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AvW-Linz-Prozess: Ominöse Genussscheine im 'Finanz-Karussell'

Der Prozess gegen den langjährigen AvW-Invest-Vorstand, ehemaligen Chefvermittler von AvW-Genussscheinen und Ex-Präsidenten des DSV-Leoben, Hans Linz, hat am Mittwoch mit den Eröffnungsplädoyers der Staatsanwälte, des Verteidigers und der Befragung des Angeklagten im Landesgericht Leoben begonnen. Linz muss sich wegen betrügerischer Krida und schweren gewerbsmässigen Betrugs vor Gericht verantworten, bekannte sich aber als "nicht schuldig". Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt.

Um seinen "aussergewöhnlich aufwendigen Lebensstil" zu finanzieren, habe Linz ab 1996 "für Spezialkunden und Freunde" eine "Barschiene" aufgezogen. Dabei fungierte Linz als eine Art Treuhänder, nahm Geld an sich und versprach dafür Anteile an seinen 12.000 AvW-Genussscheinen. Diese konnten aber bei den Ermittlungen der vergangenen zwei Jahre nirgends gefunden werden.

AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach habe nichts von den 12.000 Genussscheinen des Hans Linz gewusst, laut Gutachter ein "finanzielles Karussell". Beim AvW-Kollaps im Oktober 2008 betrugen die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber seinen Barschiene-Anlegern rund 30,5 Mio. Euro, so die Staatsanwaltschaft, die Linz "gezielte und systematische Täuschung" vorwarf.

Weiters soll er die Befriedigung seiner Gläubiger vereitelt oder geschmälert haben. Konkret wirft ihm die Staatsanwaltschaft eine Verzichtserklärung auf sämtliche Ansprüche gegenüber dem DSV Leoben vom Dezember 2008 vor. Zuvor soll Linz dem Fussballverein "ohne adäquate Gegenleistung rund 12 Mio. Euro aus seinen privaten - sprich den Vermögenswerten der Anleger - zugeführt" haben. Auch gegenüber seiner Familie soll Linz grosszügig gewesen sein.

Eine wesentliche Rolle scheinen 12.000 von der Anklagebehörde als "ominös" bezeichnete Genussscheine und damit zusammenhängende Vier-Augen-Vereinbarungen mit AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach zu spielen. Auer-Welsbach leugne bis heute, eine Aufstockungszusage für ihm übergebene 3.500 "alte" Genussscheine gemacht zu haben, meinte der Verteidiger.

Am Nachmittag kam Richterin Sabine Anzenberger im Detail zu den Vorwürfen. Dabei stellte sich heraus, dass Linz die 3.500 Genussscheine in Wahrheit grossteils mit Kundengeldern gekauft hatte. "Sie machen da ein bisserl Misch-Masch zwischen dein und mein. Die Scheine gehörten nie Ihnen, weil das Geld nicht Ihnen gehörte. Verstehen Sie das?", fragte die Richterin. "Nein, die Genussscheine waren körperlich bei mir und gehörten daher mir. Ich habe die Kunden nur prozentuell an den Scheinen beteiligt," verantwortete sich der Beschuldigte. Anzenberger darauf: "Wenn ich Ihnen Geld für den Kauf eines Fussballs für mich gebe und Sie kaufen ihn, gehört der Fussball dann Ihnen?". "Das ist etwas anderes," so Linz. "Wir haben eine unterschiedliche Auffassung von Eigentum," sagte Anzenberger schliesslich.

Der Prozess soll am Donnerstag mit der Befragung von Linz' Masseverwalter und Auer-Welsbach fortgesetzt werden.

(APA)