Geld verwenden können,
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Recht verzichtet, den Rückkaufwert der Genussscheine im Kündigungsfall seitens
der Gesellschaft neben der Möglichkeit einer Barzahlung in Stamm- oder
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beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich dem Einfluss des Unternehmens
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